1 resultado para Umweltpolitik

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Das am 16. November 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea) regelt völkerrechtlich alle Nutzungsarten der Meere. Die dort erlassenen Vorschriften beschränken sich auf allgemeine Rechtsgrundsätze, seerechtliche Kompetenzregelungen und Staatenverpflichtungen zum Erlaß internationaler und nationaler Regelungen. Das Vertragswerk bezieht den marinen Umweltschutz, einen Kernbereich globaler Umweltpolitik, ausdrücklich mit ein. Wesentlich konkreter in der Umsetzung umweltpolitischer Ziele sind die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt. Für den in Abbildung 1 gezeigten Teil des Nordostatlantiks einschließlich der Nordsee existieren derartige Übereinkommen bereits seit 1972 durch das OSLO und PARIS Übereinkommen und für die gesamte Ostsee seit 1974 durch das HELSINKI Übereinkommen. Im Lichte des heutigen Umweltverständnisses und unter Berücksichtigung des weiterentwickelten Seerechts wurden beide Übereinkommen 1992 neu gefaßt. Die politischen Veränderungen haben insbesondere im Ostseeraum auch zu geographischen Erweiterungen geführt. Die mit der Novellierung der jeweiligen Übereinkommen verbundene Neuorganisation ist weiterhin selbstverständlich von den Erfahrungen aus der zwanzigjährigen Überwachungstätigkeit und dem in dieser Zeit durch die Meeresforschung gewachsenen Wissen geprägt.