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In den bundesweit rund 670 anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten aktuell über 290 000 Menschen mit Behinderung. Rund ein Viertel dieser Einrichtungen bieten auch landwirtschaftliche oder gartenbauliche Arbeitsplätze (`Grüne WfbM´). Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert u. a. eine inklusive Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Form von Zugangsmöglichkeiten zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig können arbeitswirtschaftlich immer mehr landwirtschaftliche Betriebe aufgrund wachsender Betriebsgrößen nicht mehr allein durch die Unternehmerfamilie geführt werden. Neben der Zuhilfenahme von Dienstleistungsanbietern ist die Suche nach Fremdarbeitskräften zwangsläufig. Neben dem Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal werden auch Arbeitskräfte für einfachere, tägliche Routinearbeiten gesucht. Die vorliegende Arbeit begleitet wissenschaftlich ein vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördertes bundesweites Modellvorhaben zur Vernetzung `Grüner WfbM´ mit landwirtschaftlichen Betrieben. Forschungsleitende Fragestellungen sind die betrieblichen Interessen und Voraussetzungen aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie für bilaterale Kooperationen mit diesen Einrichtungen. Anhand von 44 Betriebsinterviews und unter Anwendung einer qualitativen, rechnerbasierten Fallstudienanalyse zeigen die Ergebnisse eine Vielzahl von Möglichkeiten wirtschaftlich tragfähiger Beschäftigung behinderter Menschen auch in Kernproduktionsprozessen. Unabdingbar dafür sind angepasste Sozialtugenden und ausreichende Arbeitsmotivation auf Arbeitnehmerseite sowie eine offen-innovative und sozial geprägte Grundeinstellung auf Betriebsleitungsseite. Betriebe wünschen sich dauerhafte und verlässliche Arbeitsverhältnisse. Praktika oder gar Experimente kommen für sie eher nicht in Frage. Weniger als 10% aller `Grünen WfbM´ kooperieren bilateral mit umliegenden Betrieben. Dort wo keine Kontakte bestehen, sind Vorbehalte seitens der Landwirte hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen durch vermeintliche Sozialsubventionierung bzw. im Wettbewerb um Ressourcen (z.B. Land) gegenüber den Einrichtungen anzutreffen. Kooperationen fördern gegenseitiges Verständnis und sind so auch idealer `Türöffner´ für Beschäftigungsverhältnisse.