111 resultados para Politik der Globalisierung


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Die Aufarbeitung der Wechselwirkung von Politik, Schulentwicklung und dem mit dem Verfassungsauftrag verbundenen Verantwortungsbereich der Schulaufsicht und ihrer Steuerungsfunktion im Bildungswesen ist Thema der Studie. Es sollen die Kontexte von Bildungsplanung, Steuerung der Schulentwicklung und Schulaufsicht bezogen auf die „autonome“ Schule am Beispiel Hessens dargestellt, analysiert und Perspektiven aufgezeigt werden. Die rechtlichen Grundlagen der Schulentwicklung und ihre bildungspolitischen Ausprägungen und die Strukturen und die Organisation der Bildungsverwaltung – mit einer Fokussierung auf die „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegenheiten - werden dargestellt und die Entwicklungsprozesse analysiert. An den Beispielen Mittelpunktschule/Förderstufe und Schulprogramm wird der Versuch unternommen, die veränderten Rollen und Funktionen der Schulaufsicht in Verbindung mit den jeweiligen Entwicklungsphasen der Schulaufsichtsorganisation seit 1945 aufzuzeigen. Im Spannungsfeld von Politik, Pädagogik und Ökonomie war und ist die Steuerung der Schulentwicklung durch die Bildungsverwaltung ein zentrales gestaltendes Element. Die Schulforschung hat in der Vergangenheit dem Bereich der Bildungsverwaltung, hier insbesondere der Schulaufsicht, relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei ist die Schulaufsicht nicht nur im Grundgesetz sondern in allen Länderverfassung als „hoheitliche“ Aufgabe verankert und in den entsprechenden Schulgesetzen als Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Schulen ein fester Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols. Nicht nur die Schulaufsicht als Teil der Bildungsverwaltung und ihre direkte und indirekte Rolle bei der Steuerung der Schulentwicklung in Hessen, auch der Einfluss der Finanzpolitik sowie die Auswirkungen der internationalen Vergleichsuntersuchungen und der Europäisierung (TIMSS, PISA, IGLU, Bologna, Lissabon, EU-Programme, internationale Organisationen) werden kontextuell behandelt. Die Auswirkungen finanzpolitischer Entscheidungen ("schlanker Staat") und die Einführung der Neuen Verwaltungssteuerung in Hessen auf die weiteren Perspektiven der Schulaufsicht und die Bildungsverwaltung insgesamt werden im Kontext zu den übrigen Bundesländern auf Grund aktueller politischer Entscheidungen im Zusammenhang mit der Diskussion um Qualitätssicherung im Bildungswesen aufgezeigt und künftige Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten der Schulaufsicht als „regionaler Qualitätsagentur“ perspektivisch entwickelt.

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Bei der Stromversorgung handelte es sich bis zu seiner Liberalisierung 1998 um einen Wirtschaftszweig, der von Gebietsmonopolen auf allen Versorgungsstufen geprägt war. Diese Monopole gründeten im Wesentlichen auf dem natürlichen Monopol des Stromnetzes sowie auf der Bedeutung der Stromversorgung. Auch nach der Liberalisierung ist der Markt noch immer durch die etablierten ehemaligen Gebietsversorger geprägt, die nach wie vor über die Netze verfügen und zudem untereinander und mit der Politik gut vernetzt sind. Damit über das weiterhin bestehende natürliche Monopol bei den Stromnetzen keine wettbewerbswidrigen Interessen verfolgt werden können, bedarf die Transformation der Elektrizitätsversorgung in einen vorwiegend vom Wettbewerb geprägten Markt einiger Anpassungen. Einige Interessenskonflikte können bereits gelöst werden, indem die Marktstruktur an die neuen Bedingungen angepasst wird. Zum einen bedarf es einer Netzzugangsregelung, die dem Netzbetreiber möglichst geringe Missbrauchsmöglichkeiten offen lässt. Damit der Netzbetreiber überdies keine Interessen aus Aktivitäten in wettbewerbsgeprägten Märkten zulasten der Netznutzer verfolgt, ist zumindest der Betrieb des Netzes auf eigentumsrechtlich unabhängige Netzbetreiber zu übertragen. Diese Entflechtungsform sollte scheinbar bequemeren Lösungen, die sich leichter umsetzen lassen, vorgezogen werden. Auf lange Sicht werden die damit verbundenen höheren Regulierungskosten die Markttransformationskosten weit übersteigen. Das Problem des natürlichen Monopols beim Netz bedarf trotz allem einer dauernden Regulierung. Hier empfiehlt sich eine weitreichende ex-ante-Regulierung, in die auch Kriterien einfließen sollten, die den Netzbetreiber zu einem stabilen und sicheren Betrieb des Netzes veranlassen. Infolgedessen dürfte der Bedarf an einer ex-post-Kontrolle durch die Regulierungsinstitution entsprechend gering ausfallen. Die Regulierungsinstitution sollte hierbei nicht auf einige wenige Regulierungsinstrumente festgelegt werden. Die Gefahr der Anmaßung von Wissen, der Regulierungsinstitutionen wegen ihrer im Vergleich zu den Marktteilnehmern größeren Marktferne ausgesetzt sind, lässt sich durch die Akteursbeteiligung in der Regulierungsinstitution verringern: Die Akteure könnten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens die Ausgestaltung der Netznutzungsregeln weitestgehend selbst bestimmen, die Aushandelungsmodalitäten hierfür müssen allerdings präzise festgelegt und die getroffenen Regelungen für alle Marktteilnehmer verbindlich sein. Diese Mischform zwischen staatlicher Rahmensetzung und Selbstregulierung nutzt die Regelungspotentiale des Staates und die Selbstorganisationsmöglichkeiten der relevanten Akteure gleichermaßen. Durch die Besetzung der Regulierungsinstitution mit Vertretern der relevanten Akteure wird zudem ein großes Maß an spezifischem Branchenwissen in sie hineingetragen, insbesondere da die vertikal integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach der eigentumsrechtlichen Entflechtung zumindest noch anfangs über einen großen Teil der Informationen über den Netzbetrieb verfügen. Damit wäre das Informationsproblem, das staatlichen Regulierungsstellen anhaftet, geringer. Durch die Interessenlage der Mitglieder der Regulierungsinstitution dürfte sie auf den Netzbetreiber den starken Effizienzdruck ausüben. Der Netzbetreiber sollte hingegen ein Unternehmen im vollständigen öffentlichen Eigentum sein. Damit kann eine Unterwanderung durch Anteilserwerb verhindert und das Netz leichter im Sinne gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betrieben werden. Dies wäre überdies wegen der Legitimationsprobleme, die mit einer weitgehend unabhängigen, mit umfangreichen und nicht präzise abgegrenzten Eingriffbefugnissen versehenen Regulierungsinstitution einhergehen, vorteilhaft, wenn nicht gar geboten. Damit sind große Teile der Grundrechtsprobleme, die mit der Regulierungsinstitution, ihrer Zusammensetzung und ihren Kompetenzen zusammenhängen, irrelevant.

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Die Arbeit behandelt den Vorschlag für eine EU-Verordnung KOM/2000/7/final, 2000/0212(COD) des europäischen Parlaments und des Rates von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als Grundlage einer Marktöffnungsverordnung und welche Veränderungen sich dadurch in Deutschland einstellen werden. Ausschreibungen von Verkehrsleistungen werden zunehmen. Die Ausschreibungsarten werden sich in ländlichen Regionen von denen in Verkehrszentren unterscheiden. In der Region werden sich Bedarfslösungen stärker durchsetzen. Kürzungen von Verkehrsleistungen werden hier stärker ausfallen als in den Zentren und damit zu einem kleineren Leistungsvolumen führen. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs gibt es weniger Interessenten. Bei Standardausschreibungen werden deshalb auch häufig die Varianten der beschränkten oder die freihändige Vergabe gewählt. Funktionale Ausschreibungen haben nur eine untergeordnete Bedeutung. In den Verkehrszentren sind die Lose größer und damit für viele Anbieter interessant. Die Verkehrszusatzleistungen sind zudem komplexer. Standardausschreibungen in öffentlicher Vergabeart werden sich hier vermutlich als Norm durchsetzen. Die VOL/A wird sicherlich ihre Bedeutung und ihren dafür notwendigen Regelungsumfang in Deutschland als deutsches oder als europäisches Recht behalten. Ob der empfehlende Charakter der DIN EN 13816 Norm „ÖPNV: Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität“ erhalten werden kann und nicht als Steuerungselement zur Standardisierung im ÖPNV beitragen wird, ist dabei zu bezweifeln. Durch diese Wettbewerbspflicht wird der Aufgabenträger zum Besteller von Verkehrsleistungen. Damit geht die Verkehrsplanung in die Verantwortung des Aufgabenträgers über und gerät stärker in den Einflussbereich der Politik. Die strategisch abstrakte und die konkrete Verkehrsplanung wachsen für den Normfall der Standardausschreibung zusammen. Die Hoffnung auf eine bessere Netzintegration und eine Standardisierung des ÖPNV Angebots und der ÖPNV Qualität entsteht. Es entwickelt sich dadurch aber auch die Gefahr der Abhängigkeit des Nahverkehrsangebots von der derzeitigen Haushaltslage oder der Interessenlage der Politik. Kontinuität in Angebot und Qualität werden zu erklärten Planungszielen. Der Verkehrsplaner auf der Bestellerseite muss die Planung in Ausschreibungsunterlagen umsetzen. Dies erfordert erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Logistik, Jura, Informatik und Führungskompetenzen. Ausbildende Institutionen müssen darauf bereits im Vorfeld der Umsetzung reagieren. Durch die zeitliche Verzögerung der Umsetzung der Planung durch die Ausschreibungsschritte sind in der Verkehrsplanung längere Planungsvorlaufzeiten einzukalkulieren. Vorausschauender zu planen, wird dabei wichtiger. Auch eventuelle Fehler in der Planung sind nicht mehr so einfach zu korrigieren. Durch den gestiegenen Einsatz von Technologien in den Fahrzeugen besteht für den Verkehrsplaner dafür häufiger die Möglichkeit, Planungsänderungen auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf Attraktivität für den Fahrgast anhand von den ermittelten Fahrgastzahlen zu kontrollieren. Dasselbe gilt auch für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, wie für die Tarifpolitik. Die Zahlen stehen nicht nur für diese Rückkopplung zur Verfügung, sondern dienen auch als Planungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen. Dem Planer stehen konkretere Zahlen für die Planung zur Verfügung. Ein Aspekt, der aufgrund der Sanktionsmaßnahmen bei Ausschreibungen an Bedeutung gewinnen wird, ist die Möglichkeit, Qualität von Verkehrsleistungen möglichst objektiv beurteilen zu können. Praxisrelevante Auswirkungen auf die Verkehrsplanung des öffentlichen Personennahverkehrs ergeben sich hauptsächlich durch die gestiegene Komplexität in der Planung selbst und den dadurch unverzichtbaren gewordenen Einsatz von Computerunterstützung. Die Umsetzung in Ausschreibungsunterlagen der Planung und die Kontrolle stellen neue Elemente im Aufgabenbereich des Verkehrsplaners dar und erfordern damit breiter ausgelegte Kernkompetenzen. Es werden mehr Verkehrsplaner mit breiterer Ausbildung benötigt werden. Diese Arbeit hat aufgezeigt, dass sich mit der Integration des Ausschreibungsgedankens in den Ablauf der Verkehrsplanung eine sprunghafte Entwicklung in der Planungstätigkeit ergeben wird. Aufgrund der in Zukunft steigenden Qualität und Quantität der Planungsgrundlagen und der ebenfalls gestiegenen Ansprüche an die Bewertungsparameter ergeben sich Veränderungen und neue Anforderungen auf diesem Gebiet, die in erster Linie für die Hochschulen und andere ausbildende Einrichtungen, aber auch für die Verkehrsplanung unterstützende Industrie.

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Seit gut einem Jahrzehnt wird über die so genannte Globalisierung viel geschrieben und geforscht. Es ist an der Zeit Zwischenbilanz zu ziehen. Hat sich mittlerweile ein Konsens herausgeschält, was Globalisierung eigentlich ist, was ihre Ursachen sind und welche Konsequenzen sie zeitigt? Oder haben zumindest die jeweiligen Interpretationen klare Konturen gewonnen? Der Autor gibt hier zunächst einen kurzen, keinesfalls Vollständigkeit beanspruchenden Überblick zum Stand der Diskussionen zum "Globalisierungskomplex" (Hübner 1998). Dieser soll als Grundlage für eine Diskussion der derzeitig in der deutschen Politik gehandelten Antworten auf die Globalisierung dienen.

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Die weltweit agierenden sozialen Investitionsfonds haben ihren konzeptionellen Ursprung in dem 1986 erstmals in Bolivien implementierten Sozialen Notstandsfond. Der Fonds hatte die schnelle und fokussierte soziale Abfederung der unter der “Ägide“ der internationalen Finanzorganisationen im bolivianischen Kontext seit 1985 umgesetzten neoliberalen Strukturanpassungsprogramme zum Ziel. Resultierend aus den überwiegend positiven Erfahrungen der ersten Fondsgeneration und der im Verlauf der letzten zwei Dekaden stetigen Weiterentwicklung der nationalen Fondsstruktur kommt dem bolivianischen Modell im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung von Sozialfondsstrukturen bis heute eine besondere Bedeutung zu. Anhand der verschiedenen bolivianischen Sozialfondsgenerationen fokussiert das vorliegende working paper die Interaktionen und Interdependenzen, die sich innerhalb der internationalen, der nationalen und der lokalen Ebene abzeichnen. So lässt sich im Kontext des bolivianischen Sozialfonds ein beachtlicher Kompetenztransfer zugunsten der internationalen Ebene konstatieren, der durchaus als “Denationalisierung“ der nationalen Sozialpolitik beschrieben werden kann. Gleichzeitig zeigt die vorliegende Untersuchung, dass die nationale Ebene diese Neuverteilung traditionell nationalstaatlicher Verantwortungsbereiche sowohl über Legitimationsgewinne als auch politische Gestaltungsspielräume partiell zu kompensieren vermochte. Mit Blick auf die lokale Ebene dominierten indes klassische top-down-Logiken. Die lokale Ebene trat somit weniger als gestaltender Akteur, denn als passiver Adressat sozialpolitischer Prioritätensetzungen auf.

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Schnell ist das Ziel der Medienpädagogik mit "Medienkompetenz" benannt. Wenn man die Geschichte der Medienpädagogik und Mediendidaktik durchgeht, dann ist mit dieser Zieldefinition schon eine Menge erreicht. Es ist ein Erfolg der Medienpädagogik als Disziplin, dass sich eine von Politik, Wirtschaft und Schule akzeptierte Zielvorstellung heraus kristallisiert hat. Reicht diese allgemeine Akzeptanz jedoch aus, um Medien als Bildungsaufgabe zu bestimmen? Will man sich der Bildungsaufgabe theoretisch wie praktisch stellen, dann geht es um nicht weniger als die Frage, wie Medien in das Verhältnis der Menschen zu sich, zu anderen, zur Kultur, zu den Dingen und Ereignissen vermittelnd eingreifen, vielleicht sogar Prägekraft entwickeln. Das Verhältnis der Menschen zu sich, zur sozialen, dinglichen und kulturellen Umwelt war und ist immer in Bewegung. In diesem Verhältnis entstanden und entstehen typische Formen von Subjektivität, verläuft Sozialisation. Subjektivität konstituiert sich immer in einem unstetigen Feld von subjektivem Innen und objektivem Außen, von individueller Erfahrung und institutioneller Festlegung, von vorgegebener Kultur und einmaliger Aneignung. Im Moment erleben wir dieses Feld als besonders unstetig. Deshalb die Frage, was sich aktuell verändert, um die für die Konstitution von Subjektivität, anders formuliert, um die für Bildung und Sozialisation maßgebliche Konstellation im Medienbereich zu entdecken. Vielleicht lassen sich so Themenfelder der Medienpädagogik neu akzentuieren. Deshalb einführend einige Stichworte zur kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung.

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Jedes Land besitzt eigentümliche Charakteristika, die aus der Geschichte, internen Faktoren, politischen Umwälzungsprozessen sowie externen Interventionen hervorgehen. Somit weisen Entwicklungs- und Demokratieprozesse jeweils länder- oder regionalspezifische Ausprägungen auf, die eine Übersetzung der allgemeinen Erfahrungen auf den Einzelfall erfordert. Um eine Einzelfallanalyse vornehmen zu können wurde für das Promotionsvorhaben Nicaragua herausgegriffen, welches in seiner jüngeren Geschichte gravierende soziale und politische Umwälzungsprozesse erfahren hat und durch externe Intervention in seinem Demokratisierungsprozess beeinflusst wurde. Die genaue Betrachtung des nicaraguanischen Entwicklungs- und Demokratieprozesses zeigt jedoch, dass – trotz vorhandener demokratischer Strukturen, formaler Umsetzung institutioneller Rahmenbedingungen und hinreichender Gesetzesgrundlagen - eine breite politische Teilhabe und ein sozioökonomisch innergesellschaftlicher Ausgleich kaum nennenswert stattfinden. Trotz der Macht der Akteure tragen sie wenig aus im Sinne der Umverteilung von Macht und Ressourcen, trotz der Etablierung demokratischer Institutionen funktioniert innerhalb dieser keine Umsetzung horizontaler Gewaltenkontrolle oder erkennbare Gewaltenteilung. Auf Grundlage dieser Beobachtung liegt der Fokus der Arbeit auf der Darstellung von herrschaftsanalytischen und endogenen Faktoren und damit auf der Untersuchung der endogenen Kontextbedingung von Demokratieentwicklung. Der spezielle Fokus des Promotionsvorhabens wird auf die Kontextualisierung von Klientelismus, Korruption und das Handeln der Eliten gelegt - wie beeinflussen diese informellen Macht- und Regelsysteme die demokratisch-formalen Mechanismen und welche Auswirkungen haben sie auf die Generierung von sozialer und gesellschaftlicher Gleichheit bzw. Ungleichheit im Demokratisierungsprozess (1979 – 2009) Nicaraguas. Und, wie systemimmanent ist die politische und gesellschaftliche Tradierung von Korruption und Klientelismus in Nicaragua? Eine qualitative empirische Erhebung, die die Between-Method-Triangulation nutzte, in der Leitfaden-Interviews, eine teilnehmende Beobachtung und die Analyse themenrelevanter Materialien und quantitativer Studien kombiniert wurden, und die theoretische und begriffliche Auseinandersetzung mit Demokratietheorie und Herrschaftsanalyse (Korruption, Klientelismus, Elite) bilden die methodischen und theoretischen Grundlagen zur Bearbeitung der Fragestellung. Als Ergebnis gilt festzuhalten, dass informelle Herrschaftsmuster (Korruption und Klientelismus) unabhängig von politischen & ökonomischen Konfigurationen feste Konstanten der gesellschaftlichen Entwicklung Nicaraguas waren, sie wiesen eine Tiefenstruktur auf, die eine bemerkenswerte Beharrungs- und Reproduktionskraft besaß und zeigten eine auffällige Kontinuität im politischen Wandel. Die sozialökonomische Machtbasis der Elite war trotz Umverteilungsprozesse ungebrochen. Der Übergang von den Sandinisten zu den neuen Regierungen führte nicht zu einem Machtverlust der Eliten, sondern zu einer Machtverschiebung. Es waren dominante exklusive Herrschaftsmuster privater Einflussnahme nachzuweisen. Autokratische Cliquen, paktierte Machtübergriffe und korrupte Machenschaften unterliefen den Demokratisierungsprozess und unterminierten eine gerechte soziale und gesellschaftliche Entwicklung. Es konnte eine prägende Beziehung zwischen informellen Herrschaftsmustern und politischer Teilhabe aufgezeigt werden. Das demokratische Entwicklungsmodell lief unter diesen Umständen Gefahr, in einer institutionellen und informellen Autokratie zu münden. Die Demokratietheorien bilden die Demokratiekonfiguration Nicaraguas und die gesellschaftliche Exklusion durch die sozioökonomische Dimension nicht ab. Für die Forschungsperspektive erschließt sich daraus die Forderung, das liberale Demokratiemodell zu überdenken und dem universellen Leitbild der linearen und normativen Entwicklung eine reale Gegenständlichkeit der Länder entgegenzustellen. Krisen sollten als Ausdruck von politischer Herrschaft und asymmetrische Herrschaftsmuster als inhärente Herrschaftsmechanismen analysiert werden. Der Demokratietheorie sollte eine Herrschaftsanalyse an die Seite gestellt, politische Gleichheit mit sozialer Teilhabe gekoppelt werden.

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