Erwiderung: In der Beilage zu Nr. 121 der neuen Hessischen Zeitung wird im Interesse der Landbewohner und Gewerbtreibenden auf dem Lande ...
Data(s) |
1848
|
---|---|
Resumo |
Welsch (Projektbearbeiter): Zurückweisung der irrigen Auffassung, der Paragraph 51 der vom Frankfurter Gewerbekongreß beschlossenen Gewerbeordnung bedeute, daß auf dem Lande nur Wagner und Schmiede ihr Handwerk ausüben dürften. Plädoyer im Interesse der Stadthandwerker gegen die uneingeschränkt freie Ausübung städtischer Gewerbe durch Landbewohner. Replik des Kasselaner Schreinermeisters Eckell auf einen Beitrag in der Beilage zu Nr. 121 (1848) der 'Neuen Hessischen Zeitung' J. Eckell In Fraktur Ursprgl. Bestandteil eines mehrseitigen Werkes Sonderabdr. aus: Neue Hessische Zeitung ; 1848 |
Formato |
1 Bl. auf [2] S. ; Druckspiegel 17 x 23 cm |
Identificador |
urn:nbn:de:hebis:30:2-25287 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-25287 system:093205600 |
Idioma(s) |
ger |
Publicador |
Verl. des Reformirten Waisenhauses Stadt- und Universitätsbibliothek |
Tipo |
Text |