Kundmachung über die Wahlen: Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen ...


Autoria(s): K. K. Hof- u. Staats-Dr.
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Die Urwähler sind zur Wahl auch solcher Wahlmänner berechtigt, die in einem anderen als dem eigenen Distrikt aufgestellt wurden

Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarde und Studenten zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit und zur Wahrung der Rechte des Volkes

In Fraktur

Formato

1 Flugbl. ; Druckspiegel 48 x 40 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-31201

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-31201

system:098358804

Idioma(s)

ger

Publicador

K. K. Hof- u. Staats-Dr.

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text