23 resultados para europäische union

em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany


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Die Schaffung der Europäischen Währungsunion hatte in wissenschaftlichen Kreisen heftigste Kontroversen ausgelöst. Der vorliegende Beitrag unternimmt, dreieinhalb Jahre nach dem Beginn der Währungsunion, eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in den diesbezüglich zugrundeliegenden zentralen Problembereichen: den Arbeitsmärkten, der Inflationsentwicklung und der Budgetproblematik. Eine Analyse der Thesen im Lichte der bisherigen makroökonomischen Daten führt zu einem gemischten Urteil: während die Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten und im Inflationsbereeich bislang in der Tendenz positiv sind, stagniert die angestrebte Besserung bei der Budget- und Schuldenproblematik. Da die weltwirtschaftlichen Einflüsse bislang günstig bzw. für alle Teilnehmerländer von ähnlicher Wirkung waren, steht ein harter Test des makroökonomischen Rahmens aber noch aus.

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Die Arbeit behandelt den Vorschlag für eine EU-Verordnung KOM/2000/7/final, 2000/0212(COD) des europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Grundlage einer Marktöffnungsverordnung und welche Veränderungen sich dadurch in Deutschland einstellen werden. Ausschreibungen von Verkehrsleistungen werden zunehmen. Die Ausschreibungsarten werden sich in ländlichen Regionen von denen in Verkehrszentren unterscheiden. In der Region werden sich Bedarfslösungen stärker durchsetzen. Kürzungen von Verkehrsleistungen werden hier stärker ausfallen als in den Zentren und damit zu einem kleineren Leistungsvolumen führen. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs gibt es weniger Interessenten. Bei Standardausschreibungen werden deshalb auch häufig die Varianten der beschränkten oder die freihändige Vergabe gewählt. Funktionale Ausschreibungen haben nur eine untergeordnete Bedeutung. In den Verkehrszentren sind die Lose größer und damit für viele Anbieter interessant. Die Verkehrszusatzleistungen sind zudem komplexer. Standardausschreibungen in öffentlicher Vergabeart werden sich hier vermutlich als Norm durchsetzen. Die VOL/A wird sicherlich ihre Bedeutung und ihren dafür notwendigen Regelungsumfang in Deutschland als deutsches oder als europäisches Recht behalten. Ob der empfehlende Charakter der DIN EN 13816 Norm „ÖPNV: Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität“ erhalten werden kann und nicht als Steuerungselement zur Standardisierung im ÖPNV beitragen wird, ist dabei zu bezweifeln. Durch diese Wettbewerbspflicht wird der Aufgabenträger zum Besteller von Verkehrsleistungen. Damit geht die Verkehrsplanung in die Verantwortung des Aufgabenträgers über und gerät stärker in den Einflussbereich der Politik. Die strategisch abstrakte und die konkrete Verkehrsplanung wachsen für den Normfall der Standardausschreibung zusammen. Die Hoffnung auf eine bessere Netzintegration und eine Standardisierung des ÖPNV Angebots und der ÖPNV Qualität entsteht. Es entwickelt sich dadurch aber auch die Gefahr der Abhängigkeit des Nahverkehrsangebots von der derzeitigen Haushaltslage oder der Interessenlage der Politik. Kontinuität in Angebot und Qualität werden zu erklärten Planungszielen. Der Verkehrsplaner auf der Bestellerseite muss die Planung in Ausschreibungsunterlagen umsetzen. Dies erfordert erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Logistik, Jura, Informatik und Führungskompetenzen. Ausbildende Institutionen müssen darauf bereits im Vorfeld der Umsetzung reagieren. Durch die zeitliche Verzögerung der Umsetzung der Planung durch die Ausschreibungsschritte sind in der Verkehrsplanung längere Planungsvorlaufzeiten einzukalkulieren. Vorausschauender zu planen, wird dabei wichtiger. Auch eventuelle Fehler in der Planung sind nicht mehr so einfach zu korrigieren. Durch den gestiegenen Einsatz von Technologien in den Fahrzeugen besteht für den Verkehrsplaner dafür häufiger die Möglichkeit, Planungsänderungen auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf Attraktivität für den Fahrgast anhand von den ermittelten Fahrgastzahlen zu kontrollieren. Dasselbe gilt auch für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, wie für die Tarifpolitik. Die Zahlen stehen nicht nur für diese Rückkopplung zur Verfügung, sondern dienen auch als Planungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen. Dem Planer stehen konkretere Zahlen für die Planung zur Verfügung. Ein Aspekt, der aufgrund der Sanktionsmaßnahmen bei Ausschreibungen an Bedeutung gewinnen wird, ist die Möglichkeit, Qualität von Verkehrsleistungen möglichst objektiv beurteilen zu können. Praxisrelevante Auswirkungen auf die Verkehrsplanung des öffentlichen Personennahverkehrs ergeben sich hauptsächlich durch die gestiegene Komplexität in der Planung selbst und den dadurch unverzichtbaren gewordenen Einsatz von Computerunterstützung. Die Umsetzung in Ausschreibungsunterlagen der Planung und die Kontrolle stellen neue Elemente im Aufgabenbereich des Verkehrsplaners dar und erfordern damit breiter ausgelegte Kernkompetenzen. Es werden mehr Verkehrsplaner mit breiterer Ausbildung benötigt werden. Diese Arbeit hat aufgezeigt, dass sich mit der Integration des Ausschreibungsgedankens in den Ablauf der Verkehrsplanung eine sprunghafte Entwicklung in der Planungstätigkeit ergeben wird. Aufgrund der in Zukunft steigenden Qualität und Quantität der Planungsgrundlagen und der ebenfalls gestiegenen Ansprüche an die Bewertungsparameter ergeben sich Veränderungen und neue Anforderungen auf diesem Gebiet, die in erster Linie für die Hochschulen und andere ausbildende Einrichtungen, aber auch für die Verkehrsplanung unterstützende Industrie.

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In der Vergangenheit verfolgte die Wasserwirtschaft insbesondere das Ziel, Wasser als Ressource zu nutzen und vom Wasser ausgehende Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser, abzuwehren oder zu vermindern. In den letzten etwa dreißig Jahren stellte sich jedoch eine Veränderung des Verständnisses der Wasserwirtschaft ein. Mit der Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes rückte der ökologisch orientierte Gewässerschutz mehr in den Vordergrund, der sich zu einem ganzheitlich gedachten Ansatz entwickelte. Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft (EG-WRRL). Die Wasserrahmenrichtlinie fordert erstmalig, dass auf der Grundlage eines ökosystemaren Ansatzes ein „guter ökologischer Zustand“ erreicht werden soll. Da der „gute ökologische Zustand“ noch nicht abschließend definiert ist, werden innerhalb Europas derzeit bestehende Klassifizierungssysteme als Indikator für die Bedingungen, denen ein biologischer Zustand zugeordnet wird, benutzt. Die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Zielerreichung kann also nur ein Prozess sein, der anhand erster Kriterien vorgenommen und später iterativ verfeinert wird. Dabei ist es von Bedeutung, das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren, um einerseits sicherzustellen, dass alle hinsichtlich der Zielerreichung unsicheren Gewässer tatsächlich erfasst werden, andererseits aber auch zu verhindern, dass Ressourcen beim Monitoring und möglicherweise bei der Durchführung von Maßnahmen unnötig verbraucht werden. Durch eine Verfeinerung der Kriterien kann dieses Risiko verringert werden. Für die Fließgewässer in Deutschland stellen insbesondere Veränderungen der Gewässermorphologie und Belastungen aufgrund von Nährstoffeinträgen, die besonders in abflussschwachen Gewässerabschnitten häufig zu einer Eutrophierung führen, Probleme dar, die es abzumildern gilt (BMU 2005), um die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit zum Ziel, einen methodischen Beitrag zur Risikoanalyse anthropogener Belastungen zu leisten. Im Mittelpunkt standen dabei die folgenden Punkte: 1. Darstellung der Anforderungen bei der Gewässerbewirtschaftung nach Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. 2. Dokumentation, Analyse und Vergleich der Kriterien und Verfahren im europäischen Kontext(Aufzeigen der relevanten Gewässerbelastungen in Deutschland wie im europäischen Ausland einschließlich eines Vergleichs der Methoden und Datengrundlagen zur Beurteilung signifikanter Gewässerbelastungen). 3. Vergleichende Analyse der ökologischen Bedeutung der im Umweltmanagement angewandten Methoden und Kriterien zur Risikoanalyse hinsichtlich Strukturgüte und Gewässereutrophierung an ausgewählten Fallbeispielen in Hinblick auf Sensitivität, Skalenabhängigkeit sowie weitere Unsicherheiten 4. Entwicklung eines methodischen Vorschlags für eine verbesserte Vorgehensweise bei der verursacherbezogenen Beurteilung der Belastungen vor dem Hintergrund eines effektiven Einsatzes der finanziellen Ressourcen.

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Die Wirkungsmechanismen institutioneller Rahmenbedingungen auf Ausmaß, Richtung, Reichweite und Geschwindigkeit von Innovationsprozessen werden aktuell kontrovers diskutiert. Als prominentes Beispiel dienen die politischen Umsetzungsbemühungen eines Leitbildes der Nachhaltigkeit, insbesondere die erforderliche Integration ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte in individuelle Innovationsaktivitäten. Fragen der wirtschaftspolitischen Steuerungsmöglichkeiten und -grenzen und damit der hoheitlichen Lenkungspotenziale der Innovationsprozesse in Richtung Nachhaltigkeit gewinnen in diesem Zusammenhang erheblich an Relevanz. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl staatlicher Eingriffe in die innovationsrelevanten Rahmenbedingungen analysiert die Arbeit vor allem die Funktionsprinzipien und institutionellen Vorbedingungen entwicklungsoffener dynamischer Marktprozesse. Auf dieser Basis werden die steuerungstheoretischen Implikationen einer sowohl nachhaltigkeitsorientierten als auch ordnungsökonomisch einwandfreien Wirtschaftspolitik fokussiert. Aus ordnungsökonomischer Perspektive wird die Anpassungsfähigkeit der Wettbewerbsordnung an systemendogenen und -exogenen Aktualisierungsbedarf und damit die institutionelle Absicherung ihrer Evolutionsfähigkeit zum Gütekriterium eines evolutorisch reinterpretierten Ordnungskonformitätskriteriums. Damit lassen sich auch die Risiken und Nebenwirkungen forschungs- und entwicklungspolitischer Interventionen in dynamische Marktsysteme analysieren und einer Bewertung unterziehen. Die Überprüfung der evolutorischen Ordnungskonformität (Zulässigkeit) europäischer Forschungs- und Entwicklungspolitik wird schließlich als Anwendungsbeispiel herangezogen. Als Arbeitshypothese dient die Vermutung, dass die derzeitigen forschungs- und entwicklungspolitischen Aktivitäten der Europäischen Union einer Überprüfung anhand des ordnungsökonomischen Referenzkriteriums der evolutorischen Ordnungskonformität nicht standhalten, da sie das (zweifellos vorhandene) hoheitliche Steuerungspotenzial überschätzen und in der Folge entwicklungslimitierende Effekte ausstrahlen. Gleichwohl werden – insbesondere unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten – innovationspolitische Steuerungsnotwendigkeiten in freiheitlich-wettbewerblich organisierte Ordnungen anerkannt. Mit dem Konzept variabler forschungs- und entwicklungspolitischer Leitplanken wird ein Vorschlag entwickelt, der den ordnungsökonomischen Anforderungen weitgehend Rechnung trägt und im Ergebnis nachhaltigkeitsmotivierte Steuerungsimpulse mit der Aufrechterhaltung eines weitgehend offenen Innovationswettbewerbs verbinden kann. Durch den Ausschluss der Förderung nicht-nachhaltiger Technologien und die damit prinzipiell erhaltene Handlungsfreiheit – bei gleichzeitiger Variabilität der Leitplanken angesichts wachsender ökologischer und technologischer Wissensbestände – kann dieses Konzept als potenziell ordnungskonformes Leitbild zukünftige FuE-Politik orientieren. Dessen Umsetzung führt über ein Konzept variabler forschungs- und entwicklungspolitischer Leitplanken, welche der wirtschaftlichen Ordnung Entwicklungsbeschränkungen der „Nicht-Nachhaltigkeit“ auferlegen, aber nicht nachhaltigkeitspolitisch vorbestimmte Allokationszustände zu realisieren versucht.

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ERI-1 und ihm homologe Proteine sind 3‘-5‘ Exoribonukleasen mit konservierten Funktionen in der Regulation von RNA Silencing sowie der Prozessierung ribosomaler RNA. Caenorhabditis elegans ERI-1 (Enhanced RNAi 1) enthält eine konservierte ERI-1_3’hExo_like EXOIII-Domäne, die siRNAs in vitro bindet und degradiert, und deren Inaktivierung eine RNAi-Hypersensitivität zur Folge hat. ERI-1 ist phylogenetisch konserviert, und homologe Proteine wurden Reiche-übergreifend in einer Vielzahl von Modellorganismen identifiziert. RNA-Silencing-reprimierende Eigenschaften dieser Proteine wurden in einigen Fällen charakterisiert. Zusätzlich wurde für eine Untergruppe ERI-1-homologer Proteine eine Funktion in der Biogenese der 5.8S ribosomalen RNA aufgezeigt: Katalyse des letzten Prozessierungsschritts während der Reifung des 5.8S rRNA 3‘-Endes. Diese Doppelfunktion ERI-1-homologer Proteine schlägt eine interessante Brücke zwischen evolutionär weit entfernten auf nicht-codierender RNA basierenden Mechanismen. In dieser Arbeit werden Ergebnisse präsentiert, die Charakteristika des pflanzlichen ERI-1-Homologs ERL1 in verschiedenen regulatorischen Zusammenhängen zum Gegenstand haben. ERL1 lokalisiert in Chloroplasten und zeigt keinerlei messbare Aktivität in Bezug auf die Regulierung von RNA Silencing. Im Gegensatz dazu konnte gezeigt werden, dass ERL1 eine wichtige Rolle während der Reifung der chloroplastischen 5S rRNA spielt. ERL1-supprimierende bzw. -überexprimierende transgene Pflanzen, zeigen unterschiedliche phänotypische Aberrationen. Diese beinhalten vielfarbige Blätter, reduziertes Wachstum und Fruchtbarkeit, sowie den Verlust Photosynthese-kompetenter Chloroplasten in gebleichten Sektoren. Diese Defekte werden dadurch verursacht, dass die Plastid-Entwicklung in einem frühen Stadium blockiert wird. Dies führt zu defekten Plastiden, die keine kanonischen internen Strukturen, einschließlich Grana, bilden können. Die gestörte Plastid-Entwicklung ist ein Resultat fehlerhafter Prozessierung ribosomaler RNAs und dem daraus folgenden Verlust plastidärer Transkription und Translation. Wenn ERL1 runterreguliert oder überexprimiert ist, akkumulieren 3‘-elongierte 5S rRNA-Moleküle, was Störungen in der Produktion der Ribosomen hervorruft. Die Reifung der 5S rRNA ist leit langem als Prozess bekannt, der viele aufeinander folgende endonukleolytische Spaltungen sowie exonukleolytische Rezessionen beinhaltet. Bis dato war die Gesamtheit der Exonukleasen während dieser Reifung jedoch nur lückenhaft bekannt. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass ERL1 eine wichtige Rolle in der Plastid-Entwicklung spielt, indem ERL1 den finalen Reifungsschritt des 5S rRNA 3‘-Endes katalysiert.

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The rejection of the European Constitution marks an important crystallization point for debate about the European Union (EU) and the integration process. The European Constitution was envisaged as the founding document of a renewed and enlarged European Union and thus it was rather assumed to find wide public support. Its rejection was not anticipated. The negative referenda in France and the Netherlands therefore led to a controversial debate about the more fundamental meaning and the consequences of the rejection both for the immediate state of affairs as well as for the further integration process. The rejection of the Constitution and the controversy about its correct interpretation therefore present an intriguing puzzle for political analysis. Although the treaty rejection was taken up widely in the field of European Studies, the focus of existing analyses has predominantly been on explaining why the current situation occurred. Underlying these approaches is the premise that by establishing the reasons for the rejection it is possible to derive the ‘true’ meaning of the event for the EU integration process. In my paper I rely on an alternative, discourse theoretical approach which aims to overcome the positivist perspective dominating the existing analyses. I argue that the meaning of the event ‘treaty rejection’ is not fixed or inherent to it but discursively constructed. The critical assessment of this concrete meaning-production is of high relevance as the specific meaning attributed to the treaty rejection effectively constrains the scope for supposedly ‘reasonable’ options for action, both in the concrete situation and in the further European integration process more generally. I will argue that the overall framing suggests a fundamental technocratic approach to governance from part of the Commission. Political struggle and public deliberation is no longer foreseen as the concrete solutions to the citizens’ general concerns are designed by supposedly apolitical experts. Through the communicative diffusion and the active implementation of this particular model of governance the Commission shapes the future integration process in a more substantial way than is obvious from its seemingly limited immediate problem-solving orientation of overcoming the ‘constitutional crisis’. As the European Commission is a central actor in the discourse production my analysis focuses on the specific interpretation of the situation put forward by the Commission. In order to work out the Commission’s particular take on the event I conducted a frame analysis (according to Benford/Snow) on a body of key sources produced in the context of coping with the treaty rejection.