Wir Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt verordnen hiermit auf verfassungsmäßigen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 22. April 1848: Art. 1. Für hiesige freie Stadt und deren Gebiet ist zu der constituirenden deutschen National-Versammlung Ein Abgeordneter zu wählen ...


Autoria(s): Stadt- und Universitätsbibliothek
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Bekanntgabe der Modalitäten bezüglich der Wahl des Abgeordneten der Freien Stadt Frankfurt zur Deutschen Nationalversammlung. Das aktive und passive Wahlrecht steht jedem volljährigen (männlichen) Deutschen zu

In Fraktur

Ursprüngl. wahrscheinlich Bestandteil eines mehrseitigen Werkes

Formato

1 Bl. (beidseitig bedr.) ; Druckspiegel 16 x 24 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-36462

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-36462

system:09836412X

Idioma(s)

ger

Publicador

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text