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Zwischennutzungen sind ein Alltagsphänomen, das seit Ende der 1990er Jahre im wissenschaftlichen Kontext und der kommunalen Praxis der Stadt- und Freiraumentwicklung auffallend an Aufmerksamkeit gewinnt. Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Phänomen aus der Perspektive der Freiraumentwicklung als kommunaler Aufgabe. Im Zentrum des Interesses steht die Frage, welche aktuelle Bedeutung Zwischennutzungen, verstanden als die vorübergehende Freiraumnutzung brachliegender Baugrundstücke, für freiraumbezogene öffentliche Aufgaben und Handlungsansätze haben bzw. welche Potentiale sie dafür bieten. Vor dem Hintergrund heterogener gesellschaftlicher und räumlicher Gegebenheiten, der Erkenntnis um eine begrenzte hoheitliche Steuerbarkeit der weiteren stadträumlichen Entwicklung und angesichts knapper Haushaltsmittel ist die kommunale Freiraumentwicklung gefordert, sich bezüglich ihrer Kernaufgaben aber auch bezüglich ihrer Rolle bei der Erfüllung dieser Aufgaben neu zu positionieren. Vermehrt werden Forderungen nach einem Abgehen von „allgemeingültigen“ Versorgungsstandards und traditionellen „Produktionsprozessen“ laut. Flexiblere Freiraumangebote sollen Gestaltungsspielräume für eigeninitiatives Handeln und wechselhafte oder neuartige Nutzungen eröffnen. Mit dem Setzen von Prioritäten, einer verstärkten Kundenorientierung und aktivierenden bzw. kooperativen Handlungsansätzen soll der schlechten Haushaltslage begegnet werden. Zwischennutzungen deuten aufgrund ihrer funktionalen, räumlichen und zeitlichen Flexibilität Möglichkeiten an, auf diese Anforderungen einzugehen. Der Blick in die Verwaltungspraxis einzelner Städte zeigt, dass Zwischennutzungen in der kommunalen Freiraumentwicklung in verschiedenen Zusammenhängen gezielt aufgegriffen werden und dabei diverse Bezüge zu diesen aktuellen Anforderungen herstellen lassen. Der Stellenwert, der ihnen beigemessen wird, reicht dabei vom Ausnahmefall bis zum bewährten Ansatz. Mit den Maßnahmen werden häufig akute bzw. kurzfristige Ziele verfolgt, etwa die vorübergehende Schaffung zusätzlicher Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten oder die Aufwertung brachliegender Flächen durch extensive Gestaltungsmaßnahmen. Die Projekte sind häufig charakterisiert durch intensive Kooperationen mit anderen öffentlichen und mit nicht-öffentlichen Akteuren. Die Einbindung von Zwischennutzungen in das alltägliche Verwaltungshandeln ist allerdings auch mit diversen Schwierigkeiten verbunden, wie erste Institutionalisierungsansätze in manchen Städten zeigen. Die Verknüpfung unterschiedlicher Zeithorizonte im Planungsgeschehen, die Verbindung des temporären Phänomens Zwischennutzung mit dem traditionellerweise auf Dauerhaftigkeit ausgerichteten Aufgabenverständnis der kommunalen Freiraumentwicklung verlangt nach einer Modifizierung bisheriger Positionen und Herangehensweisen. Ein solcher Anpassungsprozess im Verwaltungshandeln lässt sich nur langfristig und schrittweise bewältigen und ist als Teil der – angesichts aktueller Entwicklungen notwendigen – Weiterentwicklung freiraumbezogener Aufgaben und Handlungsansätze zu verstehen. Zwischennutzungen können neben ihren kurzfristig umsetzbaren Funktionen einen Beitrag dazu leisten.