Kundmachung: Das Ministerium hat in Erwägung der Pflichten, welche ihm gegen den Thron obliegen ...
Data(s) |
1848
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Zurücknahme des Tagesbefehls für die Nationalgarde vom 13. Mai 1848, (Verbot für Nationalgardisten, Mitglied des revolutionären Wiener Zentralkomitees zu sein); Revision der provisorischen Wahlordnung vom 9. Mai dahingehend, daß auf die Einrichtung eines Senates (bestehend aus vom Kaiser ernannten Personen sowie aus gewählten Großgrundbesitzern) verzichtet werden soll. Hintergrund: die sogenannte 'Sturmpetition' vom 15. Mai., einen aufgrund allgemeinen Wahlrechts zusammengesetzten Reichsrat eine neue Verfassung ausarbeiten zu lassen Pillersdorff In Fraktur |
Formato |
1 Flugbl. ; Druckspiegel 44 x 39 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-30055 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-30055 system:098357654 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |