11 resultados para Gerhard, Johann: Enchiridion consolatorium (1611) : Lateinisch-deutsch

em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany


Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Kindliches Stottern ist eine Störung des Sprechablaufs mit unbekannter Ätiologie, die im Verlauf der Sprachentwicklung beginnt und bei ungefähr 5% aller Kinder auftritt. Im deutschsprachigen Raum gibt es zum jetzigen Zeitpunkt kein Therapieverfahren zur Behandlung kindlichen Stotterns, dessen Therapie-Effekte empirisch gesichert sind. Darüber hinaus wurden bisher kaum Forschungsprojekte zum Stottern im Kindesalter durchgeführt. Ziel dieses von Juni 2003 bis Mai 2005 an der Universitätsklinik Frankfurt durchgeführten Projektes war es, die Wirksamkeit eines bisher in Deutschland noch nicht eingeführten Therapieverfahrens zur Behandlung von stotternden Vorschulkindern, das sog. Lidcombe Programm (Onslow, Packman & Harrison, 2003) zu untersuchen. In dem vorliegenden Projekt wurde untersucht, inwieweit die sofortigen Veränderungen der Sprechflüssigkeit während der Behandlung mit dem Lidcombe Programm primär auf diese Methode oder auf den Einfluss von Spontanremission zurückzuführen ist. Die übergeordnete Zielsetzung der Studie war die Schaffung einer Datengrundlage über die Effektivität des Lidcombe-Programms bei der Behandlung deutschsprachiger Vorschulkinder. Es wurden insgesamt 46 Vorschulkinder, welche nachfolgende Kriterien erfüllten, untersucht: (1) Alter zwischen 3,0 und 5,11 Jahren; (2) Deutsch als Muttersprache sowohl für das Kind als auch für die Eltern; (3) Beginn der Stottersymptomatik vor mindestens sechs Monaten; (4) Stottersymptomatik von mindestens 3% gestotterter Silben während einer Unterhaltung mit dem Untersucher und/oder den Eltern in der Klinik im Rahmen der Erstdiagnostik; (5) keine neurologischen Erkrankungen oder regelmäßige Einnahme von Medikamenten. Die Teilnehmer wurden randomisiert in zwei Gruppen eingeteilt. Die Kinder der Gruppe 1 begannen sofort mit der Behandlung mit dem Lidcombe-Programm. Die Kinder der Gruppe 2 warteten sechzehn Wochen und begannen dann mit der Behandlung. Für jedes Kind wurde der mittlere Prozentsatz gestotterter Silben zu Beginn jeder Behandlungsstunde im Gespräch mit der Therapeutin ermittelt, und darüber hinaus vor Beginn der Behandlung und nach sechzehn Therapiestunden auf Grund von jeweils vier zu Hause und in der Klinik aufgenommenen Spontansprachproben. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie haben gezeigt, dass das Lidcombe-Programm auch für deutschsprachige Kinder ein effektives Therapiekonzept zur Reduktion einer Stottersymptomatik darstellt. Alle Vorschulkinder, die mit dem Lidcombe-Programm behandelt wurden, zeigten eine Abnahme des Prozentsatzes gestotterter Silben. Die Daten belegen ebenfalls, dass der Kurzzeit-Effekt des Lidcombe-Programms auf frühkindliches Stotterns den einer spontanen Remission überwiegt. Die behandelten Kinder zeigten eine signifikant höhere Abnahme ihrer Stottersymptomatik (M = 6,9%) als dies in der unbehandelten Kontrollgruppe (M = 2,5%) beobachtet werden konnte. Zwar sank auch in der Kontrollgruppe der Prozentsatz gestotterter Silben während des Untersuchungszeitraumes bei einigen Kindern, im Vergleich verringerte sich jedoch der Prozentsatz gestotterter Silben in der Therapiegruppe um mehr als das Doppelte. Diese ersten Daten weisen darauf hin, dass das Lidcombe-Programm für die deutschsprachige Therapie des kindlichen Stotterns eine ausgezeichnete Bereicherung darstellt und zu einer sinnvollen Ergänzung der therapeutischen Handlungskompetenz im Bereich der Redeflussstörungen führt.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und den wirtschaftlichen Konsequenzen des deutsch-österreichischen Vermögensvertrages. Die Diskussionen über den Staatsvertrag und der ungelöste Komplex des deutschen Eigentums, der kompliziert und höchst sensibel war, prägte wie kein zweites Thema die deutsch-österreichischen Beziehungen. Dieser Komplex schwebte wie ein Damoklesschwert über den deutsch-österreichischen Beziehungen und wurde erst 1957 mit dem Abschluss des Vermögensvertrages gelöst. Die Alliierten verlangten 1952 in dem Überleitungsvertrag, ein Vorweganerkenntnis aller Bestimmungen die das deutsche Eigentum betreffen sollten. Die Bundesregierung stimmte der niedergelegten Hinnahmeklausel zu. Der Blankoscheck wurde mit dem Abschluss des österreichischen Staatsvertrages im Jahr 1955 eingelöst. Dabei wurde keine Rücksicht genommen, ob es sich um redlich erworbenes Eigentum natürlicher Personen handelte. Die Behandlung des Deutschen Eigentums im Staatsvertrag enttäuschte in der Bundesrepublik und brachte Spannungen in das Verhältnis beider Staaten. Aus dieser Sicht mussten Lösungswege gefunden werden, die die Deutschen nicht vor den Kopf stoßen und die aber auch nicht die Bestimmungen des Staatsvertrages verletzten. Das Ziel war, den natürlichen Personen ihr Privateigentum im größtmöglichen Umfang zurück zugegeben und den juristischen Personen die Möglichkeit zu erteilen, sich mit ihren österreichischen Wirtschaftspartnern vernünftig auseinanderzusetzen. Der Vermögensvertrag regelte die Rückgabe von 95 Prozent des so genannten deutschen Eigentums natürlicher Personen im Wert von 500 bis 600 Millionen DM und klärte die Übertragung des laut Staatsvertragsgesetz an Österreich gefallenen sog. kleinen deutschen Eigentums bis zu einer Wertgrenze von 260.000 Schilling an die ehemaligen deutschen Eigentümer beziehungsweise deren Rechtsnachfolger. Die deutsch-österreichischen Verhandlungen waren äußerst schwierig und langwierig, galt es doch, gleichzeitig die Verpflichtungen Österreichs durch den Staatsvertrag und die Privateigentumsrechte der Deutschen zu respektieren. Der Vermögensvertrag stellte unter Wahrung des österreichischen Staatsvertrages einen Kompromiss dar, wodurch nicht alle in der Bundesrepublik Deutschland wie in Österreich Betroffenen befriedigt werden konnten. Aufgrund der Tatsache, dass nach Kriegsende die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen abrupt zwischen beiden Staaten gelöst werden mussten, stellt der deutsch-österreichische Vermögensvertrag mit der Regelung des kleinen deutschen Eigentums und seiner fast vollen Befriedigung österreichischer Forderungen gegen Deutsche ein wohlgelungenes Werk dar, das den Weg für eine gedeihlichere deutsch-österreichische Zusammenarbeit sowohl auf wirtschaftlichem als auch auf politischen Gebiet ebnete. Eine völlige Wiederherstellung des Eigentums natürlicher Personen war durch die Bindungen der beiden Staaten durch Verträge mit den Alliierten, Deutschland durch das Londoner Schuldenabkommen und Österreich durch den Staatsvertrag nicht möglich.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Nachdem sich in der Kolonialkrise von 1906 das Scheitern der ersten Periode deutscher Kolonialherrschaft (1885-1906) offenbarte, wurde Bernhard Dernburg die grundlegende Reorganisation der Kolonialpolitik anvertraut. Als Mann aus der Welt der Banken und Finanzen sollte er die stagnierende Entwicklung der Kolonien mit Hilfe von administrativen und wirtschaftlichen Reformmaßnahmen vorantreiben und gleichzeitig der indigenen Bevölkerung eine humane Behandlung zu garantieren. Um diese Ziele zu erreichen, verabschiedete er Reformen, die eine Rationalisierung und Humanisierung der Arbeiterpolitik vorsahen. Sowohl in der zeitgenössischen Literatur als auch in der aktuellen wissenschaftlichen Forschung wird der Amtsantritt Bernhard Dernburgs zum Leiter der Kolonialabteilung im Jahre 1906 als der „Beginn einer neuen humanen Ära“ deutscher Kolonialpolitik oder als „Wandel zum Besseren“ bezeichnet. Die Dissertation „Schwarzer Untertan versus Schwarzer Bruder. Bernhard Dernburgs Reformen in den Kolonien Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Togo und Kamerun“ untersucht die Intention, Akzeptanz, Umsetzung und Auswirkung der reformatorischen Eingeborenenpolitik und klärt, ob die Beurteilung der Ära Dernburg (1906-1910) in der zeitgenössischen und aktuellen Forschung eine Berechtigung hat. Obwohl zumindest in der Theorie sein Konzept einer rationalen und humanen Kolonialpolitik sicherlich eine Abkehr von der bisher betriebenen Kolonialpolitik bedeutete, zeigt sich jedoch bei der Umsetzung der Reformen eine deutliche Diskrepanz zwischen Intention und Realität. Auch wenn zumindest die Bestrebung Dernburgs zur Verrechtlichung der indigenen Arbeitsverhältnisse gewürdigt werden sollte, so muss doch konstatiert werden, dass es in der „Ära Dernburg“ definitiv nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der indigenen Lebenssituation in den deutschen Kolonien kam. Im Gegenteil, die Dernburgsche Reformpolitik beschleunigte vielmehr den Verelendungsprozess der indigenen Bevölkerung. In allen afrikanischen Kolonien verschlechterten sich mit der Intensivierung der Verwaltung die sozialen und menschlichen Beziehungen zwischen Afrikanern und Europäern. Vieles von dem, was Dernburg in seinem Programm propagierte, konnte nicht erreicht werden. Zwar führte Dernburg in Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika und in Kamerun eine rechtlich bindende Arbeiterverordnung ein, jedoch unterschieden sich die Bestimmungen zum Teil erheblich voneinander, so dass von einer einheitlichen Modernisierung des kolonialen Arbeitsrechts nicht die Rede sein kann. Viele arbeitsrechtliche Bereiche, wie z.B. die Arbeiteranwerbung, Lohnzahlung, Minderjährigenschutz, Vertragsdauer, Arbeitszeit, Verpflegung und Unterkunft wurden nur unzureichend geregelt. Ähnlich negativ muss auch die Reformierung der Strafrechtspflege bewertet werden. Die Kodifizierung eines Eingeborenenstrafrechts scheiterte sowohl am Widerstand der lokalen Verwaltung als auch am Grundkonsens der Rechtmäßigkeit einer Rassenjustiz. Kolonialpolitik war auch in der „Ära Dernburg“ nichts anderes als „rohe Ausbeutungspolitik“, die zur Lösung der Arbeiterfrage beitragen sollte. Aber gerade hier, bei der Mobilisierung von afrikanischen Lohnarbeitern, war der Kolonialstaatssekretär nicht etwa mit einer „Arbeiterfürsorgepolitik“, sondern mit der Fortführung der Enteignungs- und Zwangsmaßnahmen erfolgreich gewesen. Insgesamt ist ein deutlicher Anstieg an afrikanischen Arbeitern in europäischen Unternehmen zu verzeichnen, was darauf schließen lässt, dass Dernburgs Verordnungen einen günstigen Einfluss auf die Arbeiterfrage ausgeübt haben. Obwohl nicht von einem grundlegenden Neuanfang der Kolonialpolitik gesprochen werden kann, sollte ebenso wenig bezweifelt werden, dass sich die deutsche Kolonialpolitik nicht unter Dernburg veränderte. Größere indigene Aufstände und Unruhen blieben aus, so dass während seiner Amtszeit eine systematische wirtschaftliche Erschließung der Kolonien beginnen konnte.

Relevância:

20.00% 20.00%

Publicador:

Resumo:

Das Erkenntnisinteresse der vorliegenden Arbeit besteht darin, im Rahmen einer explorativ-interpretativen Querschnittstudie vertiefte Einblicke in den Sprachgebrauch von mehrsprachigen Deutschlernenden am Beispiel von Verb-Nomen Kollokationen zu gewinnen. Unter Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang bisher nicht untersuchten Sprachenkonstellation L1 Persisch, L2 Englisch, L3 Arabisch und L4 Deutsch sollen die von den Lernenden angewendeten lexikalischen Transferstrategien erforscht werden. Der Untersuchungsgegenstand sind die soziokognitiven Löseprozesse der ProbandInnen bei der dyadischen Bearbeitung von Kollokationsaufgaben. Zur Identifizierung der Transferphänomene und der TL-Strategien (Target Language-Strategien) werden Gesprächs-protokolle ausgewählter Dyaden analysiert. Überdies werden zwecks Rekonstruktion und Interpretation der Löseprozesse stimulated recall-Interviews mit den ProbandInnen herangezogen, wodurch die Datensets miteinander trianguliert werden. Zudem wird ermittelt, inwieweit ausgewählte Faktoren (Psychotypologie, Kompetenz in der Zielsprache und Kompetenz in den zuvor gelernten Sprachen) den Transferprozess beeinflussen. Hierzu dienen die Erkenntnisse aus begleitend durchgeführten Leitfadeninterviews und Sprachstandstests (TOEFL- und Arabischtest). Ferner wird der Arbeitsstil der ProbandInnen bei der dyadischen Aufgabenbearbeitung anhand des Fragebogens Style Analysis Survey von Oxford (1995) bestimmt. An der Studie, die im Deutschen Sprachinstitut Teheran durchgeführt wurde, nahmen 14 iranische Deutschlernende auf dem Niveau B2.1 und C2.2 teil. Sie wurden aufgrund ihrer mittels eines Fragebogens erhobenen Sprachlernbiografien ausgewählt. Die Gesprächsprotokolle der Dyadenarbeit und die Interviews wurden vollständig transkribiert bzw. transliteriert und anschließend qualitativ-interpretativ ausgewertet. Um ihre Wissenslücken bei der Bearbeitung der Kollokationsaufgaben zu kompensieren, setzten die ProbandInnen verschiedene inter- und intralinguale Strategien ein. Dabei ist der L1 Persisch und der L4 Deutsch insgesamt der größte Einfluss beizumessen. Diesbezüglich wird deutlich, dass zwischen Sprachniveau und Transferverhalten der Lernenden ein Zusammenhang besteht, insofern als fortgeschrittene Lernende stärker zu intralingualem Transfer neigen. Zudem lässt sich festhalten, dass ein Zusammenhang zwischen der empfundenen psychotypologischen Distanz und der Rolle der Muttersprache besteht, d.h. bei als größer empfundener psychotypologischer Distanz zwischen Persisch und Deutsch wird seltener aus dem Persischen transferiert. Überdies ist festzustellen, dass die L2 Englisch zwar gelegentlich mitaktiviert wird, jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ein Einfluss der L3 Arabisch kann aus verschiedenen Gründen (u.a. geringes Niveau und mangelnder Gebrauch dieser Sprache) nicht festgestellt werden. Die vorliegende Arbeit versteht sich als ein Plädoyer für die Relevanz der Schulung von Kollokationen im Fremdsprachenunterricht, da die produktive Kollokationskompetenz der ProbandInnen auch auf einem hohen Niveau gravierende Defizite aufweist.