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em SerWisS - Server für Wissenschaftliche Schriften der Fachhochschule Hannover
Resumo:
Die Nutzung des Like-Buttons wurde bisher nur oberflächlich und vor allem auf den US-Raum begrenzt erforscht. Dabei lag der Fokus ausschließlich auf wirtschaftlich orientierten Unternehmen und dem monetären Wert, den ein Fan für dieses hat. In der vorliegenden Untersuchung wird eine erweiterte Perspektive gewählt. Aus Sicht deutschsprachiger Nutzer wird erforscht, welche Motive und Bedürfnisse eine Person dazu veranlassen, sich freiwillig per Gefällt-mir zu verknüpfen. Hierzu wird der Uses and Gratifications-Ansatz herangezogen. Es stehen nicht Unternehmen, sondern generell alle Formen von Organisationen im Fokus. Gleichzeitig wird untersucht, wie diese Beziehungen verlaufen: Welche Erwartungen stellen Fans? Welche Handlungen nehmen sie wie häufig vor und welchen Effekt hat eine Fanbeziehung auf die Einstellung eines Nutzers gegenüber einer Organisation? Die Motive hinter der Nutzung des Gefällt mir-Buttons sind umfangreicher, als es bisherige Forschung vermuten ließ. Fans wollen informiert werden, sie wollen ihr Gefallen schnell und einfach bekunden und sich durch die Verknüpfung selbst darstellen. Weniger wichtig, aber dennoch von Relevanz sind die Motive der Partizipation und Unterstützung, der Empfehlung, der Vorteilssuche, der Unterhaltung sowie der Netzwerkerweiterung und Gruppenzugehörigkeit. Die Verwendung des Like-Buttons dient somit der Befriedigung einer ganzen Reihe von Nutzungsbedürfnissen. Der Verlauf der Beziehungen zwischen Organisationen und Usern ist eher von Passivität geprägt. Fans wollen zwar informiert werden und stellen konkrete Ansprüche an die Art und Form von Organisationsmeldungen, sie wollen aber nur selten wirklich direkt mit einem Unternehmen, einem Verein o.ä. interagieren. Langweilen die Meldungen einer Organisation, werden zu viele oder nicht relevante Informationen an die Fans weitergeben, zögern diese nicht, eine Verknüpfung zu beenden. Ein Effekt der Fanschaft auf die Einstellung von Nutzern gegenüber der jeweiligen Organisation konnte nur bedingt festgestellt werden. Letztere zieht einen Gewinn nicht aus einer erhöhten Ausgabebereitschaft seiner Fans, sondern aus deren stärkerer Aufmerksamkeit gegenüber Organisationsmeldungen.
Resumo:
Verwaltungsformulare, Verträge, Gesetzestexte, die Bedienungsanleitung einer Kaffeemaschine oder auch der Beipackzettel eines Medikaments – jeder kennt solche Texte und fast immer gibt es ein Problem mit der Verständlichkeit. Was wollen die jetzt von mir? Was soll ich machen? Das sind Fragen, die am Ende offen bleiben. Der Leser steht hilflos vor kompliziert und unverständlich, meist auch ermüdend geschriebenen Texten. Eigentlich sollte aber jeder diese Texte verstehen können. Um die Benutzerfreundlichkeit und die Qualität einer Bedienungsanleitung gewährleisten zu können, sind in Normen, wie VDI 4500, DIN EN ISO 121000 und DIN EN 62079, Kriterien bzgl. Inhalt, Layout und Beschaffenheit festgelegt. Bei der Verständlichkeit wird quasi am Minimum angesetzt, weil wirklich jeder die Anleitung verstehen soll. Doch was ist mit denen, die die Anleitung zwar verstehen sollen, aber eben nicht können? Menschen mit geistiger Behinderung werden im Alltag mit einer Vielzahl an Texten konfrontiert, die sie nicht verstehen. Der Textinhalt bleibt somit ein nicht zu lösendes Rätsel. Dass Menschen mit geistiger Behinderung ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können, wird so von vornherein ausgeschlossen. Die Möglichkeit durch Kommunikation an der Gesellschaft teilzunehmen, wird weitestgehend unterbunden. Um diesem Ausschluss entgegenzuwirken, muss bei der Verwendung von Sprache und Erstellung von Texten unmittelbar bei dieser Zielgruppe angesetzt werden, so dass Texte und Sprache der vorhandenen Lesekompetenz entsprechend zugänglich werden. Hier setzt das Konzept Leichte Sprache an. Durch Unterstützung und Förderung beim Einsatz von Leichter Sprache sollen Menschen mit geistiger Behinderung schulische und berufliche Fähigkeiten erwerben und erfolgreich am sozialen Leben teilnehmen können. In der folgenden Arbeit wird, um Diskriminierung vorzubeugen, zunächst die Begrifflichkeit "geistige Behinderung" geklärt und deren Verwendung festgelegt. Dann wird das Konzept Leichte Sprache vorgestellt. Grundlagen von Verständlichkeit im Allgemeinen und bezogen auf die möglichen Zielgruppen, u.a. Menschen mit geistiger Behinderung, werden erläutert. Um feststellen zu können, ob eine Eingrenzung von Texten notwendig ist, bei denen Verständlichkeit gefördert bzw. überprüft werden soll, wird zwischen verschiedenen Textsorten abgegrenzt. So kann schließlich im Ergebnis überprüft werden, ob Leichte Sprache ein Konzept verständlichen Textens ist.