Petition der Kommunalbehörden zu Berlin wegen Beibehaltung der Städte-Ordnung vom 19. November 1808


Autoria(s): Nietack
Data(s)

1849

Resumo

Boberach: Die bisherige Städteordnung ist dem Regierungsentwurf unbedingt vorzuziehen. Es ist nicht wünschenswert, das bisher an das Bürgerrecht gebundene Wahlrecht auf die Schutzverwandten auszudehnen, die das Bürgerrecht nicht erworben haben, weil sie keine Bürgergelder zahlen wollen. Das Dreiklassenwahlrecht wird abgelehnt

[Der Magistrat ...]

In Fraktur

Formato

8 S.

Identificador

urn:nbn:de:hebis:30:2-21209

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:30:2-21209

system:084843047

Idioma(s)

ger

Publicador

Nietack

Stadt- und Universitätsbibliothek

Tipo

Text