2 resultados para Reformation

em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany


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Die Dissertation leistet einen Beitrag zur Konstruktion von Geschlechterverhältnissen in der Ehe vor der Reformation. Untersucht werden zwei Texte des 15. Jahrhunderts: Die sogenannte Erste deutsche Bibel (EDB) und die Dichtung Der Ackermann aus Böhmen von Johannes von Tepl. Die Wort-für-Wort-Analyse beider Texte hat aus der zeitgebundenen deutschen Sprachgestalt spezifi-sche Denkfiguren erschlossen. Zentral ist die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Gott und Menschen als Rechtsbeziehung Lehen. Das erste Kapitel analysiert und interpretiert die für Ehe- und Geschlechterkonzepte grund-legenden Aussagen von Genesis 1 - 4,1 und den Kanon der fünf Weisheitsbücher der EDB mit folgenden Ergebnissen: 1. Die EDB ist als Rechtsbuch zu lesen, dessen Zentrum die göttliche Herrschaft mit ihrer Rechts-ordnung ist. In diesem Rahmen wird für Mann und Frau die Ordnung Paar definiert. 2. Beide Geschlechter sind gleichwertig. Das kommt in ihren jeweiligen Handlungsfeldern (Werkordnungen) zum Ausdruck. 3. Der Begriff hilffen für die Ehefrau bedeutet Hilfe zum Heil ihres Mannes und eine spezifische Gottesnähe. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu Luthers Bibelübersetzung, welche die Frau als untergeordnete Gehilfin des Mannes gestaltet. (Anhang III stellt die EDB-Verse der Lu-therübersetzung von 1545 gegenüber.) 4. Der Sündenfall wird als Rechtsbruch beschrieben, der den Wechsel von der Schöpfungsord-nung im Paradies zur Weltordnung auslöst, die mit den Urteilen Gottes über Frau und Mann beginnt (Genesis 3). Die Urteile fassen die Ehe in einem Diagonalkreuz, welches vier Faktoren untrennbar verbindet: Herrschaft mit Unterordnung sowie hilffen (Gebären) mit Tod. Die Ge-schlechterunterschiede sind konstituierend für die Ehe im Diagonalkreuz. In der EDB lassen sich drei Paarkonstellationen unterscheiden: die Ehe im Diagonalkreuz zwischen dem guten weib und dem weisen Mann, die Ehe ohne Diagonalkreuz zwischen dem un-weib und dem unweisen Mann und die nichteheliche Geschlechterbeziehung zwischen dem gemeinem weib und dem ee-brecher. Das zweite Kapitel der Dissertation vergleicht die alttestamentarischen Ehekonzepte der EDB mit denen der Dichtung Ackermann aus Böhmen. Die rhetorische Form des Streitgesprächs zwischen Witwer und hern Tot zeigt die Struktur eines deutschrechtlichen Prozesses. In diesem Rahmen gewinnen die gegensätzlichen Aussagen über die Ehe die Bedeutung von Rechtspositionen, die in konträren göttlichen Herrschaftsordnungen verortet werden. Die vom Witwer vertretene Herrschaftsordnung beruht auf der alttestamentarischen Rechtsordnung der EDB, während die Positionen des hern Tot diese Rechtsordnung verkehren, indem er die Herrschaftsordnung der Welt als sein Eigen definiert. Ein weiteres Ergebnis des Vergleichs zwischen der EDB und dem Ackermann aus Böhmen ist, dass sowohl die alttestamentarischen Bücher als auch die Dichtung Rechtsfiguren präsentieren. Entscheidend sind in beiden Texten die Urteile Gottes, die jeweils einen Paradigmenwechsel kon-stituieren. In der EDB wird nach dem Sündenfall die (paradiesische) Rechtsordnung in die Rechtsordnung ee gewandelt. Im Ackermann wird die alttestamentarische Rechtsordnung ee der EDB durch die ordenung Tod ersetzt, mit der zugleich die Ordnung Paar nicht mehr gilt. Die Urtei-le Gottes in der EDB definieren das Paar als zweigeschlechtlichen Menschen, das Urteil im Ackermann charakterisiert zwei Einzelmenschen: Mann oder Frau. Damit wird die zentrale Bedeutung der Ehefrau als hilffen zum Heil ihres Mannes aufgehoben, weil die wechselseitige Angewiesenheit von Mann und Frau nicht mehr gegeben ist. Insofern ist hier ein wichtiger Schritt zum reformatorischen Eheverständnis zu erkennen.

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Die gegenwärtigen Rekonstruktionsbemühungen sind keine Nachwirkungen der Wendezeit, die auf ostdeutschem Gebiet nachholen, was auf westdeutschem Terrain direkt nach dem Krieg erfolgte: der Nachkriegswiederaufbau. Es handelt sich beim Rekonstruktionsboom um ein generelles zeitgenössisches Phänomen wie anhand der Beispielsituationen Dresden – Frauenkirche, Frankfurt am Main – Römerberg und Berlin – Stadtschloss dargestellt wird. Dieses wird durch die Globalisierung aber auch andere Faktoren begünstigt. Die Planungen für die jeweiligen Rekonstruktionssituationen seit der Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges werden verfolgt und innerhalb des Stadtwiederaufbaus der Nachkriegsjahre bis zur Gegenwart verortet. Dabei wird aufgezeigt, dass die jeweiligen Planungsvorhaben und besonders die Einstellungen zu Rekonstruktionen beziehungsweise zu den heute gewünschten Situationen in allen drei Beispielstädten abhängig sind von dem jeweiligen Zeitgeschmack und politischen, wirtschaftlichen oder finanziell geprägten Einflüssen; um den Willen der Stadtbürger geht es dabei immer nur am Rand – erfolgreich beim Durchsetzen der Vorstellungen sind deshalb selten sie, sondern vielmehr politische und wirtschaftliche Interessensverbände. Sucht man nach festgesetzten Richtlinien, die eine Rekonstruktion autorisieren, werden häufig Denkmalpflegeleitlinien zitiert, die jedoch nicht ausreichend detailliert formuliert sind und beispielsweise mit dem Fall der beschränkten Fehlstelle sowohl Befürwortern als auch Gegnern der Rekonstruktionen Argumente liefern. In den Diskussionen geht es nicht um Denkmäler im klassischen Sinne, das heißt es handelt sich nicht um Objekte, die vor ihrer Zerstörung das offizielle Siegel trugen und die deshalb wiederhergestellt werden sollen. Aus diesem Grund sind die gegenwärtigen Rekonstruktionsdebatten nicht klassischer Gegenstand der Denkmalpflegedisziplin. Dennoch werden erfolgreiche Fälle wie die Frauenkirche als Musterobjekte der Disziplin inszeniert, was suggeriert, dass sich das klassische Aufgabenfeld der Denkmalpflege verschiebt. Der bürgerliche Wunsch nach Rekonstruktionen spricht von einem neuen Denkmalverständnis: Als erhaltenswert werden nicht die offiziell mit Siegel erwählten Objekte verstanden, sondern Bauten, die für die eigene Identität eine wichtige Rolle spielen. Diese Form der Denkmalbewertung ist allerdings abhängig von Generationslinien, verschiedenen sozialen Schichten und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen. Diese Tatsache führt zu einer unterschiedlichen Wertebeurteilung bestimmter Objekte und zu Diskussionen wie sie momentan für und wider Rekonstruktionen geführt werden. Der Rekonstruktionsboom barocker und renaissance-orientierter Strukturen wird durch ein sich wandelndes Geschichtsbild beeinflusst, welches das Interesse an diesen Epochen neu erweckt hat. Wurde bisher das Mittelalter und die Zeit zwischen Reformation und Französischer Revolution verdrängt, werden diese vergessenen Epochen wieder zunehmend zum Forschungsgegenstand und zum Bestandteil der kulturellen Debatte. Die gewünschten barocken und mittelalterlichen Rekonstruktionen kann man als mediale Rekonstruktionsarchitekturen bezeichnen. Die Macht der Medien ist auf fünf, die Rekonstruktion umgebenden Ebenen zu beobachten: Erschaffung; Vermarktung; Konsumentenüberzeugung; Bildneukompositionen; Erschaffung und Verbreitung von Bildern oder Realitäten.