3 resultados para Examination subject

em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany


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Der Markt für öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird liberalisiert, in die gewachsenen Monopolstrukturen werden Marktmechanismen implementiert. Ziel der neuen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen ist die Steigerung der Effizienz des defizitären Verkehrsbereichs, der von kommunalen Verkehrsunternehmen dominiert wird. Diese erbringen als Quasi-Monopolisten traditionell die Verkehrsdurchführung, regelmäßig anfallende Defizite werden von der öffentlichen Hand ausgeglichen. Bedingt durch ihre Leistungsstrukturen sind kommunale Verkehrsunternehmen in einem Wettbewerbsmarkt kaum konkurrenzfähig. Charakteristisch für diesen Unternehmenstyp ist der hohe Grad an vertikal integrierten Wertschöpfungsstufen. Im Gegensatz zu anderen Branchen erbringen kommunale Verkehrsunternehmen die wesentlichen Teile der gesamten ÖPNV-Wertschöpfungskette innerhalb der eigenen Unternehmensgrenzen. An dem hohen vertikalen Integrationsgrad setzt die Untersuchung an. Mit dem von Williamson entwickelten Instrumentarium der Transaktionskostentheorie werden die Leistungsbereiche einer transaktionskostentheoretischen Bewertung unterzogen. Als Alternativen zum institutionellen Arrangement der vertikalen Integration – das als Hierarchie bezeichnet wird – stehen die Arrangements Kooperation und Markt zur Verfügung. Die Bewertung zeigt, welche Leistungsbereiche unter transaktionskostentheoretischen Gesichtspunkten hierarchisch institutionalisiert werden sollten und welche alternativ erbracht werden können. Aus den Ergebnissen werden Strategieempfehlungen abgeleitet, die als Arbeitshypothesen einer anschließenden empirischen Überprüfung unterzogen werden. Die befragten ÖPNV-Experten bewerten somit die Marktfähigkeit der Strategieempfehlungen. Die Untersuchungsergebnisse werden für die Erarbeitung eines alternativen Koordinierungsarrangements für kommunale Verkehrsunternehmen herangezogen. Das Modell basiert auf der Grundlage Strategischer Netzwerke. Kommunale Verkehrsunternehmen nehmen in dem Modell die Rolle des Nukleus ein, der eine Vielzahl von Netzwerkpartnern steuert und für die Erbringung der ÖPNV-Leistungen mit diesen kooperiert.

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Das Forschungsfeld der vorliegenden Arbeit sind die Deutsch als Zweitsprache-Kurse, die im Zeitraum der Untersuchung (2002) noch vom Sprachverband Deutsch (vormals: für ausländische Arbeitnehmer) unterstützt wurden. Da sich mit diesem wichtigen und breiten Anwendungsgebiet der Fremdsprachendidaktik bisher nur wenige Studien beschäftigt haben, ist als Forschungsansatz eine explorativ-qualitative Herangehensweise gewählt worden. Die Kurse für erwachsene Einwanderer zeichnen sich durch eine große Heterogenität der Teilnehmenden aus, dementsprechend ist die zentrale Fragestellung der Studie, in der das professionelle Handlungswissen von Lehrenden erforscht wird, die Frage der Binnendifferenzierung. Ausgehend von bereits seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts vorliegenden allgemeindidaktischen Entwürfen zur Arbeit mit heterogenen Lerngruppen, in denen das Prinzip der Binnendifferenzierung entwickelt wird, werden im ersten Teil der Arbeit didaktische Möglichkeiten der Binnendifferenzierung im Deutsch als Zweitsprache-Unterricht entworfen. Ausgehend von diesem Vorverständnis ist dann die Befragung der Lehrenden durchgeführt worden, die im zweiten Teil der Arbeit dargestellt, ausgewertet und diskutiert wird. Dabei geht es nicht um eine Evaluation der Praxis anhand vorgefasster Kategorien, sondern im Gegenteil um eine explorative Erforschung des Problembereiches der Arbeit mit heterogenen Lerngruppen im Deutsch als Zweitsprache Unterricht. Anhand der am Material entwickelten Kategorien werden zentrale didaktische Gesichtspunkte herausgearbeitet, die charakteristisch für das Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache mit erwachsenen Einwanderern sind. Diese Kategorien sind nicht deckungsgleich mit denen, die durch die hermeneutisch orientierte Vorgehensweise im ersten Teil der Arbeit entwickelt werden konnten. Anhand dieser Diskrepanz wird das Theorie-Praxis-Verhältnis der didaktischen Forschung und Lehre aufgeschlüsselt und kritisch betrachtet. Ausblick der Arbeit ist der Verweis auf die Professionalisierungsdebatte und die Notwendigkeit einer praxisbezogenen Forschung, welche die Bedürfnisse von Lehrenden direkt einbezieht und im Sinne einer Aktionsforschung gleichzeitig zur Weiterbildung der Lehrenden beiträgt. Nur auf diesem Weg kann die Unterrichtspraxis unmittelbar weiter entwickelt werden. Aus der vorliegenden Studie ergeben sich viel versprechende Anknüpfungspunkte für kooperative Aktionsforschungsprojekte, die von den Lehrenden in den Interviews angeregt werden.

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Während zum Genehmigungsrecht zahlreiche Abhandlungen in der juristischen Literatur und eine große Zahl von Urteilen veröffentlicht sind, hält sich die Forschung und praktische Behandlung zum Aufsichtsrecht in Grenzen. Diese Arbeit vertieft das Verständnis, für die spezifische Verknüpfung und gegenseitige Abhängigkeit der Eröffnungskontrollen und der begleitenden Kontrollen im deutschen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzrecht. Zentraler Punkt dieser Arbeit ist die Entwicklung von Grundlinien der begleitenden Aufsicht im Gewerbeaufsichtsrecht. Dazu ist es erforderlich die verschiedenen Randbedingungen gewerbeaufsichtlichen Handelns in den Blick zu nehmen. Es ist ein Blick auf die zu erwartende Ausbildung eines neuen Rationalitätstyps der gesellschaftlichen Entwicklung (2.), auf die Typisierung von Staats-, Gewerbe- und Wirtschaftsaufsicht und deren spezifischen Handlungsmustern, den festgestellten Defiziten des Aufsichtsrechts und des Aufsichtshandelns der begleitenden Kontrollen und den festgestellten tatsächlichen Wirkungen des Aufsichtssystems (3.) zu werfen. Weitere Einflüsse auf das Aufsichtsmodell der Zukunft kommen aus der erwarteten und wünschenswerten Entwicklung des Genehmigungsrechts (4.), der Art und Weise wie die begleitende Aufsicht gehandhabt werden kann und soll (5.) und den Privatisierungstypen und deren verfassungsrechtlichen Grenzen (6.). Die Arbeit schließt mit der Formulierung eines Zukunftsmodells, dass die Gewichte zwischen der Eröffnungs- und der begleitender Kontrolle, sowie das Verhältnis zwischen Staat, Privaten Dritten und Unternehmen, neu ordnet. Insgesamt wird in dieser Arbeit für ein Aufsichtsmodell plädiert, indem der Staat stärker in die Verantwortung für eine risikoorientierte begleitende Aufsicht genommen wird. Maßstäbe für die Risikoregelung sind künftig komplett vom Staat aufzustellen. Staatliche Aufsicht kann sich zukünftig auf Rahmenregelungen und Rahmenprüfungen bei den risikoreichsten Anlagen, Tätigkeiten und Produkten beschränken. Private Dritte können die Detailermittlungen und Freigaben bearbeiten. Private Sachverständige können künftig die Hauptlast detaillierter und zeitintensiver Kontrolltätigkeiten bei Anlagen, Tätigkeiten und Produkten mit mittlerem Risiko übernehmen. Anlagen, Tätigkeiten und Produkte mit geringem Risiko können der Eigenüberwachung überlassen werden. Im Gegenzug muss der Staat in deutlich stärkeren Maß die Aufsicht über die Kontrolleure anhand einheitlicher Maßstäbe organisieren und durchführen. Die Anforderungen an die Kontrolleure müssen künftig allgemein, sowohl für die externen Kontrollpersonen als auch für die internen Aufsichtspersonen, gelten und überprüft werden.