57 resultados para Akademie der Wissenschaften in Göttingen.
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Karl Hausberger schildert das Leben und Wirken von dreizehn Regensburger Bischöfen, die zwischen 1649 und 1817 amtierten. Ihr schmales weltliches Herrschaftsgebiet stand im Missverhältnis zum ausgedehnten geistlichen Jurisdiktionsbezirk, der sich über weite Teile Altbayerns und der Oberpfalz erstreckte. Dabei weist die Bischofsliste des Untersuchungszeitraums zwei Besonderheiten auf: Zum einen befand sich das Fürstbistum fast ein volles Jahrhundert lang (1668-1763) ununterbrochen in den Händen nachgeborener Prinzen aus dem bayerischen Herrscherhaus, von denen keiner vor Ort residierte, so dass unter ihnen das Weihbischofsamt eine deutliche Aufwertung erfuhr. Zum anderen endete in Regensburg die reichskirchliche Epoche nicht wie gemeinhin mit der Säkularisation von 1802/03, sondern 1817 mit dem Tod des Bischofs Karl Theodor von Dalberg, der zugleich Erzbischof, Kurfürst und Erzkanzler von Mainz war.
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Mit den Bischofsviten von 1693 bis 1802 liegt nun die vollständige Bischofsreihe des Bistums Bamberg vor. Der Band reicht vom Beginn des Pontifikats des Lothar Franz von Schönborn bis zur Säkularisation unter Christoph Franz von Buseck. Damit fallen der Barockkatholizismus, Ansätze zur absolutistischen Herrschaft und die Aufklärung in den Untersuchungszeitraum. Mit Lothar Franz und Friedrich Karl von Schönborn, Adam Friedrich von Seinsheim und Franz Ludwig von Erthal werden Fürstbischöfe erfasst, die weit über den Bamberger Raum hinaus Bedeutung hatten. Die ebenso umfassenden wie markanten Bischofsporträts berücksichtigen auch literar- und kunstgeschichtliche Fragestellungen. Ein eigener Abschnitt enthält Kurzbiographien der Weihbischöfe, Generalvikare, Fiskale und Kanzler und stellt damit die eigentlichen Träger der geistlichen Verwaltung vor. Über die individuellen Biographien hinaus werden auch längerfristige Entwicklungen wie die Herausbildung absolutistischer Regierungsformen oder der Wandel des Bischofsideals im Zuge der Aufklärung deutlich.
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Dieser Band geht einem bislang nur wenig erforschten Phänomen neuerer Zeit nach: dem edukatorischen Staatshandeln. Die Rechtswissenschaft geht bis heute davon aus, dass der Staat handelt, indem er verbindliches Recht schafft und dieses mit Befehl und Zwang durchsetzt. Daneben setzt der Staat zunehmend weitaus subtilere Mittel ein, um seine Bürger zu steuern und seine Ziele zu erreichen. Sechs Beiträge beleuchten das Phänomen des seine Bürger erziehenden Staates aus unterschiedlichen Perspektiven. Nach einem historischen Einblick in die Erziehungsambitionen der frühen Neuzeit und des totalitären Systems der Sowjetunion im 20. Jahrhundert werden ausführlich aktuelle Entwicklungen der Gegenwart betrachtet - sowohl aus der Perspektive des Verbraucherrechts der Europäischen Union als auch aus den Perspektiven des nationalen Familien-, Schul- und Gesundheitsrechts.
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Das Augustinerchorherrenstift Bernried ist eine Gründung des 12. Jahrhunderts und beheimatete bis zur Säkularisation 1803 einen Augustinerchorherrenkonvent. Die Stiftung des Grafenpaares Otto und Adelheid von Valley gehörte zu den neuen geistlichen Niederlassungen, die im Zuge der Reformbewegung der Regularkanoniker fundiert wurden. Für die Region um Bernried am Starnberger See wirkte das Stift als gestalterische Kraft über sechs Jahrhunderte hinweg. Großen Aufschwung nahm das Stift erneut im 18. Jahrhundert, als herausragende Pröpste gerade die musikalische Entwicklung des Konventes förderten: einige Pröpste wirkten als Komponisten; von den Musikalien haben sich zahlreiche Handschriften und Instrumente erhalten. Nach dem bewährten Schema der Germania Sacra skizziert die Autorin Walburga Scherbaum kenntnisreich die Geschichte, die Verfassung, das geistige und religiöse Leben, die Besitzgeschichte und vor allem das Personal des Stiftes von seiner Gründung bis zur Aufhebung. Mit diesem Werk werden die Bemühungen der Germania Sacra um die geistlichen Institutionen im Alten Reich um eine weitere geistliche Niederlassung im bayerischen Raum neben Raitenhaslach (Germania Sacra N. F. 11), Dietramszell (Germania Sacra N. F. 24), Benediktbeuern (Germania Sacra N. F. 28) und Wessobrunn (Germania Sacra N. F. 39) bereichert.
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Die kirchliche Verfassungsgeschichte des Mittelalters war von einer analogen Entwicklung scheinbar konträrer monarchischer und kollegialer Prinzipien geprägt. Dem Leitungsanspruch von Äbten, Bischöfen und Päpsten standen Beratungsrechte und Mitbestimmungsanliegen ihrer Mönche, Domkapitulare und Kardinäle gegenüber. Die Abhandlung zeigt auf, wie sich letztere im Verlauf der mittelalterlichen Geschichte als mehr oder weniger unabhängige Wahl- und Ratskollegien formierten und um eine Transformation eher unverbindlicher Beratungsfunktionen zu quasi parlamentarischen Rechten bemühten. Einschlägige verfassungsgeschichtliche Dokumente von der Benediktsregel aus dem 6. Jahrhundert bis hin zu bischöflichen und päpstlichen Wahlkapitulationen aus dem 15. Jahrhundert werden hinsichtlich ihrer kulturgeschichtlichen Zusammenhänge und Wirkungen analysiert.