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em ArchiMeD - Elektronische Publikationen der Universität Mainz - Alemanha


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In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Verträge per Internet geschlossen. Vor der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stand der moderne elektronische Vertragsabschluss im Internet jedoch einer Normsituation des BGB gegenüber, die im Grunde ohne Rücksicht auf heutige Kommunikations- und Automationsmöglichkeiten entstanden ist. Am 1. August 2001 ist das „Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wird Art. 9 der E-Commerce-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt. Durch das Formvorschriften-Anpassungsgesetz wurden die neuen Begriffe „Elektronische Form“ und „Textform“ in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Außerdem trat am 1. Januar 2002 das „Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts“ in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde § 312e mit dem neuen Begriff „elektronischer Geschäftsverkehr“ in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt. Trotz der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stellt sich die Frage, ob die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches geeignet sind, die sich aus dem elektronischen Vertragsabschluss im Internet ergebenden Rechtsprobleme zu erfassen und zufriedenstellend zu lösen, ob das Bürgerliche Gesetzbuch also den Entwicklungen des modernen elektronischen Rechtsgeschäftsverkehrs angepasst und damit anwendbar für den elektronischen Vertragsabschluss im Internet ist. Der Beantwortung dieser Frage widmet sich die vorlegte Untersuchung.