13 resultados para Deutsche Frage
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Die Dissertation leistet einen Beitrag zur Konstruktion von Geschlechterverhältnissen in der Ehe vor der Reformation. Untersucht werden zwei Texte des 15. Jahrhunderts: Die sogenannte Erste deutsche Bibel (EDB) und die Dichtung Der Ackermann aus Böhmen von Johannes von Tepl. Die Wort-für-Wort-Analyse beider Texte hat aus der zeitgebundenen deutschen Sprachgestalt spezifi-sche Denkfiguren erschlossen. Zentral ist die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Gott und Menschen als Rechtsbeziehung Lehen. Das erste Kapitel analysiert und interpretiert die für Ehe- und Geschlechterkonzepte grund-legenden Aussagen von Genesis 1 - 4,1 und den Kanon der fünf Weisheitsbücher der EDB mit folgenden Ergebnissen: 1. Die EDB ist als Rechtsbuch zu lesen, dessen Zentrum die göttliche Herrschaft mit ihrer Rechts-ordnung ist. In diesem Rahmen wird für Mann und Frau die Ordnung Paar definiert. 2. Beide Geschlechter sind gleichwertig. Das kommt in ihren jeweiligen Handlungsfeldern (Werkordnungen) zum Ausdruck. 3. Der Begriff hilffen für die Ehefrau bedeutet Hilfe zum Heil ihres Mannes und eine spezifische Gottesnähe. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu Luthers Bibelübersetzung, welche die Frau als untergeordnete Gehilfin des Mannes gestaltet. (Anhang III stellt die EDB-Verse der Lu-therübersetzung von 1545 gegenüber.) 4. Der Sündenfall wird als Rechtsbruch beschrieben, der den Wechsel von der Schöpfungsord-nung im Paradies zur Weltordnung auslöst, die mit den Urteilen Gottes über Frau und Mann beginnt (Genesis 3). Die Urteile fassen die Ehe in einem Diagonalkreuz, welches vier Faktoren untrennbar verbindet: Herrschaft mit Unterordnung sowie hilffen (Gebären) mit Tod. Die Ge-schlechterunterschiede sind konstituierend für die Ehe im Diagonalkreuz. In der EDB lassen sich drei Paarkonstellationen unterscheiden: die Ehe im Diagonalkreuz zwischen dem guten weib und dem weisen Mann, die Ehe ohne Diagonalkreuz zwischen dem un-weib und dem unweisen Mann und die nichteheliche Geschlechterbeziehung zwischen dem gemeinem weib und dem ee-brecher. Das zweite Kapitel der Dissertation vergleicht die alttestamentarischen Ehekonzepte der EDB mit denen der Dichtung Ackermann aus Böhmen. Die rhetorische Form des Streitgesprächs zwischen Witwer und hern Tot zeigt die Struktur eines deutschrechtlichen Prozesses. In diesem Rahmen gewinnen die gegensätzlichen Aussagen über die Ehe die Bedeutung von Rechtspositionen, die in konträren göttlichen Herrschaftsordnungen verortet werden. Die vom Witwer vertretene Herrschaftsordnung beruht auf der alttestamentarischen Rechtsordnung der EDB, während die Positionen des hern Tot diese Rechtsordnung verkehren, indem er die Herrschaftsordnung der Welt als sein Eigen definiert. Ein weiteres Ergebnis des Vergleichs zwischen der EDB und dem Ackermann aus Böhmen ist, dass sowohl die alttestamentarischen Bücher als auch die Dichtung Rechtsfiguren präsentieren. Entscheidend sind in beiden Texten die Urteile Gottes, die jeweils einen Paradigmenwechsel kon-stituieren. In der EDB wird nach dem Sündenfall die (paradiesische) Rechtsordnung in die Rechtsordnung ee gewandelt. Im Ackermann wird die alttestamentarische Rechtsordnung ee der EDB durch die ordenung Tod ersetzt, mit der zugleich die Ordnung Paar nicht mehr gilt. Die Urtei-le Gottes in der EDB definieren das Paar als zweigeschlechtlichen Menschen, das Urteil im Ackermann charakterisiert zwei Einzelmenschen: Mann oder Frau. Damit wird die zentrale Bedeutung der Ehefrau als hilffen zum Heil ihres Mannes aufgehoben, weil die wechselseitige Angewiesenheit von Mann und Frau nicht mehr gegeben ist. Insofern ist hier ein wichtiger Schritt zum reformatorischen Eheverständnis zu erkennen.
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Die Dissertation befasst sich mit der Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) Breitenau, das 1940 von der Gestapostelle Kassel auf dem Gelände der Landesarbeitsanstalt Breitenau in Guxhagen gegründet wurde und bis zum Kriegsende bestand. Darüber hinaus wird auch der Frage nachgegangen, wie nach der NS-Zeit mit der Geschichte des Lagers, den Opfern und den Tätern umgegangen wurde. Die Dissertation ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil gibt einen Überblick über die Geschichte der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel, der das Lager unterstand und die als zentrale Verfolgungsbehörde für den Regierungsbezirk Kassel zuständig war. Dabei wird vor allem aufgezeigt, wie die Gestapostelle Kassel entstanden ist, wie sie aufgebaut war und wer die Leiter und Mitarbeiter während des Zweiten Weltkrieges waren, die die Verfolgungsmaßnahmen organisierten und durchführten. Der zweite Teil der Dissertation befasst sich mit der eigentlichen Lagergeschichte. Breitenau war eines der ersten Arbeitserziehungslager überhaupt. Die Hauptfunktion bestand darin, ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die sich dem Arbeitseinsatz widersetzt hatten, durch harte Bestrafung gefügig zu machen. Gleichzeitig wurden in das AEL aber auch deutsche und ausländische Gefangene eingewiesen, die aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verhaftet worden waren. Das Lager unterstand zwar der Geheimen Staatspolizei Kassel, wurde aber von den Bediensteten der Landesarbeitsanstalt mit geleitet. Im Verlaufe des Zweiten Weltkrieges waren im AEL Breitenau etwa 8.300 überwiegend ausländische Schutzhaftgefangene inhaftiert, unter denen sich ca. 1.900 Frauen und 6.400 Männer befanden. Bei den Einweisungen wirkten neben der Gestapostelle Kassel und der Gestapostelle Weimar zahlreiche Orts- und Kreispolizeibehörden mit, wodurch ein flächendeckender Verfolgungsapparat entstand. Insgesamt lassen sich über 1.000 letzte Wohnorte von Gefangenen ermitteln. Die Haft- und Lebensbedingungen im Lager waren vor allem für die ausländischen Gefangenen besonders unmenschlich, und es gab mehrere Todesfälle. Nachweislich wurden mehr als 750 Gefangene in Konzentrationslager deportiert, was für viele den Tod bedeutete. Außerdem wurden mindestens 18 polnische Gefangene von Angehörigen der Gestapo Kassel erhängt und noch unmittelbar vor Kriegsende ein Massenmord an 28 Gefangenen verübt. Erst mit dem Einmarsch der amerikanischen Soldaten am Ostersamstag 1945 wurde das Arbeitserziehungslager Breitenau endgültig aufgelöst. Im dritten Teil der Dissertation wird der Frage des Umgangs mit dem damaligen Geschehen nachgegangen. Dabei lässt sich feststellen, dass die Täter und Mittäter von deutschen Spruchkammern und Gerichten gar nicht oder kaum bestraft wurden. Gleichzeitig wurden ihnen verschiedene Möglichkeiten geboten, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die ehemaligen Gefangenen hatten dagegen keinen Anspruch auf Entschädigung, und auch eine gesellschaftliche Würdigung wurde ihnen versagt. Erst seit den 90er Jahren trat hier eine Veränderung ein, die allerdings für viele Verfolgte zu spät kam. Die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau war viele Jahre verdrängt worden. Das Gelände diente bis 1949 als Landesarbeitsanstalt, dann als geschlossenes Erziehungsheim, und seit 1974 besteht dort eine psychiatrische Einrichtung. Erst 1979 wurde durch ein Forschungsprojekt an der Gesamthochschule Kassel die NS-Geschichte „wiederentdeckt“ und 1984 die Gedenkstätte Breitenau eingerichtet, die als Gedenk- und Bildungsort an das damalige Geschehen erinnert.
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Die Arbeit analysiert die Wechselbeziehungen zwischen Lebensgeschichte und literarischem Werk bei der Leipziger Dichterin Christiana Mariana von Ziegler. Werk und Lebensverlauf wurden in gleichem Maße gewichtet: Um die Ziele und Intentionen der Autorin, ihr Menschenbild und ihre Vorstellungen von der "menschlichen Gesellschaft" erfassen zu können, wurde nicht nur die Struktur und der Aufbau ihres literarischen Werkes untersucht, vielmehr wurde das Werk der Dichterin als geschichtswissenschaftliche Quelle begriffen, die unter sozialgeschichtlichen Fragestellungen anstelle ästhetischer und literaturtheoretischer Kriterien analysiert wurde. So wurde sowohl überprüft, ob das Werk lebensgeschichtliche Rückschlüsse zulässt, als auch inwieweit lebensgeschichtliche Erfahrung und soziale Position das Themenspektrum und die Aussagen des Werks beeinflusst haben. Dafür wurden aus dem Spektrum des Werkes der Dichterin ihre Sendschreiben ausgewählt, da in diesen Texten der Bezug zur Lebenswirklichkeit am konkretesten ist. Die Untersuchung gliedert sich in die Analyse und Interpretation des literarischen Werks (1), dessen Verknüpfung mit der Lebensgeschichte (2) und der Umsetzung daraus resultierender ethisch-moralischer Werte in die Lebenswirklichkeit der Gelehrtengesellschaft und des literarischen Salons (3). 1. Aus dem literarischen Werk wurde das Menschenbild Zieglers , ihr Frauen- und Männerbild und ihre Vorstellungen vom Verhältnis der Geschlechter zueinander herausgearbeitet. Es wurde danach gefragt, auf welche Weise Ziegler geschlechtsbezogene Themen aufgreift und diskutiert und inwiefern sich daraus für die geschichtswissenschaftliche Analyse reale Möglichkeiten und Begrenzungen von Frauen und Männern der gehobenen Stände ihrer Zeit ableiten lassen. 2. Bei der Erarbeitung der Lebensgeschichte wurde die Einbindung der Dichterin in familiale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie Handlungs- und Kommunikationszusammenhänge ermittelt. Dazu gehörte die Verknüpfung der Biographie Zieglers mit den Lebensverläufen verschiedener für sie wichtiger Personen. Eine auf diese Weise verdichtete Lebensgeschichte gibt Aufschluss darüber, welche Ereignisse, Begegnungen oder andere Konstellationen dem Leben der Dichterin seine spezifische Richtung gaben, sich also indirekt auf die Ausprägung ihres Werkes und auf die sich daraus ergebende Praxis des kulturellen Handelns auswirkten. 3. Im letzten Untersuchungsabschnitt wurden die außerfamilialen sozialen Beziehungen Zieglers und ihre Vernetzung mit der gelehrten Welt Leipzigs erarbeitet und nach Handlungsrahmen und Strategien in ihrer zweiten Witwenzeit gefragt. Dabei war die Frage, ob sie sich mit ihrem - für Deutschland frühen - Salon in Leipzig an französischen Vorbildern orientierte und welches ihre persönlichen Gestaltungsanteile waren. Besondere Berücksichtigung fand dabei Zieglers Platz als Frau ihrer Zeit im Geschlechtergefüge der "Gelehrten Gesellschaft" und ihre Anteile an deren Praxis.
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Die Untersuchung betrifft die deutsche öffentliche Verwaltung. Untersucht werden soll, ob eine Intensivierung des Organisationslernens Möglichkeiten zur Optimierung von Strukturen und Prozessen der öffentlichen Verwaltung bietet, mithin das Organisationslernen eine zweckmäßige Option für die Bürokratie darstellt. Untersucht wird diese Frage am Beispiel der Kommunalverwaltungen, die im Vergleich zu staatlichen Verwaltungen über größere Handlungsspielräume verfügen. Die Kommunalverwaltungen befinden sich derzeit in einem Reformprozess, der 1993 von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) durch die Vorlage eines "Neuen Steuerungsmodells" (NSM) angestoßen wurde. Am Beispiel dieses Reformprozesses soll mit der vorliegenden Untersuchung zunächst geprüft werden, ob unter Berücksichtigung von Verlauf und Ergebnis dieses Prozesses ein Bedarf an einer Optimierung der Programme oder der Prozesse zur Verwaltungsentwicklung erkennbar ist. Sofern ein Bedarf zur Optimierung der Programme oder der Prozesse zur Verwaltungsentwicklung erkennbar wird, ist weiter zu fragen, ob dieser Bedarf durch das Organisationslernen befriedigt werden kann. Unter der Voraussetzung, dass die Modell-Vorstellung von der lernenden Organisation prinzipiell geeignet erscheint, in einem Entwicklungsprozess förderlich zu wirken, ist abschließend zu prüfen, ob dies auch unter der besonderen Aufgabenstellung und den besonderen Handlungsbedingungen der öffentlichen Verwaltung gelten könnte. Nach einer inzwischen mehr als 10-jährigen Einführungsphase wird ungeachtet einiger positiver Veränderungen die Gesamtbilanz zum NSM verhalten beurteilt. Im einzelnen lassen sich sowohl bezüglich des Modells problematische Lücken und Beschränkungen erkennen als auch Defizite in dem Implementationsverfahren. Insgesamt ist also die Frage nach dem Optimierungsbedarf zu bejahen. Die Intensivierung des Organisationslernens als Möglichkeit zur Optimierung von Implementationsprozessen kann nach dem Ergebnis der vorgenommenen Analysen grundsätzlich auch für die öffentliche Verwaltung in Betracht gezogen werden. Sowohl die grundlegenden Lernvoraussetzungen für das Organisationslernen als auch die grundlegenden verwaltungswissenschaftlich begründeten Anforderungen an die praktische Verwaltungsentwicklung erscheinen erfüllt. Zur Klärung der Frage, ob das Organisationslernen unter den besonderen Handlungsbedingungen der öffentlichen Verwaltung zur Optimierung des Verwaltungshandelns geeignet erscheint, wurde zusätzlich eine Expertenbefragung in ausgewählten Kommunalverwaltungen durchgeführt. Im Ergebnis dieser Befragung zeigt sich, dass die Vorstellung von einer lernenden Organisation zur Optimierung des Verwaltungshandelns durchaus auf Interesse stößt, jedoch die Einführungs- und Betriebsbedingungen zur Intensivierung des Organisationslernens noch nicht in allen Behörden gegeben sind und möglicherweise auch nicht in allen Behörden hergestellt werden können, so dass im Ergebnis das Organisationslernen als Option für die Bürokratie zwar Chancen verspricht, jedoch unter Berücksichtigung der Handlungsbedingungen in der öffentlichen Verwaltung differenziert zu beurteilen ist.
Unabhängigkeit nach angelsächsischen Corporate Governance Regeln und deutsche Unternehmensverfassung
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Bauchspeicheldrüsenkrebs ist die vierthäufigste Krebstodesursache in Deutschland. Durch die tiefe Lage des Organs im Körperinneren und das späte Auftreten von Symptomen erfolgt die Diagnose meist zu einem sehr späten Zeitpunkt, zu dem eine Resektion des Tumors in 80% der Fälle nicht mehr möglich ist. Die Hälfte der Patienten verstirbt bereits im ersten Jahr nach Diagnosestellung. Nach heutiger Erkenntnis entwickeln sich Adenokarzinome der Bauchspeicheldrüse über schrittweise histologische Veränderungen, die sogenannten PanIN Läsionen (pancreatic intraepithelial neoplasia). Bis heute fehlen jedoch klinisch einsetzbare Parameter für die Früherkennung des Karzinoms und seiner Vorstufen. Bisher ist nicht vollständig geklärt, welche molekularen Veränderungen hierbei eine wesentliche Rolle spielen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die molekular- und zytogenetische Mutationsinzidenz und -Sequenz im Verlauf der neoplastischen Progression in der PanIN-Sequenz aufzuklären. Unter Anwendung der Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH) wird weiterführend die Frage beantwortet, ob sich der Nachweis von zytogenetischen Veränderungen in Zellen, die endoskopisch aus dem Pankreassekret gewonnen wurden, als neuartiger Ansatz für eine Frühdiagnostik nutzen lassen. Die molekulargenetischen Analysen zeigen, dass die PanIN-Läsionen aus Geweben mit chronischer Pankreatitis denen aus Geweben mit Karzinomen gleichzusetzen sind. Veränderungen in der Anzahl einzelner Chromosomen, sowie Basenmutationen finden sich bereits in den frühesten Gangläsionen. Die diffuse Verteilung von Genmutationen lässt einen mutagenen Feldeffekt vermuten, in welchem endogene (z.B. Pankreasenzyme, oxidativer Stress) und/oder exogene (z.B. Nikotin, Alkohol) Noxen auf verschiedene Pankreasgänge während einer langen Zeit einwirken. Auf der Basis der erhaltenen Daten kann angenommen werden, dass die prä-neoplastischen Läsionen in Geweben mit chronischer Pankreatitis eine Progression durchlaufen, in der sich sporadische Defekte wie Basenmutationen und Mitosefehler (Aneuplodien) akkumulieren. Die biologische Relevanz für die Tumorentstehung sollte jedoch immer im klinischen Kontext betrachtet werden. In Kombination mit weiteren Parametern (z.B. Alter, Dauer der Pankreatitis) könnte dies eine Möglichkeit bieten, das Risiko für die Entstehung eines Karzinoms individuell zu bestimmen und somit Patienten frühzeitig genug vor der Manifestation eines Tumors einer (Teil-)Resektion des Organs zuzuführen.
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Generell gelten in Deutschland alle Kinder und Jugendlichen als schulpflichtig, deren Aufenthaltsort sich im Land befindet. Weiterhin gilt die Verpflichtung zum Schulbesuch für alle „bildungsfähigen“ Kinder. Der Sachverhalt der Schulverweigerung, der in Kapitel 2 und 3 zu erläutern ist, kann nur in einer Gesellschaft vorliegen, in der ein Schulbesuch gesetzlich festgelegt ist. Im Jahr 1999 lag die Zahl der Verletzungen der Schulpflicht in Hessen, laut Kultusministerium, bei 4.417. Hierbei handelt es sich allerdings nur um Fälle, bei denen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde also nicht um Schulversäumnisse, die von Eltern oder Ärzten entschuldigt wurden. Dies zeige allerdings, dass das Phänomen der Schulverweigerung in den letzten Jahren, gerade in den Klassen 7 bis 9 stetig zugenommen habe. Generell gehe man diesbezüglich davon aus, dass gelegentliches unerlaubtes Fernbleiben von der Schule im Jugendalter als entwicklungstypisch eingestuft werden könne. Oppositionelles und autoritätssuchendes Verhalten in der Adoleszensphase sei als ´normale` Entwicklungsstufe anzusehen und kann sich in schulabsentem Verhalten äußern. Schulverweigerung im Sinne einer Aufmerksamkeitserregung bezüglich eines psychosomatischen Krankheitsbildes tritt vorwiegend im Alter von 12 bis 14 Jahren auf. Darüber hinaus veröffentlichten die Hertie- und die Bertelsmann-Stiftung im Jahr 2002 in einer Presseinformation, dass es in Deutschland etwa 500.000 Schulschwänzer gebe. In diesem Zusammenhang würden etwa 10% bis 15% der Schüler in der Bundesrepublik die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen, was in Zahlen ausgedrückt knapp 83.000 Kinder und Jugendliche bedeute. Von diesen Zahlen geht auch das Deutsche Jugendinstitut aus. In der Region Kassel existieren zurzeit zwei Projekte zum Umgang mit und der Prävention von Schulverweigerung. Durch das bundesweite „Netzwerk Prävention von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung“ koordiniert wurde der 2005 ausgelaufene Modelversuch „Auf Kurs“ der Kasseler Produktionsschule BuntStift GmbH, evaluiert und ins Regelsystem übernommen. Das Projekt „Schulverweigerung - Die 2. Chance“, ausgehend vom Europäischen Sozialfond, läuft in Kassel seit 2007 beziehungsweise 2009 und beinhaltet eine Koordination von Schule und Jugendhilfe. Anknüpfend an das Prozedere bei Erkennung eines Falls von Schulverweigerung ist zu untersuchen, inwiefern und mit welchen Zielsetzungen die Reintegrationsprojekte in der Region Kassel die Ursachen von Schulverweigerung aufgreifen. In diesem Zusammenhang steht eine Kontaktaufnahme mit dem Planer des Projektes „Auf Kurs“ von BuntStift, der Georg-August-Zinn-Schule und der Offenen Schule Kassel Waldau, zwei Kooperationsschulen des Projekts, sowie der Jugendfürsorge von Landkreis und Stadt Kassel, die im Rahmen des Projektes „Schulverweigerung - Die 2. Chance“ mit Schulen und Gemeinden zusammenarbeiten. Ziel beider Projekte ist es, Schülern den Zugang zu sozialen Kompetenzen, der Bereitschaft zur Leistungsentfaltung und der Fähigkeit sich dauerhaft Lehr- und Lerninhalte anzueignen zu verschaffen. Die Darstellung der projektinternen Interventions-, Präventions- und Reintegrationsmaßnahmen vor dem Hintergrund der vielfältigen Ursachen von Schulverweigerung bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit. In diesem Zusammenhang entsteht die Frage, inwiefern die Projekte Ursachen von Schulverweigerung präventiv und produktiv aufgreifen, um Schülern einen erfolgreichen Wiedereinstieg in das Bildungssystem zu ermöglichen und welche Rolle die Kooperation zwischen Schulen, Jugendhilfe und Eltern in dieser Hinsicht spielt.