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em Universitätsbibliothek Kassel, Universität Kassel, Germany
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Die medienrechtliche Diskussion in Deutschland, aber auch in anderen Mitgliedstaaten, hat sich bisher (zu) wenig mit den Maßgaben des europäischen Medienrechts befasst und wurde (zu) häufig von aktuellen Themen auf nationaler Ebene überlagert. Dies wird dem großen Einfluss, den das Gemeinschaftsrecht auf die Ausgestaltung der nationalen Medienordnungen ausübt und künftig in (wohl) zunehmendem Maß ausüben wird, nicht gerecht. In den letzten 25 Jahren hat sich ein eigenständiges "europäisches Medienrecht" herausgebildet, dessen Konturen in diesem Beitrag beschrieben werden. Nach einer kurzen Einführung (I.) werden ausgehend von den Grundrechten des Europäischen Verfassungsvertrags und Grundfreiheiten des EGV (II.) die wichtigsten Regelungsbereiche des europäischen Medienrechts skizziert und deren Entwicklungstendenzen angedeutet (III.). Ein Ausblick schließt den Beitrag ab (IV.).
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Allgegenwärtige Datenverarbeitung wird die Verwirklichungsbedingungen für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung so verändern, dass dessen Schutzprogramm, wie es im geltenden Datenschutzrecht umgesetzt ist, nicht mehr greifen wird. Daher ist es dringend notwendig, dieses Schutzprogramm so fortzuentwickeln, dass es den neuen Risiken gerecht wird. Dies darf jedoch nicht isoliert in eigenen gesetzlichen Vorschriften erfolgen, sondern muss sich einbetten in eine systematische Modernisierung des gesamten Datenschutzrechts. Der Beitrag benennt diese Aufgabe (I.), stellt die neuen Herausforderungen dar (II.) und zeigt, wie eine adäquate Fortentwicklung des Datenschutzrechts möglich wäre (III.).
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Seit über zehn Jahren wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Beweiswert elektronischer Signaturen diskutiert. Alle bisherigen Abhandlungen sind jedoch rein theoretischer Natur. Auch beschäftigen sie sich nur mit einem Teil der Problematik, indem sie lediglich einen relativ kurzen Zeitpunkt nach der Signaturerzeugung betrachten. Praktische Erfahrungen mit der Beweisführung mittels elektronisch signierter Dokumente fehlen vollständig. Im Forschungsprojekt "ArchiSig" konnten nun erstmals praktische Erfahrungen gewonnen werden, die zur Schließung beider Lücken beitragen können. Der vorliegende Aufsatz stellt die aus einer Simulationsstudie gewonnenen Erkenntnisse tatsächlicher Beweiserhebungen mit elektronisch signierten Dokumenten dar und zeigt Konsequenzen für die sichere Langzeitaufbewahrung auf.
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Bundesregierung und IT-Wirtschaft setzen zurzeit große Hoffnungen in die sogenannte Job-Card. Da dieses System bei jedem Antragsteller in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Deutschland den Besitz einer sicheren Signaturerstellungseinheit nebst Zertifikat voraussetzt, könnte mit seiner Hilfe der Verbreitung von Signaturverfahren ein entscheidender Schub verschafft werden. Neben den zu lösenden technischen und organisatorischen Problemen ergeben sich jedoch auch eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen insbesondere aus dem Signatur- und Datenschutzrecht. Aus diesen lassen sich Gestaltungsanforderungen für die rechtliche Grundlage der JobCard und ihre praktische Umsetzung ableiten.
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Um die ausschließlich elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und sonstiger für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlicher Daten zu ermöglichen, enthalten die durch das 3. Verwaltungsverfahrensänderungsgesetz (VwVfÄG) vom 21.8.2002 geänderte Abgabenordnung (AO) und die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vom 28.1.2003 entsprechende Regelungen. Um die Integrität und Authentizität elektronischer Erklärungen sicher zu stellen, sehen beide Regelungen vor, dass diese elektronisch signiert werden müssen. Allerdings fordern sie hierfür keine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG), sondern schaffen eine neue Signaturstufe eigens für Besteuerungsverfahren, für die viele Anforderungen des SigG nicht gelten sollen. Der Beitrag erläutert, welche Ausnahmen für die "qualifizierte elektronische Signatur mit Einschränkungen" ermöglicht wurden und bewertet diese Regelungen aus dem Blickwinkel des Signaturrechts.
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Als Merkmale "guter Supervision" wurden in einer empirischen Studie vor allem die strikte Aufgabenorientierung der Supervisoren, die umfassende sozialwissenschaftliche Fundierung ihrer Interventionen, ihre Triangulierungskompetenz und die Ressourcenorientierung herausgearbeitet. Den Supervisionsexperten gelingt es, die Abstinenz in der Supervision und die Handhabung von Übertragung und Widerstand feldspezifisch und gegenstandsangemessen zu variieren. Erfolgreiche Supervisoren, so ließ sich zeigen, vereinen Fähigkeiten als Team- und Personalentwickler, Organisationsberater, Lehrer und Forscher und verfügen über gut entwickelte Fall- und Teamsupervisionskompetenz. Der vorliegende Aufsatz stellt eine konzeptionelle Reflexion zu den Ergebnissen des Forschungsprojekts dar.
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In der Betrachtung der Supervision begegnen sich zwei unterschiedliche Perspektiven. Einerseits wird Supervision als schlichte Anwendung wissenschaftlich gewonnener Erkenntnisse gewertet. Andererseits läßt sie sich jedoch auch als eine »Kunst« begreifen. Die Autoren gehen davon aus, daß sich professionelles supervisorisches Handeln nicht hierarchisch einem wissenschaftlichen Regelwerk unterstellen läßt, sondern daß beide Bereiche gleichberechtigt ihren je eigenen Diskurs- und Handlungsformen folgen. Sinnvoll scheint es, das supervisorische Tun als einen heuristischen Suchprozeß zu beschreiben und ihn mit Hilfe der Erkenntnisse der Kreativitätsforschung besser zu verstehen. Die Autoren plädieren weiterhin dafür, daß eine psychoanalytisch orientierte Supervision nur als ein dialogisch-intersubjektives Geschehen begriffen werden kann, in dem die biographische "Wahrheit" oder das institutionelle bzw. organisatorische Unbewußte in einem gleichsam poetisch-schöpferischen Akt zwischen Supervisor und Supervisand(en) gemeinsam erfunden und erzeugt wird.
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Auf dem Gebiet der Strukturdynamik sind computergestützte Modellvalidierungstechniken inzwischen weit verbreitet. Dabei werden experimentelle Modaldaten, um ein numerisches Modell für weitere Analysen zu korrigieren. Gleichwohl repräsentiert das validierte Modell nur das dynamische Verhalten der getesteten Struktur. In der Realität gibt es wiederum viele Faktoren, die zwangsläufig zu variierenden Ergebnissen von Modaltests führen werden: Sich verändernde Umgebungsbedingungen während eines Tests, leicht unterschiedliche Testaufbauten, ein Test an einer nominell gleichen aber anderen Struktur (z.B. aus der Serienfertigung), etc. Damit eine stochastische Simulation durchgeführt werden kann, muss eine Reihe von Annahmen für die verwendeten Zufallsvariablengetroffen werden. Folglich bedarf es einer inversen Methode, die es ermöglicht ein stochastisches Modell aus experimentellen Modaldaten zu identifizieren. Die Arbeit beschreibt die Entwicklung eines parameter-basierten Ansatzes, um stochastische Simulationsmodelle auf dem Gebiet der Strukturdynamik zu identifizieren. Die entwickelte Methode beruht auf Sensitivitäten erster Ordnung, mit denen Parametermittelwerte und Kovarianzen des numerischen Modells aus stochastischen experimentellen Modaldaten bestimmt werden können.
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Die Untersuchung des dynamischen aeroelastischen Stabilitätsverhaltens von Flugzeugen erfordert sehr komplexe Rechenmodelle, welche die wesentlichen elastomechanischen und instationären aerodynamischen Eigenschaften der Konstruktion wiedergeben sollen. Bei der Modellbildung müssen einerseits Vereinfachungen und Idealisierungen im Rahmen der Anwendung der Finite Elemente Methode und der aerodynamischen Theorie vorgenommen werden, deren Auswirkungen auf das Simulationsergebnis zu bewerten sind. Andererseits können die strukturdynamischen Kenngrößen durch den Standschwingungsversuch identifiziert werden, wobei die Ergebnisse Messungenauigkeiten enthalten. Für eine robuste Flatteruntersuchung müssen die identifizierten Unwägbarkeiten in allen Prozessschritten über die Festlegung von unteren und oberen Schranken konservativ ermittelt werden, um für alle Flugzustände eine ausreichende Flatterstabilität sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird in der vorliegenden Arbeit ein Rechenverfahren entwickelt, welches die klassische Flatteranalyse mit den Methoden der Fuzzy- und Intervallarithmetik verbindet. Dabei werden die Flatterbewegungsgleichungen als parameterabhängiges nichtlineares Eigenwertproblem formuliert. Die Änderung der komplexen Eigenlösung infolge eines veränderlichen Einflussparameters wird mit der Methode der numerischen Fortsetzung ausgehend von der nominalen Startlösung verfolgt. Ein modifizierter Newton-Iterations-Algorithmus kommt zur Anwendung. Als Ergebnis liegen die berechneten aeroelastischen Dämpfungs- und Frequenzverläufe in Abhängigkeit von der Fluggeschwindigkeit mit Unschärfebändern vor.