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Die Wirkungsmechanismen institutioneller Rahmenbedingungen auf Ausmaß, Richtung, Reichweite und Geschwindigkeit von Innovationsprozessen werden aktuell kontrovers diskutiert. Als prominentes Beispiel dienen die politischen Umsetzungsbemühungen eines Leitbildes der Nachhaltigkeit, insbesondere die erforderliche Integration ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte in individuelle Innovationsaktivitäten. Fragen der wirtschaftspolitischen Steuerungsmöglichkeiten und -grenzen und damit der hoheitlichen Lenkungspotenziale der Innovationsprozesse in Richtung Nachhaltigkeit gewinnen in diesem Zusammenhang erheblich an Relevanz. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl staatlicher Eingriffe in die innovationsrelevanten Rahmenbedingungen analysiert die Arbeit vor allem die Funktionsprinzipien und institutionellen Vorbedingungen entwicklungsoffener dynamischer Marktprozesse. Auf dieser Basis werden die steuerungstheoretischen Implikationen einer sowohl nachhaltigkeitsorientierten als auch ordnungsökonomisch einwandfreien Wirtschaftspolitik fokussiert. Aus ordnungsökonomischer Perspektive wird die Anpassungsfähigkeit der Wettbewerbsordnung an systemendogenen und -exogenen Aktualisierungsbedarf und damit die institutionelle Absicherung ihrer Evolutionsfähigkeit zum Gütekriterium eines evolutorisch reinterpretierten Ordnungskonformitätskriteriums. Damit lassen sich auch die Risiken und Nebenwirkungen forschungs- und entwicklungspolitischer Interventionen in dynamische Marktsysteme analysieren und einer Bewertung unterziehen. Die Überprüfung der evolutorischen Ordnungskonformität (Zulässigkeit) europäischer Forschungs- und Entwicklungspolitik wird schließlich als Anwendungsbeispiel herangezogen. Als Arbeitshypothese dient die Vermutung, dass die derzeitigen forschungs- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Europäischen Union einer Überprüfung anhand des ordnungsökonomischen Referenzkriteriums der evolutorischen Ordnungskonformität nicht standhalten, da sie das (zweifellos vorhandene) hoheitliche Steuerungspotenzial überschätzen und in der Folge entwicklungslimitierende Effekte ausstrahlen. Gleichwohl werden – insbesondere unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten – innovationspolitische Steuerungsnotwendigkeiten in freiheitlich-wettbewerblich organisierte Ordnungen anerkannt. Mit dem Konzept variabler forschungs- und entwicklungspolitischer Leitplanken wird ein Vorschlag entwickelt, der den ordnungsökonomischen Anforderungen weitgehend Rechnung trägt und im Ergebnis nachhaltigkeitsmotivierte Steuerungsimpulse mit der Aufrechterhaltung eines weitgehend offenen Innovationswettbewerbs verbinden kann. Durch den Ausschluss der Förderung nicht-nachhaltiger Technologien und die damit prinzipiell erhaltene Handlungsfreiheit – bei gleichzeitiger Variabilität der Leitplanken angesichts wachsender ökologischer und technologischer Wissensbestände – kann dieses Konzept als potenziell ordnungskonformes Leitbild zukünftige FuE-Politik orientieren. Dessen Umsetzung führt über ein Konzept variabler forschungs- und entwicklungspolitischer Leitplanken, welche der wirtschaftlichen Ordnung Entwicklungsbeschränkungen der „Nicht-Nachhaltigkeit“ auferlegen, aber nicht nachhaltigkeitspolitisch vorbestimmte Allokationszustände zu realisieren versucht.