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Eine Sammelrezension zum Thema Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus

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In der Vergangenheit verfolgte die Wasserwirtschaft insbesondere das Ziel, Wasser als Ressource zu nutzen und vom Wasser ausgehende Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser, abzuwehren oder zu vermindern. In den letzten etwa dreißig Jahren stellte sich jedoch eine Veränderung des Verständnisses der Wasserwirtschaft ein. Mit der Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes rückte der ökologisch orientierte Gewässerschutz mehr in den Vordergrund, der sich zu einem ganzheitlich gedachten Ansatz entwickelte. Am 22.12.2000 trat die EG-Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft (EG-WRRL). Die Wasserrahmenrichtlinie fordert erstmalig, dass auf der Grundlage eines ökosystemaren Ansatzes ein „guter ökologischer Zustand“ erreicht werden soll. Da der „gute ökologische Zustand“ noch nicht abschließend definiert ist, werden innerhalb Europas derzeit bestehende Klassifizierungssysteme als Indikator für die Bedingungen, denen ein biologischer Zustand zugeordnet wird, benutzt. Die Abschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Zielerreichung kann also nur ein Prozess sein, der anhand erster Kriterien vorgenommen und später iterativ verfeinert wird. Dabei ist es von Bedeutung, das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren, um einerseits sicherzustellen, dass alle hinsichtlich der Zielerreichung unsicheren Gewässer tatsächlich erfasst werden, andererseits aber auch zu verhindern, dass Ressourcen beim Monitoring und möglicherweise bei der Durchführung von Maßnahmen unnötig verbraucht werden. Durch eine Verfeinerung der Kriterien kann dieses Risiko verringert werden. Für die Fließgewässer in Deutschland stellen insbesondere Veränderungen der Gewässermorphologie und Belastungen aufgrund von Nährstoffeinträgen, die besonders in abflussschwachen Gewässerabschnitten häufig zu einer Eutrophierung führen, Probleme dar, die es abzumildern gilt (BMU 2005), um die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit zum Ziel, einen methodischen Beitrag zur Risikoanalyse anthropogener Belastungen zu leisten. Im Mittelpunkt standen dabei die folgenden Punkte: 1. Darstellung der Anforderungen bei der Gewässerbewirtschaftung nach Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. 2. Dokumentation, Analyse und Vergleich der Kriterien und Verfahren im europäischen Kontext(Aufzeigen der relevanten Gewässerbelastungen in Deutschland wie im europäischen Ausland einschließlich eines Vergleichs der Methoden und Datengrundlagen zur Beurteilung signifikanter Gewässerbelastungen). 3. Vergleichende Analyse der ökologischen Bedeutung der im Umweltmanagement angewandten Methoden und Kriterien zur Risikoanalyse hinsichtlich Strukturgüte und Gewässereutrophierung an ausgewählten Fallbeispielen in Hinblick auf Sensitivität, Skalenabhängigkeit sowie weitere Unsicherheiten 4. Entwicklung eines methodischen Vorschlags für eine verbesserte Vorgehensweise bei der verursacherbezogenen Beurteilung der Belastungen vor dem Hintergrund eines effektiven Einsatzes der finanziellen Ressourcen.

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Der Anteil dezentraler eingebetteter Systeme steigt in zahlreichen Andwendungsfeldern, wie der Kfz-Elektronik oder der Anlagenautomatisierung [ScZu03]. Zudem steigen die Anforderungen and die Flexibilität und den Funktionsumfang moderner automatisierungs-technischer Systeme. Der Einsatz agentenorientierter Methoden ist diesbezüglich ein geeigneter Ansatz diesen Anforderungen gerecht zu werden [WGU03]. Mit Agenten können flexible, anpassungsfähige Softwaresysteme entwickelt werden, welche die Verteilung von Informationen, Aufgaben, Ressourcen oder Entscheidungsprozessen der realen Problemstellung im Softwaresystem widerspiegeln. Es ist somit möglich, die gewünschte Flexibilität des Systems, bezüglich der Struktur oder des Verhaltens gezielt zu entwerfen. Nachteilig ist jedoch der Indeterminismus des Verhaltens des Gesamtsystems, der sich aufgrund von schwer vorhersagbaren Interaktionen ergibt [Jen00]. Dem gegenüber stehen statische Softwaresysteme, welche zwar einen hohen Determinismus aufweisen aber wenig flexibel in Bezug auf Änderungen der Struktur des Systems oder des Ablaufs des realen Prozesses sind. Mit der steigenden Komplexität der Systeme ist allerdings selbst mit einem statischen Entwurf die Vorhersagbarkeit immer weniger zu gewährleisten. Die Zahl der möglichen Zustände einer Anlage wird mit der Berücksichtigung von allen möglichen Fehlern, Ausfällen und externen Einflüssen (dynamische Umgebung) so groß, daß diese mit vertretbarem Aufwand kaum noch erfassbar sind und somit auch nicht behandelt werden können. Das von der DFG geförderten Projekt AVE [AVE05], welches in Kooperation mit dem Institut für Automatisierungs- und Softwaretechnik der Universität Stuttgart bearbeitet wird, beschäftigt sich in diesem Kontext mit dem Konflikt, die Vorteile der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von agentenorientierter Software mit den spezifischen Anforderungen der Domäne der Echtzeitsysteme, wie Zeit- und Verlässlichkeitsanforderungen, zu verknüpfen. In einer detaillierten Analyse dieser Anforderungen wurde untersucht, wie die Eigenschaften der Anpassungsfähigkeit und Flexibilität prinzipiell die Anforderungen an Echtzeit- und Verlässlichkeitseigenschaften beeinflussen und wie umgekehrt Anforderungen an Echtzeit- und Verlässlichkeitseigenschaften die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität beschränken können. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden Methoden und Konzepte für den Entwurf und die Implementierung von Agentensystemen auf gängiger Automatisierungshardware, insbesondere Speicher Programmierbare Steuerungen (SPS), entwickelt. In diesem Rahmen wird ein Konzept für die Modellierung von Sicherheit in Agentensystemen vorgestellt, welches insbesondere den modularen Charakter von Agenten berücksichtigt. Kernaspekt ist es, dem Entwickler einen Rahmen vorzugeben, der ihn dabei unterstützt ein möglichst lückenloses Sicherheitskonzept zu erstellen und ihm dabei genug Freiheiten lässt den Aufwand für die Strategien zur Fehlererkennung, Fehlerdiagnose und Fehlerbehandlung je nach Anforderung für jedes Modul individuell festzulegen. Desweiteren ist besonderer Wert darauf gelegt worden, dass die verwendeten Darstellungen und Diagramme aus der Domäne stammen und eine gute Vorlage für die spätere Implementierung auf automatisierungstechnischer Hardware bieten.

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Im Mittelpunkt der Dissertation stehen das Schutzgut ‚Landschaft’ sowie ‚Prognosemethoden in der Umweltprüfung’. Mit beiden Themenbereichen verbinden sich bereits heute ungelöste methodische Probleme, die mit der Umsetzung der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) zusätzlich komplexer und deren Lösung mithin anspruchsvoller werden. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass eine gesetzeskonforme Gleichbehandlung aller Schutzgüter zunehmend eingefordert wird und gerade das Schutzgut ‚Landschaft’ in einer SUP methodisch besondere Aufmerksamkeit verlangt. Zum anderen führt die gängige planungsmethodische Diskussion allein nicht zu geeigneten Antworten auf o.g. Fragen, und es bedarf der Prüfung verschiedener Methodenbausteine, auch aus anderen Wissensgebieten, um – über ein eindimensionales Landschaftsverständnis einerseits und die bisher bekannten linearen Wirkungsprognosen andererseits hinaus gehend – mehrfach verknüpfte Prognoseschritte zur Anwendung in der SUP zu entwickeln, in denen das Schutzgut ‚Landschaft’ modellhaft für Bewertungsschritte nachvollziehbar abgebildet wird. Hierbei müssen entscheidungsrelevante Prognosezeiträume ebenso beachtet werden, wie in diesen Zeiträumen möglicherweise auftretende sekundäre, kumulative, synergetische, positive und negative Auswirkungen der zu beurteilenden Planung. Dieser Ziel- und Aufgabenstellung entsprechend erfolgt die theoretische Herangehensweise der Arbeit von zwei Seiten: 1. Die Funktionen und Stellung von Prognosen innerhalb der SUP wird erläutert (Kap. 2), und es wird der Frage nachgegangen, welche Anforderungen an Prognosemethoden zu stellen sind (Kap. 2.4) und welche Prognosemethoden in der SUP Verwendung finden bzw. finden können (Kap. 3). Der Schwerpunkt wird dabei auf die Anwendung der Szenariotechnik gelegt. 2. Es wird dargestellt wie Landschaft für Aufgaben der Landschaftsplanung und Umweltprüfung bisher üblicherweise erfasst und analysiert wird, um in Prognoseschritten handhabbar behandelt zu werden (Kap. 4). Beide Zugänge werden sodann zusammengeführt (Kap. 5), um am Beispiel einer Hochwasserschutzkonzeption im Rahmen der SUP Landschaftliche Prognosen zu erarbeiten. Die Prognose setzt methodisch mit der Beschreibung des zu verwendenden Landschaftsmodells und der Klärung des Modellzwecks ein. Bezugsbasis ist die Beschreibung des Charakters einzelner logisch hergeleiteter Landschaftseinheiten bzw. Landschaftsräume, die typisiert werden. Die Prognose selber unterscheidet zwischen der Abschätzung zu erwartender Landschaftsveränderungen im Sinne der ‚Status-quo-Prognose’ (einschließlich der Entwicklung von drei Szenarien möglicher Zukunftslandschaften bis 2030) und der Wirkungsabschätzungen verschiedener Maßnahmen bzw. Planungsalternativen und zwar zunächst raumunabhängig, und dann raumkonkret. Besondere Bedeutung bei den Wirkungsabschätzungen erhält die klare Trennung von Sach- und Wertebene, eine angemessene Visualisierung und die Dokumentation von Informationslücken und Unsicherheiten bei der Prognose. Diskutiert wird u.a. (Kap. 6) · die Bildung und Abgrenzung landschaftlicher Einheiten und Typen in Bezug zu der Aufgabe, landschaftliche Eigenart zu definieren und planerisch handhabbar und anwendbar zu bestimmen, · die Bedeutung angemessener Visualisierung zur Unterstützung von Beteiligungsverfahren und · die Bestimmung des so genannten ‚Raumwiderstandes’. Beigefügt sind zwei Karten des gesamten Bearbeitungsgebietes: Karte 1 „Landschaftstypen“, Karte 2 „Maßnahmentypen des Hochwasserschutzes mit möglichen Synergieeffekten für die Landschaft“.

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Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Entwicklung eines Konzeptes einer psychoanalytischen Prävention zur Verhinderung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen bei Kindern im Alter von 0-3 Jahre unter Einbeziehung ihrer Eltern. Dieses soll nicht lediglich die Entstehung von Symptomen bei Kindern in statu nascendi verhindern, sondern darüber hinausgehend der Entfaltung einer stabilen altersgemäßen Persönlichkeit im Rahmen einer adäquaten, kindlichen, psychischen und körperlichen Entwicklung dienen. Ohne mögliche genetische Kofaktoren in Abrede zu stellen, werden in dieser Arbeit die schon in der Säuglingszeit beginnenden, sozialen und familiendynamischen Entwicklungsbedingungen von Kindern als die entscheidenden Variablen in den Überlegungen zur Psychopathologie angesehen, die auch in der Entwicklung des Gehirns über die daraus resultierenden frühen Bindungserfahrungen mit den Eltern eine entscheidende Rolle spielen. So können die Wurzeln von später verdrängten kindlichen Konflikten mit den Wünschen nach einem emotionalen Austausch in Bezug auf Ohnmachtserlebnisse bis in die früheste Kindheit hinein reichen und später u.a. zu Symptomen von Unaufmerksamkeit und Bewegungsunruhe führen. In der vorliegenden Arbeit werden psychoanalytisch reflektierte Interviews als hypothesengenerierendes Forschungsinstrument angewandt, mit dem sich das in der Übertragung und Gegenübertragung vermittelnde, individuelle, zugrunde liegende, innere Erleben erschließen lässt. Die dabei generierten Hypothesen werden durch Evidenzerlebnisse und Erweiterungen der Handlungsspielräume der Betroffenen bestätigt oder verworfen. Anhand einer nach intrafamiliären Kommunikationsstörungen, sozialen Status, psychischer und körperlicher Komorbidität und Alter ausgewählten Anzahl von fünf Einzelfalldarstellungen von beteiligten Familien wird ein Einblick in die auf die inner familiären Konfliktkonstellationen ausgerichteten Interventionstechniken ermöglicht. Unter Berücksichtigung der Abwehrstruktur der beteiligten Personen und einer auf einem emotionalen Verstehen basierenden Begleitung kommen dabei Interventionen, Konfrontationen, Deutungen und gelegentlich auch Beratungen zur Anwendung. Bei allen Familien konnte durch neue Beziehungserfahrungen zunächst in den Sitzungen und danach auch außerhalb eine Symptom- und Konfliktreduzierung bzw. -auflösung bei den Kindern und einigen der Erwachsenen erreicht werden. Zwei Erwachsene begannen eine eigene Psychotherapie, um u.a. ihre emotionalen Handlungsspielräume ihren Kindern gegenüber zu erweitern. Die Replizierbarkeit der Ergebnisse der Studie müssen der Langzeituntersuchung an ausreichend großen und differenzierten Stichproben vorbehalten bleiben.

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Der Kempter Wald ist aufgrund seiner großflächigen prioritären Lebensräume - den Hoch- und Übergangsmooren - aber auch den landesweit selten gewordenen und durch Nutzungsaufgabe bedrohten Streuwiesen und Flachmoorgesellschaften ein Landschaftsraum von herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Ausgehend von der nach wie vor aktuellen Debatte um die Schutzgebietsausweisung im Kempter Wald wurde auf dem Gebiet der Marktgemeinde Unterthingau und der Gemeinde Kraftisried die vorhandene Grünlandvegetation auf Feuchtstandorten im Kempter Wald vegetationskundlich erfasst mit der Absicht, auf der Grundlage dieser Untersuchung exemplarisch ein Entwicklungskonzept für die Streu- und Feuchtwiesen zu erarbeiten. Erfasst wurden auf der Grundlage von insgesamt über 170 Vegetationsaufnahmen nach BRAUN-BLANQUET (1965) neben mehrschnittigem Wirtschaftsgrünland auf Feuchtstandorten ein- und zweischnittig genutzte Bachdistel-Wiesen, Pfeifengraswiesen in zwei unterschiedlichen Ausbildungen, Flachmoorgesellschaften auf eher basischen Standorten – das Davallseggen-Quellmoor – sowie im Kontaktbereich der Moore gelegene Kleinseggenrieder auf bodensauren Standorten - der Herzblatt-Braunseggensumpf. Sowohl in den Pfeifengraswiesen als auch in den Kleinseggensümpfen kennzeichnen Blöcke mit Fettwiesenarten in den Vegetationstabellen einen streuwiesenuntypischen Frühschnitt der Flächen im Sommer. Ein Grundkennartengerüst der jeweiligen Gesellschaften ist aber trotzdem bislang noch erhalten geblieben. Im zweiten Teil der Untersuchung wird ein Konzept für eine zukünftige Entwicklung der Streu- und Feuchtwiesennutzung vorgestellt. Das Entwicklungskonzept greift den hohen Stellenwert der offenen Flächen für die Naherholung und den Tourismus auf und versucht auf der Grundlage der beiden Bewertungsfaktoren „Arten- und Biotopschutz“ und „Erholungsnutzung“ Prioritäten für eine zukünftige Entwicklung herauszuarbeiten. So wird im Bereich der Haupterschließungswege der Erhalt der artenreichen Streu- und Feuchtwiesen als vorrangig erachtet. In abgelegenen, z. T. von Wald eingeschlossenen Streuwiesen oder im Randbereich der Hochmoore, kann dagegen für den Fall, dass eine Fortsetzung der Bewirtschaftung aufgrund ausbleibender Fördermittel gefährdet ist, eine natürliche Sukzession zugelassen werden. Isoliert inmitten intensiv genutzter Grünlandflächen gelegene Streuwiesen können sich bei Nutzungsaufgabe zu Feuchtwäldchen oder Feldgehölzen weiterentwickeln. Hinsichtlich der Streuwiesenpflege sollten die Schnittzeitpunkte insgesamt flexibler gehandhabt werden. Nasse Kleinseggenrieder können auch durch eine Mahd in größeren Zeitabständen von 2 bis 5 Jahren erhalten werden. In Randbereichen der Hochmoore sollte in Streuwiesenbrachen in größeren Zeitabständen (10 bis 20 Jahre) auflaufender Gehölzbestand entfernt werden um den Offenlandcharakter für bestimmte Tierartengruppen zu erhalten. In der Beweidung der Streuwiesen wird für Gebiete wie dem Kempter Wald keine realistische Alternative gesehen. Bei der großen Anzahl an Eigentümern und Pächtern ist die Organisation der Beweidung äußerst schwierig. Die Offenhaltung durch Beweidung erfordert außerdem eine gezielte Weideführung sowie die Nachmahd nicht abgefressener Nassbereiche. Eine Kosteneinsparung durch Beweidung erscheint daher eher unwahrscheinlich. Als ergänzende Maßnahmen werden für brachfallende Streuwiesen die Anlage von Kleingewässern sowie der Rückbau von Entwässerungsgräben vorgeschlagen.