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Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Überarbeitung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, welche aus praktikablen Gründen meist als „(EG-)Fernsehrichtlinie“ bezeichnet wird. Sie bildet den Eckpfeiler der audiovisuellen Politik der EU. Seit Erlass der Fernsehrichtlinie im Jahre 1989 bewirkt der technologische Fortschritt jedoch zunehmend enorme Veränderungen nicht nur im Bereich des klassischen Fernsehens, sondern auch und vor allem im Bereich der neuen Medien. Ausgangspunkt hierfür ist die Verbesserung der Digitaltechnologie, die ihrerseits wiederum technische Konvergenzprozesse begünstigt. Diese Entwicklungen führen nicht nur zu einer Vervielfachung von Übertragungskapazitäten und –techniken, sondern ermöglichen neben neuen Formen audiovisueller Angebote auch die Entstehung neuer Dienste. Unsere Medienlandschaft steht vor „epochalen Umbrüchen“. Im Hinblick auf diese Vorgänge wird seit geraumer Zeit eine Überarbeitung der EG-Fernsehrichtlinie angestrebt, um dem technologischen Fortschritt auch „regulatorisch“ gerecht werden zu können. Diesem Überarbeitungsprozess möchte sich die vorliegende Arbeit widmen, indem sie die Fernsehrichtlinie in einem ersten Teil sowohl inhaltlich wie auch hinsichtlich ihrer Entstehungsgeschichte und der zu ihr ergangenen EuGH-Entscheidungen erläutert. Anschließend werden alle Überarbeitungsvorgänge der Fernsehrichtlinie seit 1997 dargestellt, um sodann die aktuellen Reformansätze analysieren und bewerten zu können. Aus zeitlichen Gründen (der neue Richtlinienvorschlag der Kommission vom 13. Dezember 2005 wurde ca. 2 Wochen vor dem Abgabetermin der Arbeit verabschiedet) sind die Ausführungen zum Entwurf der neuen „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ allerdings relativ knapp gehalten.