Die Partei des Volkes und die Partei der Regierung: Es giebt in diesem Augenblicke nur zwei Parteien ...
Data(s) |
1849
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Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Darlegung des demokratischen Rechtsstandpunktes: das Recht des Volkes ist die konstitutionelle Verfassung auf breitester Grundlage, die zusammen mit der Krone durch gewählte Abgeordnete vereinbart wird. Erinnerung an das bereits 1815 gegebene, aber nicht eingehaltene Verfassungsversprechen. Zurückweisung von Anwürfen, die Volkspartei wolle die Anarchie, die Zerstörung des Staates, der Familie und des Eigentums |
Formato |
1 Flugbl. auf [2] S. ; Druckspiegel 15 x 20 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-25718 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-25718 system:098353276 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Sittenfeld Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |