37 resultados para OECD-Länder

em Université de Lausanne, Switzerland


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In April 2011, the OECD released an important discussion draft that is intended to clarify the meaning of the term "beneficial ownership" under articles 10, 11 and 12 of the OECD Model (2010). This article discusses these proposals and demonstrates that some refinement is necessary.

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If childcare policy has become topical in most OECD countries over the last ten years or so, actual developments display huge cross-national variations. Countries like Sweden and Denmark spend around 2 per cent of GDP on this service, and provide affordable childcare places to most children below school age. At the other extreme, in Southern Europe, only around 10 per cent of this age group has access to formal daycare. Against this background, this article aims to account for cross-national variations in childcare services. It distinguishes two dependent variables: the coverage rate and the proportion of GDP spent subsidising childcare services. Using a mix of cross-sectional and pooled times-series methods, it tests a series of hypotheses concerning the determinants of the development of this policy. Its main conclusion for the coverage rate is that key factors are public spending and wage dispersion (both positive). For spending, key factors are the proportion of women in parliaments (positive) and spending on age-related policies (negative).

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OBJECTIVE: To review and update the conceptual framework, indicator content and research priorities of the Organisation for Economic Cooperation and Development's (OECD) Health Care Quality Indicators (HCQI) project, after a decade of collaborative work. DESIGN: A structured assessment was carried out using a modified Delphi approach, followed by a consensus meeting, to assess the suite of HCQI for international comparisons, agree on revisions to the original framework and set priorities for research and development. SETTING: International group of countries participating to OECD projects. PARTICIPANTS: Members of the OECD HCQI expert group. RESULTS: A reference matrix, based on a revised performance framework, was used to map and assess all seventy HCQI routinely calculated by the OECD expert group. A total of 21 indicators were agreed to be excluded, due to the following concerns: (i) relevance, (ii) international comparability, particularly where heterogeneous coding practices might induce bias, (iii) feasibility, when the number of countries able to report was limited and the added value did not justify sustained effort and (iv) actionability, for indicators that were unlikely to improve on the basis of targeted policy interventions. CONCLUSIONS: The revised OECD framework for HCQI represents a new milestone of a long-standing international collaboration among a group of countries committed to building common ground for performance measurement. The expert group believes that the continuation of this work is paramount to provide decision makers with a validated toolbox to directly act on quality improvement strategies.

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(Résumé de l'ouvrage) Die RGG4 bietet in 15 665 Artikeln und Teilartikeln einen fundierten Überblick über Religion und Religionen, wie sie gelebt und gedacht wurden und werden. Sie bietet den neuesten Forschungsstand, dargestellt von 3 972 ausgewiesenen Kennern der jeweiligen Materie aus 74 Ländern. Die RGG4 führt die Tradition der ersten drei Auflagen fort: Aus der Mitte des evangelischen Glaubens ist weit mehr als die Theologie im Blick, nach deren Kriterien wird aber gewichtet.Die RGG4 erschließt die Themen in Form von biographischen Artikeln, Länder-, Orts-, Begriffs- und Ereignisartikeln sowie Artikeln über Gruppierungen und Institutionen. Knappe Definitionsartikel und Querverweise erleichtern die schnelle Information. Ausführliche Reihenartikel behandeln Stichworte wie "Abendmahl" oder "Christentum" aus vielerlei Perspektiven. Die RGG4 ist durch die Artikelvielfalt und die detailgenaue Darstellung ein Nachschlagewerk; zugleich ist sie eine Lehr- und Repetitionsbibliothek. Sie bringt mit einem ausgesucht lesbaren Schriftbild ein Maximum an Information auf einer Seite. Die acht Bände der RGG4 decken jeweils ganze Buchstaben ab. Der das Werk abschließende Registerband ermöglicht den Zugang zu dem in der RGG4 enthaltenen Wissen nach noch spezielleren Fragestellungen wie beispielsweise Namen und Stichworten, die keinen Haupteintrag haben. Selbstverständlich ist die RGG4 auf alterungsbeständigem Papier gedruckt, solide fadengeheftet und in Buckramleinen gebunden. Die RGG4 erhielt von der Stiftung Buchkunst die Auszeichnung "Eines der schönsten Bücher 1998. Vorbildlich gestaltet in Satz, Druck, Bild und Einband."

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(Résumé de l'ouvrage) Origeniana Septima, herausgegeben von Wolfgang A. Bienert und Uwe Kühneweg, enthält die Beiträge des 7. internationalen Origenes-Kolloquiums, das unter dem Thema : «Origenes in den Auseinandersetzungen des 4. Jahrhunderts» vom 25. - 29. August 1997 in Hofgeismar und Marburg stattfand. An diesem Kolloquium, das erstmals in Deutschland zusammenkam, nahmen mehr als 100 Wissenschaftler aus 18 Länder teil. Das nächste Kolloquium dieser Art fand im Jahre 2001 unter der Leitung von Prof. Lorenzo Perrone in Pisa (Italien) statt. Die Beitrage der beiden letzten Treffen, in Boston (1989) und Chantilly (1993), wurden bereits in der Reihe Bibliotheca Ephemeridum Theologicarum Lovaniensium publiziert.

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Rekapitulation der Thesen und Ergebnisse In den nachfolgenden Abschnitten werden zur besseren Übersicht nochmals die zentralen Gesichtspunkte der Untersuchung und der wichtigsten Resultate zusammengefasst Zum Schluss werden die Untersuchungsergebnisse noch unter dem Blickwinkel ihrer praktischen Konsequenzen für die Umsetzung einzelner drogenpolitischer Zielsetzungen ausgewertet und die Problembereiche identifiziert, welche zusätzliche Forschungsanstrengungen erforderlich machen A Theoriebildung und Forschungsansatz Die Untersuchung verwendet einen multimodalen methodischen Ansatz (direkte Befragung Strafaktenanalyse und Auswertung amtlicher Statistiken) zur Analyse typischer Anpassungsmechanismen und konkreter Handlungsstrategien als Reaktion auf den behördliche Repression des lokalen Drogenmarktgeschehens Sie fokussiert auf den Kreis regelmäßiger Heroin und/oder Kokainkonsumenten die sich zeitweilig an bekannten Treffpunkten der sogenannten <> dreier Schweizer Städte (Basel Bern und Zürich) aufhalten sowie auf den Kreis von Personen welcher sich um die lokale Distribution dieser Drogen kümmert (cf l Kapitel) Im Rahmen der theoretischen Vorüberlegungen im 2 Kapitel wurde zunächst die Frage nach dem Bedeutungsgehalt des Begriffs <> thematisiert Aus analytischen Gründen wird eine Perspektive bevorzugt die den <> als soziale Konstruktion auffasst Märkte entstehen demnach als Ergebnis individueller Tauschhandlungen sofern diese dazu führen dass sich übereinstimmende Vorstellungen und Erwartungen über die Modalitäten beim Austausch bestimmter Güter oder Leistungen ausbilden Diese Sichtweise impliziert eine kategoriale Unterteilung des Spektrums ökonomischer Tauschhandlungen welche zwischen sporadischer Handelstätigkeit personalen Netzwerke bilateraler Handelsbeziehungen und etablierten Märkten differenziert Auf der Grundlage dieser terminologischen Klärungen wurde mit Blick auf Tauschhandlungen in der Sphäre der Illegalität den Voraussetzungen für das Entstehen von Märkten nachgegangen. Für die Herausbildung illegaler Markte bieten sich in Anbetracht der fehlenden rechtlichen Garantien zum Schutz der <> bzw. zur Abschreckung opportunistischer Verhaltensstrategien nur zwei mögliche Wege an: Zum einen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage von Schutzvertragen mit <> Drittpersonen und zum anderen Marktbildungsprozesse auf der Grundlage sozialer Kontrolle. Bei illegalen Märkten, die durch bilaterale Schutzvereinbarungen zustande kommen, werden die Tauschverträge zwischen den Akteuren auf dem Markt mittels Durchsetzungsgarantien abgesichert, die von einer Drittperson angeboten werden. Auf diese Weise wird das Fehlen rechtlicher Mittel zur Sicherung von Ansprüchen bei illegalen Transaktionen wettgemacht. Illegale Märkte, die durch solche Schutzvereinbarungen entstehen, weisen eine Reihe von Schwachstellen auf, die ihre Reichweite und Beständigkeit reduzieren: Das Erfordernis glaubwürdiger Schutzgarantien macht solche Märkte instabil, sowie konkurrierende Anbieter von Schutzgarantien auftreten. Außerdem können solche Märkte infolge der territorialen Gebundenheit der Schutzgarantien nur eine lokal begrenzte Ausdehnung annehmen. Die Herausbildung illegaler Märkte auf der konstitutiven Grundlage sozialer Kontrolle ist demgegenüber an andere Voraussetzungen geknüpft. Ihr Entstehen bedingt, dass innerhalb eines abgrenzbaren Personenkreises kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Dies bedeutet, dass unter diesen Personen ein generalisiertes Vertrauen in die Geltung spezifischer Verhaltensstandards und Normen verbreitet ist. Aufgrund der verringerten Transaktionskosten ermöglicht die Existenz eines solchen generalisierten Vertrauens eine Ausweitung der Austauschbeziehungen innerhalb des betreffenden Kollektivs. Weiters wird mit Bezug auf sogenannte middleman oder trading minorities argumentiert, dass die Verfügbarkeit über entsprechendes Sozialkapital bei bestimmten ethnischen Gruppen eher als gegeben erachtet werden darf als bei anderen. Daran schließt eine Untersuchung der Faktoren und Hintergründe an, welche anhand ausgewählter Beispiele die unterschiedliche Bedeutung ethnischen Sozialkapitals bei der Entwicklung illegaler Märkte aufzeigt. Bei den theoretischen Erwägungen im zweiten Kapitel geht es auch um die Frage, welche Strukturen sozialer Organisation unter illegalen Bedingungen entstehen können und unter welchen Voraussetzungen sich organisierte Akteure auf illegalen Märkten zu formieren vermögen. Ausgehend von einer analytischen Unterscheidung zwischen kooperativen und reziprokativen sozialen Interaktionen wird argumentiert, dass sich eine kriminelle Organisation zwangsläufig nur auf der Grundlage kooperativer Beziehungen konstituieren kann. Der Umstand, dass sich die Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer kriminellen Organisation nicht durch formal-rechtlich garantierte Ansprüche und Verpflichtungen regeln lassen, schließt reziprokative «Quid-pro-quo - Orientierungen>> als konstitutive Grundlage für das Zusammenwirken innerhalb derartiger Organisationen aus. Kriminelle Organisationen, die eine Große Zahl von Personen umfassen, müssen demzufolge als hierarchische Netzwerke bilateraler Kooperationsbeziehungen strukturiert sein. Solche hierarchische Kooperationsbeziehungen entsprechen dem hauptsächlich von britischen Sozialanthropologen in verschiedenen Kulturregionen erforschten Phänomen der Patronage-Systeme. Je nach kultureller Ausgestaltung und sozialer Akzeptanz von Patronage-Systemen innerhalb einer ethnischen Gruppe, ist somit auch im Bereich krimineller Aktivitäten ggf. mit der Formierung personenstarker Organisationen zu rechnen. Die theoretischen Analysen mündeten in eine Diskussion, in welcher die als Reaktion auf repressive Marktinterventionen ausgelösten Anpassungen als Prozesse der Adaptation, Substitution, Innovation und Selektion klassifiziert und exemplarisch erörtert wurden. Anschließend wurden in Anknüpfung an die vorangehenden theoretischen Überlegungen und im Hinblick auf die Untersuchung lokaler Drogenmärkte sechs forschungsleitende Hypothesen («Arbeitshypothesen») herausgearbeitet. B. Repressionsniveaus und Marktverhalten Die empirische Datenanalyse wurde im dritten Kapitel aufgenommen. Darin wird anhand der 1997 in den Drogenszenen der Städte Basel, Bern und Zürich erhobenen Befragungsdaten sowie unter Beizug amtlicher Statistiken der Strafverfolgungsbehörden der Nachweis erbracht, dass die Heroin und Kokain konsumierenden Personen in den drei städtischen Drogenmärkten zum Zeitpunkt der Datenerhebung deutlich unterschiedlichen polizeilichen und strafrechtlichen Interventionsrisiken ausgesetzt gewesen sind. Gemäß den berichteten Repressionserfahrungen intervenierten die Strafverfolgungsbehörden der Stadt Bern in der lokalen Drogenszene am repressivsten. Die Berner Drogenkonsumenten wurden am häufigsten kontrolliert, wegen Drogenvergehen von der Polizei angezeigt und auch gerichtlich verurteilt. Für Basel weisen die berichteten Angaben das niedrigste Repressionsniveau aus. Insgesamt wird aufgrund der erfragten Repressionserfahrung auch deutlich, dass Personen, die sich in irgendeiner Form am lokalen Drogenhandel beteiligen, einem relativ größeren Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt sind. Vergleichbare Anzeige- und Strafurteilsstatistiken liegen nur für das jeweils, ganze Kantonsgebiet vor. Dementsprechend weniger deutlich sind die zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich ausgewiesenen Repressionsunterschiede. Jedoch deuten auch diese Angaben darauf hin, dass in der Untersuchungsperiode Drogenkonsumenten im Kanton Bern im Vergleich den höchsten und im Kanton Basel-Stadt den niedrigsten Strafverfolgungsdruck zu gewärtigen hatten. Im vierten Kapitel wird anhand der Befragungsdaten das Konsum- und Marktverhalten der Drogenkonsumenten in den drei Städten einem Vergleich unterzogen und in den Zusammenhang mit den im dritten Kapitel aufgewiesenen Differenzen bei den lokalen Repressionsaktivitäten gestellt. Besondere Beachtung findet dabei der Umstand, dass die in Basel befragten Drogenkonsumenten gegenüber den in Zürich und insbesondere Bern befragten Personen im Durchschnitt markant weniger Große Quantitäten Heroin und Kokain konsumieren und wohl gerade deshalb auch deutlich besser sozial integriert sind. Diesbezüglich signifikante Differenzen finden sich gleichfalls zwischen den Befragungsergebnissen in den Städten Bern und Zürich. Während sich aber im Falle der Zürcher Daten die Unterschiede gegenüber Bern größtenteils dadurch erklären lassen, dass sich in Zürich mehr Personen in einem Methadonsubstitutionsprogramm befinden und auch die lokal angebotenen Drogen eine relativ bessere Qualität aufweisen, versagen diese Erklärungsansätze im Falle der Basler Situation. Stattdessen wird argumentiert, dass das in Basel vergleichsweise niedrige Konsumniveau wesentlich durch die verschiedenen Anpassungsstrategien bedingt ist, welche die Drogenmarkteilnehmer angesichts unterschiedlicher Repressionssituationen verfolgen: Weil in Basel seitens der Polizei normalerweise nicht eingeschritten wird, wenn sich vor den insgesamt drei Kontakt und Anlaufstellen für Drogenabhängige Ansammlungen bilden, findet vor deren Türen kaum behelligt von der Polizei ein reger Drogenhandel statt, wobei aber pro Transaktion jeweils nur sehr kleine Heroin- und Kokainmengen die Hand wechseln. Da in Basel somit die Beschaffung von Drogenkleinstmengen kaum mit Behinderungen verbunden ist und der «Stoff» ohne Konfiskationsrisiko unmittelbar nach seinem Erwerb am selben Ort konsumiert werden kann, besteht seitens der nicht am Drogenhandel Beteiligten die Bereitschaft, für die Konsumbefriedigung relativ höhere Preise zu bezahlen als in Bern oder Zürich. Die bei den Basler Kontakt- und Anlaufstellen operierenden «Ameisenhändler», die fast durchwegs selbst Drogenkonsumenten sind, werden für ihre starke Exponiertheit bei den Verkaufsaktivitäten mit einer relativ höheren Handelsmarge entschädigt. Da Drogen-Drogenkonsumenten sich ihren Stoff mehrheitlich auf dem «Drogenbasar» auf den Vorplätzen der Kontakt- und Anlaufstellen besorgen, werden die konsumierenden Drogenhändler in Basel kaum durch Direktverkäufe von money dealer an Nur-Konsumenten konkurrenziert. Anders verhält es sich in Bern und Zürich: Weil die dortigen Drogenkonsumenten mit höheren Transaktionskosten und Konfiskationsrisiken konfrontiert sind, neigen diese eher zu Direktkäufen bei money dealer. Dieser Um-stand, aber auch der relativ höhere Aufwand pro einzelne Transaktion erhöht den Anreiz, pro Drogengeschäft größere Mengen zu erwerben. Aufgrund des kompulsiven Drogengebrauchs führen größere Beschaffungsmengen in der Tendenz jedoch zu einem Mehrkonsum. Dadurch lassen sich die aufgrund der Befragungen ermittelten Konsumdifferenzen zwischen Basel einerseits und Bern und Zürich andererseits zumindest partiell erklären. Diese Interpretation wird u. a. auch gestützt durch die Ergebnisse einer multiplen Regressionsanalyse auf den Heroin- und Kokainkonsum. Diese zeigt auf, dass der Erhebungsort und infolge dessen die in den untersuchten städtischen Drogenszenen vorgegebenen spezifischen Marktbedingungen einen signifikanten Einfluss auf das individuelle Niveau des Heroin- und Kokainkonsums haben. Deren Ergebnisse bestätigen zudem teilweise die auf Seite 58 formulierte 5. Arbeitshypothese und zwar insofern, als nämlich die Teilnahme an einem Methadonabgabeprogramm zu einer Reduktion des Heroin-, nicht aber des Kokaingebrauchs beiträgt. Die der Arbeitshypothese ebenfalls zugrunde liegende Annahme, dass der Konsum von Heroin teilweise auch durch die Einnahme anderer Arzneimittel substituiert wird, konnte zumindest mit Bezug auf den Gebrauch von Rohypnol nicht erhärtet werden. C. Transaktionsbeziehungen und Kooperation im illegalen Drogenmarkt Im fünften Kapitel wurden schließlich die theoretischen Folgerungen aus dem zweiten Kapitel wieder aufgenommen und anhand des verfügbaren Datenmaterials einer Überprüfung unterzogen. Im Zentrum standen dabei die Merkmale der Transaktionsbeziehungen zwischen verschiedenen Kategorien von Teilnehmern im illegalen Drogenmarkt und die darin anzutreffenden Formen der Kooperation. Die im zweiten Kapitel formulierten Arbeitshypothesen wurden spezifiziert und soweit es die Datenlage zuliess, anhand der verfügbaren Befragungsergebnisse validiert. Diese Aus-wertungen wurden ergänzt durch eine quantitative und qualitative Analyse von rund hundert Falldossiers aus dem Basler Strafgericht, die Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen gegen das BetmG enthielten. Für die sachgerechte Interpretation der Ergebnisse wurden schließlich als weitere Informationsquelle wiederum die vom Bundesamt für Polizei veröffentlichten Betäubungsmittelstatistiken hinzu-gezogen. Die zentralen Befunde dieser Gesamtbetrachtung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Strafverfolgungsdruck führt im Hinblick auf die reziprokativ orientierten Transaktionsbeziehungen im illegalen Drogenmarkt nicht auf allen Ebenen zu personalisierten Beziehungen zwischen nachfragenden und anbietenden Marktteil-nehmern im Sinne einer «Klientelisierung» der Transaktionsbeziehungen (Geertz 1992). Insbesondere an der Schnittstelle des Drogendistributionssystems, wo selbst nicht abhängige Drogenhändler drogenabhängigen Geschäftspartnern gegenüber-stehen, wird seitens dieser zumeist ausländischen money dealer keine Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen angestrebt. Demgegenüber weisen die Befragungsergebnisse zum Stellenwert sogenannter «Stammdealern», im Sinne von Hauptbezugsquellen für Drogen, darauf hin, dass unter den im Betäubungsmittelhandel aktiven Drogenkonsumierenden eine Tendenz zur Klientelisierung der Geschäftsbeziehungen besteht. Aufgrund der untersuchten Gerichtsakten wird außerdem nahegelegt, dass Transaktionen, die über dem strafrechtlich als qualifiziert geltenden Mengenbereich von rund 50 Gassengramm Heroin oder Kokain liegen, gleichfalls eher unter persönlich miteinander vertrauten Geschäftspartnern abgewickelt werden. Trotz nachweislich erhöhter Bereitschaft, Vereinbarungen ggf. durch Einsatz physischer Gewalt durchzusetzen, und trotz der infolge kompulsiven Drogen-gebrauchs mutmaßlich erhöhten Neigung, opportunistisch zu Handeln, darf davon ausgegangen werden, dass in den lokalen Drogenszenen für die Selbstregulation des Drogenmarktes ausreichend kollektives Sozialkapital verfügbar ist. Durch soziale Kontrolle und damit einher gehende Reputationseffekte wird anscheinend verhindert, dass in lokalen Drogenmärkten opportunistische Handlungsstrategien überhand nehmen. Bei der Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt kommt Sexualpartnerschaften - zumindest nach Maßgabe der Bewertung der Strafprozess-akten - eine relativ große Bedeutung zu. Der qualifizierte Tatbestand des «bandenmässigen» Vorgehens beim Betäubungsmittelhandel wird vergleichsweise häufig gegen Angeklagte geltend gemacht, die miteinander eine entsprechende Verbindung eingegangen sind. Formen krimineller Kooperation, die sich auf anderer Grundlage herausbilden, werden vom geltenden Strafrecht offensichtlich nur unzureichend er-fasst. Für die Bildung kooperativer Beziehungen im illegalen Drogenmarkt wird schließlich das kollektive Sozialkapital genutzt, das bestimmte Immigrantenpopulationen in der Schweiz ihren Mitgliedern verfügbar machen. Eine Analyse der polizeilichen Anzeigen wegen Betäubungsmitteldelikten unter dem Gesichtspunkt der Staatsangehörigkeit der Täterschaft, gibt jedoch Grund zur Annahme, dass das für die kriminelle Kooperation im Drogenmarkt wichtige ethnische Sozialkapital in dem Masse schwindet, wie sich der Drogenkonsum innerhalb der jeweiligen ethnischen Gruppe ausbreitet. Die Folge davon ist, dass sich die dominierende Marktposition im Betäubungsmittelhandel immer wieder auf eine neue ethnische Gruppen verlagert. D. Folgerungen für die Praxis und die weitere Forschung Nach einem im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit erstellten Gutachten aus dem Jahr 2004 (Zobel und Dubois-Arber 2004), besteht in sieben Schweizer Städten ein Angebot an überwachten Konsumräumen für Opiatabhängige mit intravenösem Drogengebrauch. Von den insgesamt 13 Kontakt- und Anlaufstellen, die über ein entsprechendes Angebot verfügen, bieten überdies zehn separate Räume an, in denen Drogen inhaliert werden können. Die Einrichtung von Konsumräumen in der Schweiz erfolgte im Hinblick auf die drogenpolitische Zielsetzung der «Schadensverminderung». Als Ergebnis wurde eine Verminderung der Zahl drogenbedingter Todesfälle, der Prävalenz von Infektionskrankheiten und anderer Gesundheitsprobleme unter Drogenkonsumierenden, eine bessere Betreuung und soziale Unter-stützung, ein erleichterter Zugang zu therapeutischen Dienstleistungen sowie schließlich eine Entlastung des öffentlichen Raums durch eine Verkleinerung der sichtbaren Drogenszene erwartet (ibid.: 2f.). Gemäß besagtem Gutachten haben sich diese Erwartungen soweit überprüfbar wenigstens zum Teil erfüllt. Am deutlichsten scheint der Befund, wonach die Einrichtung von Konsumräumen zu einer Verringerung der Probleme mit der öffentlichen Ordnung und insbesondere zu einer «Rückbildung der Drogenszenen» beigetragen hat (ibid.: 20). Ein Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), der auf einer Gesamtevaluation der Erfahrungen mit dem Angebot überwachter Konsumräume für Opiatabhängige beruht (Hedrich 2004), kommt zu insgesamt sehr ähnlichen Ergebnissen. Mit Bezug auf die Wirkungen von Konsumräumen auf die öffentliche Ordnung und die Kriminalität wird in diesem Bericht konstatiert, dass deren Angebot unter bestimmten Bedingungen den Konsum im öffentlichen Raum reduzieren kann. Dazu gehört insbesondere, dass ausreichende Konsumkapazitäten bereitgestellt werden und die Drogenkonsumenten nicht durch örtliche Polizeiaktionen von der Nutzung der Einrichtungen abgehalten werden. Für ein Zunahme der Eigentumsdelikte in der Nachbarschaft von Konsumräumen gibt es dem Bericht zufolge keine Anhaltspunkte. Bei der für gewöhnlich höchst brisanten Wahl des Standorts für solche Einrichtungen gelte es sowohl den Bedürfnissen der Drogen-konsumenten als auch denjenigen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen (ibid.: 70). Aus der Perspektive der Drogenkonsumenten wird die Nutzung von Konsumräumen offenbar von der Distanz zwischen dem Ort, wo die Drogen beschafft werden können, und dem Standort der Konsumräume sowie von der Häufigkeit von Polizeikontrollen auf dem Weg dahin abhängig gemacht (ibid.: 65). Dies korrespondiert mit dem Befund dieser Untersuchung, dem zufolge die örtliche Nähe von Beschaffungs- und Konsumgelegenheit die Bereitschaft erhöht, trotz deutlich höheren Preisen pro Transaktion nur Drogenquantitäten zu erwerben, die für den unmittelbaren Konsum bestimmt sind. Da die Untersuchungsergebnisse zudem nahe legen, dass dadurch der Konsum sich auf einem relativ niedrigeren Niveau einpendelt, empfiehlt es sich für die Entscheidungsträger der lokalen Drogenpolitik, der Tendenz zur Szenebildung und dem damit verbundenen Drogenkleinhandel in der Nähe von Konsumräumen (cf. ibid.: 67) nicht mit rigorosen polizeilichen Interventionen entgegenzuwirken. Vielmehr ist eine Strategie zu verfolgen, welche darauf abzielt, durch ein dezentrales Angebot von Konsumräumen mehrere überschaubare Handels-plätze für Drogen in unmittelbarer Nähe oder ggf. auf den Vorplätzen entsprechender Einrichtungen zu etablieren. Die polizeilichen Aktivitäten im Umfeld solcher Handelsplätze haben sich gemäß dieser Strategie darauf zu beschränken, die öffentliche Ordnung in der Nachbarschaft sicherzustellen, gegen den Konsum außerhalb der Einrichtungen vorzugehen, bei Gewalttätigkeiten einzuschreiten und, währenddem die Konsumräume geschlossen sind, Ansammlungen der Drogenszene aufzulösen. Durch gelegentliche Kontrollen hat sie außerdem dafür besorgt zu sein, dass keine größeren Drogenmengen die Hand wechseln und nicht konsumierende Kleinhändler von den polizeilich tolerierten Handelsplätzen ferngehalten werden. Allem Anschein nach orientierte sich die drogenpolitische Praxis im Kanton Basel-Stadt seit Beginn der neunziger Jahren bis heute annäherungsweise an einer solchen Strategie mit dem Ergebnis, dass zumindest bis 1997 das mittlere individuelle Konsumniveau im Vergleich zu anderen Städten deutlich tiefer lag .268 Um die Nachhaltigkeit dieser Strategie zu überprüfen, sollte in naher Zukunft unter Einsatz desselben Erhebungs-instruments eine Folgeuntersuchung in Basel und allenfalls auch in Bern und Zürich ins Auge gefasst werden. Bei einem erneuten Anlauf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes in der Schweiz sollten in Anbetracht der Ergebnisse dieser Untersuchung insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen, welche die Merkmale der «qualifizierten» Zuwiderhandlung bzw. der «schweren Fälle» von Betäubungsmitteldelinquenz umschreiben nochmals überdacht werden. Der vom Schtveizerischen Bundesrat dem Parlament seinerzeit vorgelegte Entwurf für ein neues BetmG enthält zwar beim erstgenannten Qualifikationsgrund, der sich auf die Gefährdung einer großen Zahl von Menschen bezieht, bereits eine Änderung, die in der strafrechtlichen Praxis grundsätzlich eine Abkehr von der streng rechnerischen Auslegung einer als «qualifiziert» geltenden Drogenmenge initiieren könnte. Im vorgeschlagenen Artikel 19 Ziff. 2 wird unter Buchstabe «a» nämlich der wörtliche Bezug auf eine «Menge» fallengelassen. Allerdings deutet der diesbezügliche Kommentar in der Botschaft des Bundesrates (2001) darauf hin, dass damit kein grundsätzlicher Wandel in der Rechtssprechung angestrebt wird, sondern dass nunmehr bloß «nicht allein die Menge als Kriterium für die stoffinhärente Gesundheitsgefährdung herangezogen» werden soll (ibid.: Ab-schnitt 2.2.8.2). Dem erklärten «Ziel der Qualifikation», das ausdrücklich darauf gerichtet ist, «die nichtabhängigen Händler/Händlerringe des Drogen-Schwarz-marktes verschärft zu treffen, welche ohne Rücksicht auf die Gesundheitsgefährdung ihrer Klientel ihren Profit machen [Hervorh. JCNJ» (ibid.) würde mit diesem Gesetzesvorschlag, der zudem wiederum im Wesentlichen unverändert die Qualifikationsgründe der «bandenmässigen» und «gewerbsmässigen» Tatbegehung enthält, kaum näher gekommen. Die Tatsache, dass aufgrund der ausgewerteten Strafakten mehrheitlich drogenabhängige Händler vom qualifizierten Straftatbestand erfasst werden und die Anschuldigung der «bandenmässige» Tatbegehung offenbar nicht selten gegen ebenfalls abhängigen «Dealerpärchen» gerichtet wird, sollte seitens des Schweizerischen Bundesgerichts zum Anlass genommen werden, die herrschende Praxis der Rechtssprechung zu hinterfragen, bzw. eine Neuauslegung dieser Straftat-bestände ins Auge zu fassen. Gerade mit Blick auf die «bandenmässige» Tatbegehung könnte man erwägen, von der engen Fokussierung auf ein arbeitsteiliges Vorgehen im Sinne der in dieser Untersuchung definierten kooperativen Interaktion wegzukommen und stattdessen den Tatbestand mehr auf länger währende Transaktionsbeziehungen zwischen Drogenhändlern anzuwenden. Auf diese Weise würden gerade solche Beziehungssysteme besser ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, auf die der Gesetzgeber mit dem Begriff der Händlerringe wohl auch explizit Bezug nimmt. Bevor derartige möglicherweise schwerwiegende Entscheide getroffen werden, wäre es wünschenswert, wenn in verschiedenen anderen Kantonen der Schweiz die Praxis der Strafgerichte im Bereich der Betättbungsmitteldelinquenz durch sorgfältige Aktenanalysen untersucht und einander gegenüber-gestellt würde. Damit würde der Gefahr begegnet, dass lokale Traditionen in der Praxis der Strafgerichte bei der Gesamtbeurteilung ein zu starkes Gewicht erlangen. Weiteren Forschungsbedarf impliziert schließlich auch die im Rahmen dieser Untersuchung behandelte These einer durch den zunehmenden Drogengebrauch gesteuerten ethnischen Sukzession im Drogenmarkt. Von Interesse sind insbesondere zusätzliche Studien, die allenfalls den Nachweis erbringen können, dass in andern europäischen Ländern ähnlich Prozesse abgelaufen bzw. noch im Gang sind. Länder wie die U.S.A., Kanada und Australien mit ihren seit Jahrzehnten zum Teil stark segreggierten ethnischen Minderheiten bieten zudem ein weites Spektrum an Möglichkeiten, dieser These anhand historischer Analysen nachzugehen.

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(Résumé de l'ouvrage) Die RGG4 bietet in 15 665 Artikeln und Teilartikeln einen fundierten Überblick über Religion und Religionen, wie sie gelebt und gedacht wurden und werden. Sie bietet den neuesten Forschungsstand, dargestellt von 3 972 ausgewiesenen Kennern der jeweiligen Materie aus 74 Ländern. Die RGG4 führt die Tradition der ersten drei Auflagen fort: Aus der Mitte des evangelischen Glaubens ist weit mehr als die Theologie im Blick, nach deren Kriterien wird aber gewichtet.Die RGG4 erschließt die Themen in Form von biographischen Artikeln, Länder-, Orts-, Begriffs- und Ereignisartikeln sowie Artikeln über Gruppierungen und Institutionen. Knappe Definitionsartikel und Querverweise erleichtern die schnelle Information. Ausführliche Reihenartikel behandeln Stichworte wie "Abendmahl" oder "Christentum" aus vielerlei Perspektiven. Die RGG4 ist durch die Artikelvielfalt und die detailgenaue Darstellung ein Nachschlagewerk; zugleich ist sie eine Lehr- und Repetitionsbibliothek. Sie bringt mit einem ausgesucht lesbaren Schriftbild ein Maximum an Information auf einer Seite. Die acht Bände der RGG4 decken jeweils ganze Buchstaben ab. Der das Werk abschließende Registerband ermöglicht den Zugang zu dem in der RGG4 enthaltenen Wissen nach noch spezielleren Fragestellungen wie beispielsweise Namen und Stichworten, die keinen Haupteintrag haben. Selbstverständlich ist die RGG4 auf alterungsbeständigem Papier gedruckt, solide fadengeheftet und in Buckramleinen gebunden. Die RGG4 erhielt von der Stiftung Buchkunst die Auszeichnung "Eines der schönsten Bücher 1998. Vorbildlich gestaltet in Satz, Druck, Bild und Einband."

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This dissertation focuses on the practice of regulatory governance, throughout the study of the functioning of formally independent regulatory agencies (IRAs), with special attention to their de facto independence. The research goals are grounded on a "neo-positivist" (or "reconstructed positivist") position (Hawkesworth 1992; Radaelli 2000b; Sabatier 2000). This perspective starts from the ontological assumption that even if subjective perceptions are constitutive elements of political phenomena, a real world exists beyond any social construction and can, however imperfectly, become the object of scientific inquiry. Epistemologically, it follows that hypothetical-deductive theories with explanatory aims can be tested by employing a proper methodology and set of analytical techniques. It is thus possible to make scientific inferences and general conclusions to a certain extent, according to a Bayesian conception of knowledge, in order to update the prior scientific beliefs in the truth of the related hypotheses (Howson 1998), while acknowledging the fact that the conditions of truth are at least partially subjective and historically determined (Foucault 1988; Kuhn 1970). At the same time, a sceptical position is adopted towards the supposed disjunction between facts and values and the possibility of discovering abstract universal laws in social science. It has been observed that the current version of capitalism corresponds to the golden age of regulation, and that since the 1980s no government activity in OECD countries has grown faster than regulatory functions (Jacobs 1999). Following an apparent paradox, the ongoing dynamics of liberalisation, privatisation, decartelisation, internationalisation, and regional integration hardly led to the crumbling of the state, but instead promoted a wave of regulatory growth in the face of new risks and new opportunities (Vogel 1996). Accordingly, a new order of regulatory capitalism is rising, implying a new division of labour between state and society and entailing the expansion and intensification of regulation (Levi-Faur 2005). The previous order, relying on public ownership and public intervention and/or on sectoral self-regulation by private actors, is being replaced by a more formalised, expert-based, open, and independently regulated model of governance. Independent regulation agencies (IRAs), that is, formally independent administrative agencies with regulatory powers that benefit from public authority delegated from political decision makers, represent the main institutional feature of regulatory governance (Gilardi 2008). IRAs constitute a relatively new technology of regulation in western Europe, at least for certain domains, but they are increasingly widespread across countries and sectors. For instance, independent regulators have been set up for regulating very diverse issues, such as general competition, banking and finance, telecommunications, civil aviation, railway services, food safety, the pharmaceutical industry, electricity, environmental protection, and personal data privacy. Two attributes of IRAs deserve a special mention. On the one hand, they are formally separated from democratic institutions and elected politicians, thus raising normative and empirical concerns about their accountability and legitimacy. On the other hand, some hard questions about their role as political actors are still unaddressed, though, together with regulatory competencies, IRAs often accumulate executive, (quasi-)legislative, and adjudicatory functions, as well as about their performance.

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(Résumé de l'ouvrage) Die RGG4 bietet in 15 665 Artikeln und Teilartikeln einen fundierten Überblick über Religion und Religionen, wie sie gelebt und gedacht wurden und werden. Sie bietet den neuesten Forschungsstand, dargestellt von 3 972 ausgewiesenen Kennern der jeweiligen Materie aus 74 Ländern. Die RGG4 führt die Tradition der ersten drei Auflagen fort: Aus der Mitte des evangelischen Glaubens ist weit mehr als die Theologie im Blick, nach deren Kriterien wird aber gewichtet.Die RGG4 erschließt die Themen in Form von biographischen Artikeln, Länder-, Orts-, Begriffs- und Ereignisartikeln sowie Artikeln über Gruppierungen und Institutionen. Knappe Definitionsartikel und Querverweise erleichtern die schnelle Information. Ausführliche Reihenartikel behandeln Stichworte wie "Abendmahl" oder "Christentum" aus vielerlei Perspektiven. Die RGG4 ist durch die Artikelvielfalt und die detailgenaue Darstellung ein Nachschlagewerk; zugleich ist sie eine Lehr- und Repetitionsbibliothek. Sie bringt mit einem ausgesucht lesbaren Schriftbild ein Maximum an Information auf einer Seite. Die acht Bände der RGG4 decken jeweils ganze Buchstaben ab. Der das Werk abschließende Registerband ermöglicht den Zugang zu dem in der RGG4 enthaltenen Wissen nach noch spezielleren Fragestellungen wie beispielsweise Namen und Stichworten, die keinen Haupteintrag haben. Selbstverständlich ist die RGG4 auf alterungsbeständigem Papier gedruckt, solide fadengeheftet und in Buckramleinen gebunden. Die RGG4 erhielt von der Stiftung Buchkunst die Auszeichnung "Eines der schönsten Bücher 1998. Vorbildlich gestaltet in Satz, Druck, Bild und Einband."

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(Résumé de l'ouvrage) Die RGG4 bietet in 15 665 Artikeln und Teilartikeln einen fundierten Überblick über Religion und Religionen, wie sie gelebt und gedacht wurden und werden. Sie bietet den neuesten Forschungsstand, dargestellt von 3 972 ausgewiesenen Kennern der jeweiligen Materie aus 74 Ländern. Die RGG4 führt die Tradition der ersten drei Auflagen fort: Aus der Mitte des evangelischen Glaubens ist weit mehr als die Theologie im Blick, nach deren Kriterien wird aber gewichtet.Die RGG4 erschließt die Themen in Form von biographischen Artikeln, Länder-, Orts-, Begriffs- und Ereignisartikeln sowie Artikeln über Gruppierungen und Institutionen. Knappe Definitionsartikel und Querverweise erleichtern die schnelle Information. Ausführliche Reihenartikel behandeln Stichworte wie "Abendmahl" oder "Christentum" aus vielerlei Perspektiven. Die RGG4 ist durch die Artikelvielfalt und die detailgenaue Darstellung ein Nachschlagewerk; zugleich ist sie eine Lehr- und Repetitionsbibliothek. Sie bringt mit einem ausgesucht lesbaren Schriftbild ein Maximum an Information auf einer Seite. Die acht Bände der RGG4 decken jeweils ganze Buchstaben ab. Der das Werk abschließende Registerband ermöglicht den Zugang zu dem in der RGG4 enthaltenen Wissen nach noch spezielleren Fragestellungen wie beispielsweise Namen und Stichworten, die keinen Haupteintrag haben. Selbstverständlich ist die RGG4 auf alterungsbeständigem Papier gedruckt, solide fadengeheftet und in Buckramleinen gebunden. Die RGG4 erhielt von der Stiftung Buchkunst die Auszeichnung "Eines der schönsten Bücher 1998. Vorbildlich gestaltet in Satz, Druck, Bild und Einband."

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Phthalates are suspected to be endocrine disruptors. Di(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP) is assumed to have low dermal absorption; however, previous in vitro skin permeation studies have shown large permeation differences. Our aims were to determine DEHP permeation parameters and assess extent of skin DEHP metabolism among workers highly exposed to these lipophilic, low volatile substances. Surgically removed skin from patients undergoing abdominoplasty was immediately dermatomed (800 μm) and mounted on flow-through diffusion cells (1.77 cm(2)) operating at 32°C with cell culture media (aqueous solution) as the reservoir liquid. The cells were dosed either with neat DEHP or emulsified in aqueous solution (166 μg/ml). Samples were analysed by HPLC-MS/MS. DEHP permeated human viable skin only as the metabolite MEHP (100%) after 8h of exposure. Human skin was able to further oxidize MEHP to 5-oxo-MEHP. Neat DEHP applied to the skin hardly permeated skin while the aqueous solution readily permeated skin measured in both cases as concentration of MEHP in the receptor liquid. DEHP pass through human skin, detected as MEHP only when emulsified in aqueous solution, and to a far lesser degree when applied neat to the skin. Using results from older in vitro skin permeation studies with non-viable skin may underestimate skin exposures. Our results are in overall agreement with newer phthalate skin permeation studies.