24 resultados para Berufliche Fortbildung


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In dem Modellprojekt WAWiP wurde ein Verfahren entwickelt und erprobt, das die Anrechnung von vorgängig erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften auf Studiengänge ermöglichen soll. Mit der gleichzeitigen Erfassung, Bewertung und Anrechnung sowohl formal als auch nicht formal und informell erworbener Kompetenzen sollen flexible Übergänge geschaffen und Redundanzen an der Schnittstelle des beruflichen und hochschulischen Bildungssystems minimiert werden. Zugleich soll die Qualität des Studienabschlusses sichergestellt werden. Als Bezugsrahmen wird der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) genutzt, der in seiner Beschreibung und Hierarchisierung von Kompetenzniveaus die Möglichkeit eröffnet, Bildungsangebote ungeachtet der anbietenden Institution prospektiv zu klassifizieren und zu akkreditieren, als auch dazu dienen kann, erworbene Kompetenzen Studienmodulen zuzuordnen und somit transparent und "anrechnungsfähig" zu machen.

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Diese Arbeit sucht nach den Erwerbstätigkeiten und Kompetenzen deutscher Philosophie-Absolvent(inn)en und nach der Wahrheit ihrer angeblichen Arbeitslosenquote. Anhand von EU-Papieren werden Anknüpfungspunkte für kompetenzorientierte Philosophie-Lehre aufgezeigt. Es wird dargestellt, wie Philosoph(inn)en die Kompetenzdiskussion sowohl in Deutschland als auch – über die OECD – international beeinfluss(t)en und mit gestalt(et)en. Die notwendige Voraussetzung für Lernen und Kompetenzentwicklung ist die Plastizität unseres Gehirnes. Biographisch beginnt das Lernen in der Schule und findet sein vorläufiges Ende in der Arbeitswelt. Diese Arbeit versucht, den zwischen schul- und arbeitsweltorientierten Kompetenzforschern bestehenden Graben zu überwinden. Problemlösefähigkeit in internationalen Teams wird für die gelingende Zukunft unserer Welt als wesentliche fachübergreifende Kompetenz erachtet. Für den in Deutschland sehr einflussreichen Kompetenzforscher John Erpenbeck ist die Selbstorganisationsfähigkeit ein Ankerpunkt. Für den Entwickler der noch heute in Deutschland anerkannten Kompetenzbereiche (Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz), Heinrich Roth, liegt die "Höchstform menschlicher Handlungsfähigkeit" in der moralischen Selbstbestimmung. Die Zukunft wird zeigen, inwieweit das Verständnis von Regeln, Werten und Normen bei den arbeitswissenschaftlichen Kompetenzforschern im Korsett einer jeweiligen Unternehmensphilosophie verbleibt, oder inwieweit die Selbstorganisationsfähigkeit im Sinne einer moralischen Selbstbestimmung des Einzelnen die Unternehmensphilosophie prägt. In literaturhistorischen Anhängen wird ein assoziatives Feld von Einzelinformationen dargeboten, die einen roten Faden im Sinne eines sich aufbauenden Argumentes vermissen lassen. Vordergründig wird nur ein loses Band von John Dewey und William James bis Heinrich Roth und die heutige Zeit hergestellt. Hintergründig will der Autor darauf hinweisen, dass es einen Unterschied macht, ob sich der Begriff "Selbstorganisationsfähigkeit" aus einer physikalischen oder einer biologischen Wurzel entwickelt. Der Autor sieht keinen zwingenden Grund für das Bestehen eines eigenständigen Studienganges "Philosophie". Allerdings kann er auch nicht erkennen, warum er abgeschafft werden sollte.

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In der vorliegenden Arbeit werden die Erfolge und Misserfolge der Freiraumpolitik im Ruhrgebiet untersucht. Ausgangspunkte sind der Freiraumschwund, der über einen Zeitraum von fast 200 Jahren dokumentiert wird, sowie die Gegenbewegungen, die sich für den Freiraumschutz einsetzen. Nach der Vorstellung einer Freiraumtypologie werden diese Entwicklungen in detaillierten historischen Abrissen für jeden Freiraumtyp dargestellt, woraus sich eine eigene Ruhrgebietsgeschichte - aus der Perspektive der Freiflächen und ihrer Nutzer - ergibt. Folgerichtig beginnt die vorliegende Arbeit nicht mit Kohle und Eisen, sondern mit der Land- und Forstwirtschaft. Anhand historischer Quellen wird die gängige Am-Anfang-war-die-Heide-These widerlegt, denn das Ruhrgebiet war waldreich und ein produktiver Agrarraum. Landwirtschaftliche Flächen- und Waldverluste sind die Basis der Siedlungstätigkeit. Ohne die Gemeinheitsteilungen im 19. Jahrhundert wären die Stadterweiterungen und Industrieansiedlungen im Ruhrgebiet nicht möglich gewesen. Die - in Grundzügen im Ersten Weltkrieg entwickelte - Agrarpolitik mit der Förderung von Produktivitätssteigerungen und Hofaufgaben erleichterte den weiteren Entzug von Agrarflächen, und genauso wirkt heute die Liberalisierung der Agrarmärkte. Alternative Ansätze (z.B. Direktvermarktung) konnten diesen Trend noch nicht aufhalten. Auch das Baumschutzgesetz von 1922 konnte die nationalsozialistischen Kahlschläge, die Waldverluste im Zweiten Weltkrieg und durch den Wiederaufbau nicht verhindern. Erst seit der Deindustrialisierung, der Aufforstung von Halden und der Umweltbewegung nehmen Wälder wieder zu. Demgegenüber treten Ende des 19. Jahrhunderts völlig neue Freiraumtypen auf. Die bürgerschaftliche Kleingartenbewegung wurde dank ihrer Bedeutung für die Ernährung in den Städten seit dem Ersten Weltkrieg vom Staat stark unterstützt, von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet, konnte aber in den 1950er Jahren ihren bürgerschaftlichen Charakter und ihre Stärke wieder zurückgewinnen. Auch wenn Kleingärten als bauliche Reserveflächen missbraucht werden, geschieht dies nicht mehr ohne Ersatzland. Im Unterschied hierzu wurde die Stadtparkbewegung kommunalisiert. Sodann entstanden Volksparks mit Sportanlagen, ästhetisch ausgerichtete Gartenschauen, die breit gefächerten Revierparks der 1970er Jahre und neue Parktypen im Emscher Landschaftspark. 1920 wird der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk gegründet, der mit den Verbandsgrünflächen ein eigenes Instrument zum Freiraumschutz und die Kompetenz zur Fluchtlinien- bzw. Bebauungsplanung erhielt. Inzwischen darf der Verband, vor einigen Jahren in den Regionalverband Ruhr umgewandelt, zu kommunalen Planungen nur noch Stellungnahmen abgeben. Schon früh versuchte der Verband, industrielles Ödland zu begrünen. Nach den Bahndammbegrünungen vor dem Zweiten Weltkrieg hat er seit den 1950er Jahren Halden aufgeforstet, bis in den 1990er Jahren der Aufbau des Emscher Landschaftsparks begann. Zechen- und Industriebrachen werden in neue Parks, Halden und Mülldeponien in Landmarken und Freizeitlandschaften verwandelt. Zu fragen ist, was aus diesen Geschichten für die Freiraumpolitik folgt. Zwei gegensätzliche Thesen werden diskutiert: die Tragedy of the Commons, die im Gemeineigentum die Ursache ökologischer Probleme sieht, während der Common-Property-Ansatz gerade in gemeinschaftlichen Nutzungen einen Ansatz für Problemlösungen sieht. Dabei liegt eine Besonderheit von Freiräumen in ihrem hohen Öffentlichkeitsgrad, d.h. dass sie von vielen Menschen genutzt werden und gleichzeitig mehrere, z.B. produktive, ökologische, politische oder berufliche Funktionen erfüllen. Untersucht wird, inwieweit erfolgreich gesicherte Freiflächen Merkmale von stabilen Common-Property-Institutionen tragen, d.h. welche Funktionen die Freiräume erfüllen, wie ihre Nutzung geregelt ist und vor allem welchen Einfluss die Nutzer auf Entscheidungen haben. Thesenhaft lässt sich zusammenfassen, dass ein Teil der Freiräume sein Wachstum einer derzeit unverzichtbaren Funktion verdankt, nämlich der Camouflage von Müll und Altlasten, die eine bauliche Nutzung ausschließen. Andere Freiräume verdanken ihren Bestand ihren vielfältigen Nutzungen, zur Erholung, durch Denkmäler, für Veranstaltungen, aber auch der Wertsteigerung für umliegende Wohngebiete. Ein kleiner Teil der Freiräume hat tatsächlich einen Common-Property-Charakter: Kleingartenanlagen, die von bürgerschaftlichen Gruppen gegründeten Parks sowie die Flächen, die durch Bürgerinitiativen o.ä. gegen eine bauliche Umnutzung verteidigt werden. Grund genug, um die Idee eines Netzwerks von Parkvereinen aufzugreifen, die sich von bürgerschaftlicher Seite aus für Freiräume einsetzen können.

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Mit der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen an Beruflichen Schulen stellt sich für die externe Evaluation (Breitbandevaluation) die Herausforderung, verstärkt auf jene Aspekte einzugehen, die traditionell in den Bereich der Metaevaluation des Qualitätsmanagements (QM) gehören. So müssen sich in Hessen die Schulen, die sich für die nach dem 2011 novellierten Hessischen Schulgesetz ermöglichte Selbstständigkeit entscheiden, ein QM-System einführen. Erfolgt dies auf der Basis des Q2E-Modells, ist vorgesehen, ihnen ab 2012 eine Metaevaluation nach Q2E kombiniert mit Elementen der Schulinspektion im Rahmen einer Primärevaluation des Qualitätsbereichs „Lehren und Lernen“ des Hessischen Referenzrahmens für Schulqualität anzubieten. Hierfür wurde das Verfahren QEE-Hessen konzipiert und pilotiert. In dem Verfahren wird der Qualitätsbegriff an den beruflichen Schulen in Hessen dergestalt konkretisiert, dass zwei Qualitätskonzepte - Q2E und Schulinspektion - zusammengeführt werden. Die Reflexion des Verfahrens und seiner Pilotierung erfolgt auf den Grundlagen der beiden kombinierten Verfahren externer Evaluation sowie auf alltagstheoretischer und auf wissenschaftstheoretischer Ebene. Die Autoren machen Optimierungsvorschläge und stellen als positives Ergebnis fest, dass durch QEE-Hessen für alle Maßnahmen der schulischen Qualitätsentwicklung und -sicherung nun der Hessische Referenzrahmen Schulqualität als verbindlicher Orientierungsrahmen dient, der einheitliche Kriterien vorgibt, auf dessen Basis selbstständige Berufliche Schulen entwickelt, evaluiert, legitimiert und gesteuert werden können.