Kundmachung: Der Gemeinderath der Stadt Wien hat durch Beschluß vom 6. d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse zu Folge deren die Möglichkeit mangelte ...


Autoria(s): K. K. Hof- u. Staatsdr.
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Einstellung der finanziellen Unterstützung mittelloser Personen mit dem 16. November 1848 unter Hinweis auf die überwundene Stockung des Wirtschaftslebens; für Arbeitsunfähige ist die Armenpflege zuständig. Die Möglichkeit einer Anstellung bei öffentlichen Arbeiten, sofern es die klimatischen Bedingungen sowie die finanziellen Mittel der Stadt erlauben, besteht im Falle desjenigen Personenkreises, der auf dem freien Markt keine Beschäftigung findet

Vom Gemeinderathe der Stadt Wien

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 35 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-36210

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-36210

system:098363875

Idioma(s)

ger

Publicador

K. K. Hof- u. Staatsdr.

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text