Kundmachung: Der Gemeinderath der Stadt Wien bringt hiemit den bei den sogenannten Nothstandsbauten beschäftigten Arbeitern zur Kenntniß ...
Data(s) |
1848
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Berechtigt zur Teilnahme an den öffentlichen Bauarbeiten sind ab dem 27. November 1848 nur noch solche in Wien wohnhaften Arbeiter, "welche durch körperliche Kräfte, Fleiß und Ordnungsliebe sich dazu eignen", zwischen 18 und 60 (bei Männern) bzw. über 30 Jahre (bei ledigen Frauen) alt sind und keine Unterstützung erhalten. Pro Familie kann nur in begründeten Ausnahmefällen mehr als eine Person beschäftigt werden Vom Gemeinderathe der Stadt Wien In Fraktur |
Formato |
1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 37 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-36350 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-36350 system:098364014 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
K. K. Hof- u. Staatsdr. Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |