999 resultados para GJB2 CONNEXIN-26


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observiret und in Kupfer gebracht von Petro Neutard ...

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Boberach: Nachdem die Grundzüge der Frankfurter Reichsverfassung ins Dreikönigsbündnis eingegangen sind, bieten sich zwei Wege: Entweder wird die Idee des Bundesstaates ganz aufgegeben und die Bundesakte verbessert, oder anstelle des "Reichs" bilden sich als neue Großmacht die Vereinten Staaten Deutschlands, die einen Unionsvertrag mit den übrigen Staaten schließen, denen aber der Beitritt zum Dreikönigsbündnis offen stehen muß. Die Union ließe sich aber auch durch Einführung von Mehrheitsbeschlüssen und Anschluß der Küstenstaaten an den Deutschen Zollverein herstellen

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Boberach: Das Dreikönigsbündnis widerspricht der immer noch gültigen Deutschen Bundesakte und gibt Preußen eine zu schwache Stellung im Fürstenkollegium. Deshalb ist die Politik der Regierung nur bedingt zu unterstützen. Sie soll für eine Reichsverfassung sorgen, die Preußen stark läßt, und das Verhältnis Preußens zu Österreich festlegen. Die Annahme des Antrags von Camphausen, vorab der Verfassung zuzustimmen, bindet die Kammern in unvertretbarer Weise. - Wentzke: [Der konservative Staatsrechtler Stahl] Vermißt in der Darstellung der Regierung die Beleuchtung des staatsrechtlichen Verhältnisses Preußens: Schwache Stellung im Fürstenkollegium; es fehlt jeder Hinweis auf das Verhältnis zu Österreich. Erörtert den Widerspruch zwischen der Drei-Königsverfassung und der Bundesakte, die auch Preußen noch als gültig anerkennt. Unter diesen Umständen können die Kammern der Regierung keine unbedingte Vollmacht ausstellen. Die Regierung hat eine Verbindlichkeit der deutschen Nation gegenüber übernommen, die sie erfüllen muß, aber in freier Stellung wie die anderen Staaten. So doktrinär auch das Programm ist, so muß Preußen doch den Versuch machen, es zu verwirklichen. Man gebe uns eine deutsche Verfassung, in welcher Preußens Königmacht hinreichend gewahrt bleibt, und es soll uns an Eifer für sie keiner überbieten!

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Boberach: Grundsätzlich ist die Politik der Nationalversammlung zu kritisieren, nur aus taktischen Erwägungen das Dreikönigsbündnis zu unterstützen, aber durch Zugeständnisse an Österreich muß die Grundlage noch verbreitert werden. Bundesgericht und Verwaltungsrat sind hoffnungsvolle Ansätze, Fürstenkollegium und Staatenhaus werden radikale Grundrechte verhindern. - Wentzke: Kritik der haltlosen Politik der Paulskirche. Begrüßt im Bündnis vom 26. Mai die Ansätze zum Bundesgericht und zum Verwaltungsrat, der mit der provisorischen Zentralgewalt als Vertretung der nicht beigetretenen Staaten Hand in Hand arbeiten muß. Vor Mediatisierung durch Preußen sichert der Abschluß auf vorläufig nur ein Jahr. Gegen den Einheitsstaat und die radikale Richtung der Grundrechte sichert das Fürstenkollegium und das dem Volkshaus gleichberechtigte Staatenhaus. Rechtlich ist allerdings zur Berufung eines Reichstages die Zustimmung aller Bundesstaaten nötig, die durch Zugeständnisse für Österreich zu erlangen wäre