Kundmachung: Seine Majestät haben nach Antrag Ihres Justiz-Ministeriums nachfolgende Anordnung zu genehmigen geruht ...
Data(s) |
1848
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Wiederholung einer Kundmachung des Justizministers Bach vom 25. September 1848: Da das 'Comité zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute' an letztere Rohstoffe und Halbfabrikate übergibt und diese nach erfolgter Verarbeitung zum Zwecke des Absatzes auch wieder zurücknimmt, sind solche Gegenstände Eigentum des Comités und somit auch nicht pfändbar Das Comité zur Unterstützung mittelloser Gewerbsleute in Wien In Fraktur |
Formato |
1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 37 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-33261 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-33261 system:098360868 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
K. K. Hof- u. Staatsdr. Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |