17 resultados para 1939-1945
em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany
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Die Autoren, die Deutschland während der Herrschaft der Nationalsozialisten verlassen mussten, konnten nicht mehr bei einem etablierten Verlag in Deutschland veröffentlichen. Es war für viele Autoren schwer, ihre Manuskripte in einem Verlag im Exil zu veröffentlichen. Eine Reihe von ihnen entschloss sich daher, ihre literarischen Werke in den jeweiligen Exilländern selbst zu publizieren. Sogar bekannte Autoren wie Oskar Maria Graf, Else Lasker-Schüler, Hans Marchwitza und Paul Zech fungierten als Selbstverleger. Nach den Angaben der Deutschen Bibliothek existierten in den Jahren zwischen 1933 und 1945 siebzig Exilselbstverlage. Die Werke aus den Exilselbstverlagen blieben in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt und auch literaturwissenschaftliche Untersuchungen widmeten sich ihnen bisher kaum. Die Bedeutung des Wortes Selbstverlag lässt sich definieren als ’Veröffentlichung durch sich selbst‘. Damit ist eine grundlegende Eigenschaft festgelegt: Im Selbstverlag erfolgt die Produktion und Verbreitung eines Werkes durch den Autor persönlich. Die Gruppe der Selbstverleger setzte sich während des Exils aus Berufen wie Graphiker, Journalisten, Künstler, Militärberater, Parteifunktionäre, Pädagogen, Philosophen, Politiker, Professoren, Psychologen, Publizisten, Schriftsteller und Wissenschaftler zusammen. Vor allem in Europa erreichte im Jahr 1935 die Zahl der Selbstverlage mit elf einen Höchststand. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 sank ihre Anzahl auffallend stark auf drei. In den USA, Israel und Südamerika entstanden in den Jahren 1939 bis 1945 neue Selbstverlage. Insgesamt existierten sie in 15 Ländern. Das Hauptmerkmal der Selbstverlage ist eine direkte Beziehung zwischen Autor und Leser. Die Leserschaft der Selbstverlage war auf einen kleinen Kreis von Freunden, Bekannten und Verwandten reduziert. Während des Exils wurden insgesamt 105 Werke in Selbstverlagen veröffentlicht. Dort wurden 32 Gedichtsbände, 9 Erzählungen und 5 Dramen publiziert. Insgesamt gesehen stellte die Selbstveröffentlichung der Exilautoren eine besondere Form des literarischen Lebens im Exil dar.
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Von der Idee zum Mythos. Die Rezeption des Bauhaus in beiden Teilen Deutschlands in Zeiten des Neuanfangs (1945 und 1989) Das Bauhaus wird 1919 durch Zusammenlegung der Großherzoglich Sächsischen Kunstgewerbeschule und der Hochschule für Bildende Kunst von Walter Gropius gegründet. Dabei geht es in seinem programmatischen Ansatz weit über seine institutionellen Vorgänger hinaus. Das Bauhaus-Konzept zielt nicht auf die Erschaffung einer zeitgemäßen Formsprache, sondern auf die Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit mit den Mitteln der Kunst. Diese Haltung ist eine Reaktion auf die Bewusstseinskrise, die durch den Ersten Weltkrieg ausgelöst worden war: Der zunehmenden Entfremdung von Kunst und Leben soll entgegengewirkt und dabei die versprengten Einzelkünste unter dem Primat der Architektur wieder zusammengeführt werden: Weil sich dieser sozial-moralische Impetus, der gemeinhin mit dem Schlagwort ‚Bauhaus-Idee’ umschrieben wird, äußerst vielschichtig darstellt, lässt er sich in die verschiedensten Kulturkonzepte einpassen. Die Arbeit legt die Bauhaus-Rezeption in Deutschland zu zwei verschiedenen Zeiten vergleichend dar. Im ersten Schritt wird die Ost- mit der Westrezeption verglichen. Dieser synchrone Vergleich wird zu zwei epochalen Umbruchsituationen durchgeführt; zum einen von 1945 bis Mitte der 50er Jahre, zum anderen von 1989 bis Mitte der 90er Jahre. Auf dieser Grundlage wird geprüft, wie sich die östliche als auch die westliche Wahrnehmung des Bauhaus von 1945-1955 gegenüber der Bauhausrezeption nach 1989 abhebt (diachroner Vergleich). Die Jahre 1945-1955 beschreiben die Entwicklung des Auseinanderbrechens der deutschen Nation in zwei autonome deutsche Staaten. Mit dem Jahr 1989 wird die Entwicklung umgekehrt: Deutschland wächst zu einer Kulturnation zusammen. Durch die Periodisierung (1945/1989) wird geklärt, wie das wiedervereinigte Deutschland auf kultureller Ebene mit der Vergangenheit des Kalten Krieges umgeht. Weil sich an der Bauhaus-Pädagogik am ehesten die reale Umsetzung der ‚Bauhaus-Idee’ ablesen lässt, analysiert meine Arbeit die pädagogischen Konzeptionen an deutschen Kunstschulen. Dabei wird in den Institutionsgeschichten der politisch-gesellschaftliche Rahmen stets mitgedacht, der Restituierungsversuche ermöglicht oder scheitern lässt. Im Zentrum meiner Arbeit steht nicht die Analyse der Sache ‚Bauhaus, sondern dessen Missdeutung und Umdeutung in politisch divergenten Zeiten. Für die Zeit 1945-1955 beschreibe ich auf westdeutscher Seite die Hochschule für Gestaltung in Ulm und die Werkakademie bzw. Werkkunstschule in Kassel. Im Osten konzentriert sich der Blick auf die historischen Bauhaus-Stätten: Weimar und Dessau. Nach der Wende vermischen sich die bis dahin getrennten Rezeptionsstränge von Ost und West. In der wiedervereinigten Bundesrepublik existieren neben dem Bauhaus-Archiv nunmehr zwei zusätzliche Institutionen: die Bauhaus-Universität in Weimar und die Stiftung Bauhaus Dessau. Wie wird in dieser historischen Situation das Bauhaus-Erbe aufgeteilt und verwaltet?
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Die Dissertation befasst sich mit der Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) Breitenau, das 1940 von der Gestapostelle Kassel auf dem Gelände der Landesarbeitsanstalt Breitenau in Guxhagen gegründet wurde und bis zum Kriegsende bestand. Darüber hinaus wird auch der Frage nachgegangen, wie nach der NS-Zeit mit der Geschichte des Lagers, den Opfern und den Tätern umgegangen wurde. Die Dissertation ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil gibt einen Überblick über die Geschichte der Geheimen Staatspolizeistelle Kassel, der das Lager unterstand und die als zentrale Verfolgungsbehörde für den Regierungsbezirk Kassel zuständig war. Dabei wird vor allem aufgezeigt, wie die Gestapostelle Kassel entstanden ist, wie sie aufgebaut war und wer die Leiter und Mitarbeiter während des Zweiten Weltkrieges waren, die die Verfolgungsmaßnahmen organisierten und durchführten. Der zweite Teil der Dissertation befasst sich mit der eigentlichen Lagergeschichte. Breitenau war eines der ersten Arbeitserziehungslager überhaupt. Die Hauptfunktion bestand darin, ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, die sich dem Arbeitseinsatz widersetzt hatten, durch harte Bestrafung gefügig zu machen. Gleichzeitig wurden in das AEL aber auch deutsche und ausländische Gefangene eingewiesen, die aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verhaftet worden waren. Das Lager unterstand zwar der Geheimen Staatspolizei Kassel, wurde aber von den Bediensteten der Landesarbeitsanstalt mit geleitet. Im Verlaufe des Zweiten Weltkrieges waren im AEL Breitenau etwa 8.300 überwiegend ausländische Schutzhaftgefangene inhaftiert, unter denen sich ca. 1.900 Frauen und 6.400 Männer befanden. Bei den Einweisungen wirkten neben der Gestapostelle Kassel und der Gestapostelle Weimar zahlreiche Orts- und Kreispolizeibehörden mit, wodurch ein flächendeckender Verfolgungsapparat entstand. Insgesamt lassen sich über 1.000 letzte Wohnorte von Gefangenen ermitteln. Die Haft- und Lebensbedingungen im Lager waren vor allem für die ausländischen Gefangenen besonders unmenschlich, und es gab mehrere Todesfälle. Nachweislich wurden mehr als 750 Gefangene in Konzentrationslager deportiert, was für viele den Tod bedeutete. Außerdem wurden mindestens 18 polnische Gefangene von Angehörigen der Gestapo Kassel erhängt und noch unmittelbar vor Kriegsende ein Massenmord an 28 Gefangenen verübt. Erst mit dem Einmarsch der amerikanischen Soldaten am Ostersamstag 1945 wurde das Arbeitserziehungslager Breitenau endgültig aufgelöst. Im dritten Teil der Dissertation wird der Frage des Umgangs mit dem damaligen Geschehen nachgegangen. Dabei lässt sich feststellen, dass die Täter und Mittäter von deutschen Spruchkammern und Gerichten gar nicht oder kaum bestraft wurden. Gleichzeitig wurden ihnen verschiedene Möglichkeiten geboten, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Die ehemaligen Gefangenen hatten dagegen keinen Anspruch auf Entschädigung, und auch eine gesellschaftliche Würdigung wurde ihnen versagt. Erst seit den 90er Jahren trat hier eine Veränderung ein, die allerdings für viele Verfolgte zu spät kam. Die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Breitenau war viele Jahre verdrängt worden. Das Gelände diente bis 1949 als Landesarbeitsanstalt, dann als geschlossenes Erziehungsheim, und seit 1974 besteht dort eine psychiatrische Einrichtung. Erst 1979 wurde durch ein Forschungsprojekt an der Gesamthochschule Kassel die NS-Geschichte „wiederentdeckt“ und 1984 die Gedenkstätte Breitenau eingerichtet, die als Gedenk- und Bildungsort an das damalige Geschehen erinnert.
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Die Aufarbeitung der Wechselwirkung von Politik, Schulentwicklung und dem mit dem Verfassungsauftrag verbundenen Verantwortungsbereich der Schulaufsicht und ihrer Steuerungsfunktion im Bildungswesen ist Thema der Studie. Es sollen die Kontexte von Bildungsplanung, Steuerung der Schulentwicklung und Schulaufsicht bezogen auf die „autonome“ Schule am Beispiel Hessens dargestellt, analysiert und Perspektiven aufgezeigt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Schulentwicklung und ihre bildungspolitischen Ausprägungen und die Strukturen und die Organisation der Bildungsverwaltung – mit einer Fokussierung auf die „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegenheiten - werden dargestellt und die Entwicklungsprozesse analysiert. An den Beispielen Mittelpunktschule/Förderstufe und Schulprogramm wird der Versuch unternommen, die veränderten Rollen und Funktionen der Schulaufsicht in Verbindung mit den jeweiligen Entwicklungsphasen der Schulaufsichtsorganisation seit 1945 aufzuzeigen. Im Spannungsfeld von Politik, Pädagogik und Ökonomie war und ist die Steuerung der Schulentwicklung durch die Bildungsverwaltung ein zentrales gestaltendes Element. Die Schulforschung hat in der Vergangenheit dem Bereich der Bildungsverwaltung, hier insbesondere der Schulaufsicht, relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei ist die Schulaufsicht nicht nur im Grundgesetz sondern in allen Länderverfassung als „hoheitliche“ Aufgabe verankert und in den entsprechenden Schulgesetzen als Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Schulen ein fester Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols. Nicht nur die Schulaufsicht als Teil der Bildungsverwaltung und ihre direkte und indirekte Rolle bei der Steuerung der Schulentwicklung in Hessen, auch der Einfluss der Finanzpolitik sowie die Auswirkungen der internationalen Vergleichsuntersuchungen und der Europäisierung (TIMSS, PISA, IGLU, Bologna, Lissabon, EU-Programme, internationale Organisationen) werden kontextuell behandelt. Die Auswirkungen finanzpolitischer Entscheidungen ("schlanker Staat") und die Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen auf die weiteren Perspektiven der Schulaufsicht und die Bildungsverwaltung insgesamt werden im Kontext zu den übrigen Bundesländern auf Grund aktueller politischer Entscheidungen im Zusammenhang mit der Diskussion um Qualitätssicherung im Bildungswesen aufgezeigt und künftige Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten der Schulaufsicht als „regionaler Qualitätsagentur“ perspektivisch entwickelt.