Kundmachung: Seine Majestät haben nach Antrag Ihres Justiz-Ministeriums nachfolgende Anordnung zu genehmigen geruht ...


Autoria(s): K. K. Hof- u. Staatsdr.
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Wiederholung einer Kundmachung des Justizministers Bach vom 25. September 1848: Da das 'Comité zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute' an letztere Rohstoffe und Halbfabrikate übergibt und diese nach erfolgter Verarbeitung zum Zwecke des Absatzes auch wieder zurücknimmt, sind solche Gegenstände Eigentum des Comités und somit auch nicht pfändbar

Das Comité zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute in Wien

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 37 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-33261

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-33261

system:098360868

Idioma(s)

ger

Publicador

K. K. Hof- u. Staatsdr.

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text