Der Gemeinderath von Wien hat für die Dauer der jetzigen ausnahmsweisen Zustände beschlossen, wie folgt: Diejenigen wehrfähigen Individuen, welche, ohne Nationalgarden oder zum Nationalgarde-Dienste verpflichtet zu seyn ...


Autoria(s): K. K. Hof- u. Staats-Dr.
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Mittellosen Wehrfähigen, die - ohne zum Waffendienst verpflichtet zu sein - sich dafür freiwillig melden, wird eine Vergütung von 25 Kreuzern für 24, von 15 Kreuzern für 12 Stunden in Aussicht gestellt

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. ; Druckspiegel 19 x 26 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-33509

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-33509

system:098361112

Idioma(s)

ger

Publicador

K. K. Hof- u. Staats-Dr.

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text