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em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany
Resumo:
Gerade männliche Jugendliche nutzen in ihrer Pubertät und Adoleszenz zu einer gelingenden Gestaltung ihres Alltags und zur Ausbildung ihrer Identität zahlreiche Erscheinungsformen des Fantasy-Rollenspielens. In einem Prozess von Aneignung und Entäußerung integrieren dabei die Jugendlichen das überaus reiche multimediale Angebot, welches die Spiele bieten, in ihre Alltagsgestaltung, indem sie sich daraus spezifische Medien-, Text- und Ereignisarrangements bauen. Diese dienen einerseits der sozialen Integration und Distinktion, andererseits der Präsentation ihrer Identitätsentwürfe sich und anderen. Die Jugendlichen schaffen sich mittels dieser spezifischen Medien-, Text- und Ereignisarrangements eine in weiten Teilen von ihnen selbst bestimmte Welt, in der sie ihre Phantasie wie Kreativität mit großer Intensität, ja Obsession, innerhalb integrativer und solidarischer Interaktionsformen selbststeuernd und professionell ausleben. Diese Medien-, Text- und Ereignisarrangements zeigen Angebots- und Nutzungsformen, die sich nach einem medienkommunikativen Aneignungs- und Entäußerungsmodell in der Tradition der Cultural Studies (Stuart Hall) beschreiben lassen. Die Langzeitbeobachtung der Jugendlichen zeigt, dass sie alltagspragmatische Kulturtechniken zur selbstbestimmten Gestaltung von Alltag entwickeln: zunächst eine Strukturierung ihrer kognitiven, affektiven und pragmatischen Interaktion nach Kriterien erfolgreicher intrinsischer Interaktion, mit dem Ziel derer Perpetuierung im Flow-Erleben (Mihalyi Csikszentmihalyi), dann eine Ästhetisierung von Alltagswirklichkeit mittels kollektiver Fiktionalisierung in der Tradition des Collective Story Telling (Janet H. Murray). Diese Kulturtechniken stellen vor dem Hintergrund der Enkodierung und Dekodierung sozialer Codes spezifische Adaptionen von Prozessen der Bedeutungszuweisung und Subjekt- bzw. Identitätskonstitution dar. Die sie evozierenden und mit ihnen korrespondierenden handlungsleitenden Themen der Jugendlichen sind der Wunsch nach Rekonstitution von Gesamtheit in einer sich fragmentarisierenden Wirklichkeit, die Affirmation von Selbstbestimmung- und Autonomieerfahrungen, das Erleben von Reintegration und Solidarität für das sich dissoziiert erfahrende Individuum. Das Handeln der Jugendlichen basiert damit auf dem momentan dominanten Prozess einer Individualisierung von Lebenswelt unter den Bedingungen von Reflexivität und Erlebnisrationalität in der postmodernen Gesellschaft. Mit ihren Versuchen selbstbestimmter Gestaltung folgen sie dem aktuellen gesellschaftlichen Auftrag einer weitgehend in eigener Regie vorzunehmenden Lokalisierung dieses Prozesses. Zunehmend tritt diese von den Jugendlichen selbstgesteuerte Sozialisation neben die traditionell heteronome Sozialisation von gesellschaftlichen Instituten wie etwa die von Schule. Damit wird das Handeln der Jugendlichen zu einer Herausforderung an Pädagogik und Schule. Schule muss, wenn sie ihrem eigentlichen Auftrag von Förderung gerecht werden will, eine Sensibilität für diese Eigenständigkeit von Jugendlichen entwickeln und in der Beobachtung ihres Handelns didaktische Innovationen für Lehren und Lernen entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei die Wiederentdeckung des pädagogischen Dialogs, besonders aber die Entwicklung einer individualisierten Lernkultur und die Förderung jugendlicher Gestaltungskompetenzen, welche von deren alltagsästhetischen Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit multimedialen Kulturprodukten ausgeht. Schule kann und muss für diese Prozesse selbstgesteuerten Lernens angemessene pädagogische Räume bereitstellen, in denen die Jugendlichen innerhalb eines geschützten Kontextes in der Auseinandersetzung mit eigenen wie fremden Entwürfen ihre Identität entwickeln können.
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Am 11.1.2005 trat das Erste Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) in Kraft. Es ermöglicht vor allem den Vertrieb von Signaturkarten im Fernabsatz. Damit soll Kreditinstituten erleichtert werden, Signaturverfahren mit ihren Bankkarten zu verbinden. Der Beitrag beschreibt die Bedeutung der neuen Regelungen für qualifizierte Signaturverfahren (I.), das Gesetzgebungsverfahren (II.), die wesentlichen Neuregelungen (III.) sowie die Folgen für Regelungen, die auf das Signaturgesetz Bezug nehmen (IV.). Ein kurzer Ausblick beschließt den Beitrag (V.).
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Allgegenwärtige Datenverarbeitung wird die Verwirklichungsbedingungen für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so verändern, dass dessen Schutzprogramm, wie es im geltenden Datenschutzrecht umgesetzt ist, nicht mehr greifen wird. Daher ist es dringend notwendig, dieses Schutzprogramm so fortzuentwickeln, dass es den neuen Risiken gerecht wird. Dies darf jedoch nicht isoliert in eigenen gesetzlichen Vorschriften erfolgen, sondern muss sich einbetten in eine systematische Modernisierung des gesamten Datenschutzrechts. Der Beitrag benennt diese Aufgabe (I.), stellt die neuen Herausforderungen dar (II.) und zeigt, wie eine adäquate Fortentwicklung des Datenschutzrechts möglich wäre (III.).
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Seit über zehn Jahren wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Beweiswert elektronischer Signaturen diskutiert. Alle bisherigen Abhandlungen sind jedoch rein theoretischer Natur. Auch beschäftigen sie sich nur mit einem Teil der Problematik, indem sie lediglich einen relativ kurzen Zeitpunkt nach der Signaturerzeugung betrachten. Praktische Erfahrungen mit der Beweisführung mittels elektronisch signierter Dokumente fehlen vollständig. Im Forschungsprojekt "ArchiSig" konnten nun erstmals praktische Erfahrungen gewonnen werden, die zur Schließung beider Lücken beitragen können. Der vorliegende Aufsatz stellt die aus einer Simulationsstudie gewonnenen Erkenntnisse tatsächlicher Beweiserhebungen mit elektronisch signierten Dokumenten dar und zeigt Konsequenzen für die sichere Langzeitaufbewahrung auf.
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Der Beitrag beschäftigt sich mit technischen und rechtlichen Aspekten der Nutzung von Softwareagenten-Technologie im elektronischen Vergabeverfahren. Vermittelt wird ein Überblick über die Bedeutung der elektronischen Vergabe und die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (I.). Wesentliche Charakteristika und Fähigkeiten von Softwareagenten werden beschrieben. Aufgezeigt wird, dass sich das elektronische Vergabeverfahren in besonderer Weise für den Einsatz von Softwareagenten-Technologie eignet. Dies wird anhand eines Praxismodells für die agentenbasierte elektronische Vergabe illustriert (II.). Dargestellt wird, auf welche Weise die bestehenden vergaberechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung agentenbasierter Vergabesysteme angemessen berücksichtigt werden können (III.). Ein Fazit und Ausblick schließt den Beitrag ab (IV.).