Erwiderung: In der Beilage zu Nr. 121 der neuen Hessischen Zeitung wird im Interesse der Landbewohner und Gewerbtreibenden auf dem Lande ...


Autoria(s): Eckell, J.
Data(s)

1848

Resumo

Welsch (Projektbearbeiter): Zurückweisung der irrigen Auffassung, der Paragraph 51 der vom Frankfurter Gewerbekongreß beschlossenen Gewerbeordnung bedeute, daß auf dem Lande nur Wagner und Schmiede ihr Handwerk ausüben dürften. Plädoyer im Interesse der Stadthandwerker gegen die uneingeschränkt freie Ausübung städtischer Gewerbe durch Landbewohner. Replik des Kasselaner Schreinermeisters Eckell auf einen Beitrag in der Beilage zu Nr. 121 (1848) der 'Neuen Hessischen Zeitung'

J. Eckell

In Fraktur

Ursprgl. Bestandteil eines mehrseitigen Werkes

Sonderabdr. aus: Neue Hessische Zeitung ; 1848

Formato

1 Bl. auf [2] S. ; Druckspiegel 17 x 23 cm

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-25287

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-25287

system:093205600

Idioma(s)

ger

Publicador

Verl. des Reformirten Waisenhauses

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text