2 resultados para Utopian socialism.

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Zusammenfassung zur Inaugural-Dissertation: Von „weiblichen Vollmenschen“ und Klassenkämpferinnen – Frauengeschichte und Frauenleitbilder in der proletarischen Frauenzeitschrift „Die Gleichheit“ (1891-1923). Die wissenschaftliche Bedeutung, die der SPD-Frauenzeitschrift „Die Gleichheit“ (1891-1923) als Quelle der Geschichte der Frauenbewegung zukommt, spiegelt sich weder in Darstellungen zur Geschichte der SPD noch in der Geschichtsschreibung der deutschen Frauenbewegung wider. Auch ist die „Gleichheit“, Presseorgan der organisierten proletarischen Frauenbewegung Deutschlands und der Sozialistischen Fraueninternationale, bisher kaum Gegenstand einer umfassenden publizistischen Analyse gewesen. Es galt daher, zumindest das Hauptblatt der „Gleichheit“, die an ihr beteiligten Personen, ihre Strukturen und ihr Selbstverständnis möglichst detailliert und anhand publizistischer Kriterien darzustellen. Wandlungen ihres Erscheinungsbildes, ihrer editorischen und personellen Strukturen oder ihres Seitenumfangs markieren entscheidende Wendepunkte der deutschen Politik während des deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Ihr Niveau lag deutlich über dem einer allgemeinen Frauenzeitschrift, eines Mitteilungs- oder Unterhaltungsblattes. Ihr Ziel war es, sowohl politisches Schulungsblatt für die engagierten Genossinnen als auch Agitationsmittel für die indifferenten Proletarierinnen zu sein. Inwieweit sie mit dieser Zielsetzung erfolgreich war, kann jedoch selbst die große Zahl ihrer Abonnements (der Höchststand lag 1914 bei 124.000 Exemplaren) nicht validieren. Tatsächlich ließ gerade der von ihrer langjährigen Redakteurin Clara Zetkin (1857-1933) angestrebte hohe intellektuelle Anspruch die „Gleichheit“ jedoch nicht zu einem Medium der Massen werden. Im Mai 1917 entschied sich der SPD-Parteivorstand, der dem Burgfrieden abträglichen, konsequent sozialistischen und internationalistischen Haltung Zetkins keine öffentliche Plattform mehr zu geben und entließ sie aus der Redaktion. Die Leitung der „Gleichheit“, die auch bis zu diesem Zeitpunkt durchaus keine „One-Woman-Show“ war, oblag schließlich bis zu ihrem letztmaligen Erscheinen im September 1923 noch einigen weiteren Redakteurinnen und Redakteuren (Marie Juchacz (1879-1956), Heinrich Schulz (1872-1932), Clara Bohm-Schuch (1879-1936), Elli Radtke-Warmuth (?-?) und Mathilde Wurm (1874-1935)). Deren Tätigkeit für die „Gleichheit“ wurde jedoch bisher kaum wissenschaftlich reflektiert. Dies gilt auch für die ausgesprochen internationale Zusammensetzung oder die männlichen Mitglieder des MitarbeiterInnenstabes. Indem sie sich selbst in der Tradition und als Teil eines Netzwerkes deutscher Frauen­öffentlichkeit („Die Frauen-Zeitung“ (1849-1852), „Die Staatsbürgerin“ (1886) und „Die Arbeiterin“ (1890-1891)) sah und indem sie besonders mittels frauen­geschichtlicher und frauenbiographischer Inhalte das Selbstbewusstsein ihrer Leserinnen zu fördern versuchte, betrieb die „Gleichheit“ gezielt Frauengeschichtsschreibung. Zahlreiche Artikel porträtieren Frauen aus Geschichte und Gegenwart und stellen in ihrem elaborierten Stil „Typen“ bzw. „Vorbilder“ dar. Um die Frage beantworten zu können, welche Frauen der Geschichte und welche ihrer Charaktereigenschaften von der „Gleichheit“ als vorbildlich für Sozialdemokratinnen erachtet wurden, wurden die biographischen Artikel zu 173 Frauen nach Analyse ihrer Inhalte und ihres Duktus vier Frauenleitbildern zugeordnet. Die Kategorisierung der einzelnen Frauenleitbilder „weiblicher Vollmensch“, „sozialistische Mutter“, „sozialistische Ehefrau“ und „Klassenkämpferin“ lehnt sich wiederum an den von Zetkin bereits 1898 veröffentlichten Artikel „Nicht Haussklavin, nicht Mannweib, weiblicher Vollmensch” (Die Gleichheit, Jg. 08/ Nr. 02/ 19.11.1898/ S. 1.) an. Sämtliche frauenbiographischen Artikel appellieren an die „Gleichheit“-Leserinnen, die oft selbst gesetzten Grenzen ihrer Handlungs – und Entwicklungsmöglichkeiten zu sprengen. Die sich daraus ableitenden Identifikationsangebote waren somit nicht auf dem Reissbrett ent­worfen, sondern basierten auf geschichtlicher Erfahrung und antizipierendem Bewusstsein. Diese Leitbilder versuchten, Realität und Utopie miteinander zu verbinden und konnten daher kaum frei von Widersprüchen sein. Wie die „Gleichheit“ selbst, so blieben auch ihre Ansätze politischer Frauen­bildung teilweise zwischen revolu­tionärem Umsturz und traditioneller Kontinuität gefangen. Indem sich die „Gleichheit“ historischer Vorbilder bediente, machte sie jedoch konkrete Ansprüche geltend: Sie forderte den weiblichen Anteil an Geschichte, an politischer Macht und am öffentlichen Bewusstsein.

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The right to food has become a pillar of international humanitarian and human rights law. The increasing number of food-related emergencies and the evolution of the international order brought the more precise notion of food security and made a potential right to receive food aid emerge. Despite this apparent centrality, recent statistics show that a life free from hunger is for many people all over the world still a utopian idea. The paper will explore nature and content of the right to food, food security and food aid under international law in order to understand the reasons behind the substantial failure of this right-centred approach, emphasising the lack of legal effects of many food-related provisions because of excessive moral connotations of the right to be free from hunger. Bearing in mind the three-dimensional nature of food security, the paper will also suggest that all attention has been focused on the availability of food, while real difficulties arise in terms of accessibility and adequacy. Emergency situations provide an excellent example of this unbalance, as the emerging right to receive food aid focus itself on the availability of food, without improving local production and adequacy. Looking at other evolving sectors of international law, such as the protection of the environment, and particularly the safeguard of biological diversity, alternative solutions will be envisaged in order to “feed” the right to food.