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Zusammenfassung der Dissertation von Gerd Jochen ArnoldThema: Aufstieg und Fall eines Gebirges - Konvektionsmodelle zur variscischen Orogenese Diese Arbeit befaßt sich mit der Entwicklung der variscischen Gebirgswurzel. Numerische Modellierung wurden mit dem Finite-Differenzen-Programm FDCON durchgeführt. Dieses berechnet auf einem Gitter die Entwicklung von Konvektion unter Berücksichtigung von Massen-, Impuls- und Energieerhaltung. Der Modellansatz eignet sich für die Untersuchung der Orogenese unter Miteinbeziehung der thermo-mechanischen Wechselwirkung von Kruste und Mantel. Kapitel 1 beschreibt wesentliche Aspekte der variscischen Gebirgsbildung. Die tektonostratigraphische Gliederung erlaubt Rückschlüsse auf das plattentektonische Szenarium während der Gebirgsbildung. Die Kollision involvierte einige Terranes, die sukzessive an Laurasia angebaut wurden und die finale Konvergenz von Gondwana mit den konsolidierten Einheiten. Diese bewirkte den maximalen Aufbau der Varisciden, der durch Hochdruck-Gesteine dokumentiert ist. Diese wurden kurz nach maximaler Krustenverdickung innerhalb weniger Millionen Jahre in geringe Tiefen angehoben. Darauf folgte eine Aufheizung der Kruste, die durch Granite dokumentiert ist. Eine zentrale Frage der Variscidenforschung ist die Ursache für die erhöhten Temperaturen in der späten orogenen Phase. Geringe und gleichförmige Krustenmächtigkeiten unter den heutigen europäischen Varisciden legen die Vermutung nahe, daß sich Teile der Mantelwurzel des Gebirges abgelöst und abgesunken sind.Kapitel 2 beschreibt physikalische Aspekte von gebirgsbildenden Prozessen, insbesondere den thermischen Zustand kontinentaler Lithosphäre und die Folgen von Krustenkonvergenz. Der Einfluß von kompositioneller Schichtung und extrinsischen Parametern auf die Rheologie und das Wechselspiel zwischen auf- und abwärts gerichteten Kräften in verschiedenen orogenen Szenarien werden diskutiert.Kapitel 3 stellt die Modelle zur variscischen Gebirgsbildung vor. Ausgehend von Kontinent-Kontinent-Kollision werden Konsequenzen von rheologischer Schichtung und tiefreichenden Schwächezonen auf das Deformationsverhalten der Kruste untersucht. Außerdem wird ein Modell zum Abriß von Mantellithosphäre während Kollision vorgestellt. Abschließend werden die thermischen Konsequenzen von Subduktion junger ozeanischer Lithosphäre diskutiert.Kapitel 4 versucht eine Synthese der Kollisionsmodelle mit Modellen zur spätorogenen variscischen Entwicklung. Die mechanischen Eigenschaften der Delaminationsmodelle sollten während der Aufbauphase des Orogens angelegt worden sein. Außerdem wird eine Fallstudie vorgestellt, bei der die Modellparameter auf die Entwicklungsgeschichte erzgebirgischer Einheiten angepaßt worden sind. Schließlich werden Modelle zur thermischen Entwicklung nach Aufstieg von Asthenosphäre an die Krustenwurzel diskutiert. Die vulkanische Aktivität während der spätorogenen variscischen Phase kann plausibel erklärt werden.Kapitel 5 faßt die Ergebnisse zusammen und interpretiert diese bezüglich des plattentektonischen Szenariums der variscischen Orogenese. Durch die sukzessive Anlegung der Suturzonen während der Konsolidierung der Terranes sind die für Delamination nötigen Schwächezonen sukzessive ins variscische Orogen eingebaut worden.

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Zum 1. Januar 2002 trat das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft, mit dem der Gesetzgeber nicht nur drei EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen, sondern zugleich das Schuldrecht in wesentlichen Teilen modernisieren wollte. Unter Modernisierung verstand der Gesetzgeber unter anderem die Anpassung der Regelungen an neuere, internationale Regelwerke. Als Vorbild diente dem BGB-Gesetzgeber ausdrücklich auch das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (das sogenannte „UN-Kaufrecht“ oder auch „CISG“). In der Arbeit wird überprüft, inwieweit der Gesetzgeber dem UN-Kaufrecht gefolgt ist und an welchen Stellen weiterhin Unterschiede bestehen. Dazu wird zunächst festgestellt, wann jeweils ein Mangel gegeben ist, zu welchem Zeitpunkt ein solcher vorliegen muss und ab welchem Zeitpunkt die besonderen kaufrechtlichen Regel der §§ 434 ff. BGB bzw. die Regeln, die im UN-Kaufrecht eine „Lieferung“ voraussetzen, anzuwenden sind. Anschließend folgt eine Übersicht über die Tatbestände, die generell alle Mängelrechte ausschließen (Kenntnis des Käufers, Verursachung durch den Käufer, Untersuchungs- und Rügefristen). Im Hauptteil der Arbeit werden die einzelnen Rechtsbehelfe, dies sind (Nach-)Erfüllung, Rücktritt bzw. Vertragsaufhebung, Minderung und Schadensersatz, mit ihren Voraussetzungen und Ausschlussgründen dargestellt und verglichen.