9 resultados para Neu Oncogene
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Resumo:
Die Einführung gebietsfremder Arten ohne Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf das Nahrungsgefüge ist zurzeit deshalb ein sowohl politisches als auch wissenschaftliches Diskussionsthema, weil sie in der Vergangenheit unerwünschte Auswirkungen hatte. In Seegemeinschaften und isolierten Flusssystemen können eingeführte Arten sogar gravierende Veränderungen verursachen (Townsend 1991). Da diese negativen Auswirkungen zum Teil erst viel zu spät entdeckt worden sind und das Ausmaß allgemein unterschätzt worden ist, muss vor dem Hintergrundeiner verantwortungsvollen Nutzung betroffener Ökosysteme - beruhend auf den Grundsätzen von Nachhaltigkeit und Umweltvorsorge – die Einführung gebietsfremder Arten neu bewertet werden.
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Entsprechend dem Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. 6. 1996 ist an der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg die Anzahl der Institute von fünf auf vier zu reduzieren. Das ab 1. 1. 2001 neu gebildete Institut für Fischereitechnik und Fischqualität (IFF) nimmt die Forschungsaufgaben der beiden bisherigen Institute für Fischereitechnik (IFH) sowie Biochemie und Technologie (IBT) wahr. Damit bietet sich für das aus zweivergleichsweise kleinen Instituten hervorgegangene IFF die Möglichkeit, in einem integrierten Ansatz Fische, Krebse und Weichtiere auf verschiedenen Stufen der Produktions- und Verarbeitungskette zu untersuchen und zu bewerten. Fangprozess und Folgebehandlung der Fangobjekte werden dadurch ganzheitlich betrachtet, was sich nicht zuletzt in Maßnahmen zur Qualitätserhaltung und -verbesserung von Fischen und Fischereierzeugnissen niederschlagen soll.
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Das am 16. November 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea) regelt völkerrechtlich alle Nutzungsarten der Meere. Die dort erlassenen Vorschriften beschränken sich auf allgemeine Rechtsgrundsätze, seerechtliche Kompetenzregelungen und Staatenverpflichtungen zum Erlaß internationaler und nationaler Regelungen. Das Vertragswerk bezieht den marinen Umweltschutz, einen Kernbereich globaler Umweltpolitik, ausdrücklich mit ein. Wesentlich konkreter in der Umsetzung umweltpolitischer Ziele sind die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt. Für den in Abbildung 1 gezeigten Teil des Nordostatlantiks einschließlich der Nordsee existieren derartige Übereinkommen bereits seit 1972 durch das OSLO und PARIS Übereinkommen und für die gesamte Ostsee seit 1974 durch das HELSINKI Übereinkommen. Im Lichte des heutigen Umweltverständnisses und unter Berücksichtigung des weiterentwickelten Seerechts wurden beide Übereinkommen 1992 neu gefaßt. Die politischen Veränderungen haben insbesondere im Ostseeraum auch zu geographischen Erweiterungen geführt. Die mit der Novellierung der jeweiligen Übereinkommen verbundene Neuorganisation ist weiterhin selbstverständlich von den Erfahrungen aus der zwanzigjährigen Überwachungstätigkeit und dem in dieser Zeit durch die Meeresforschung gewachsenen Wissen geprägt.
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Auf der 21. Sitzung des Fischkomitees wurden die in den letzten 4 Jahren mit dem Ziel der Vereinfachung überarbeiteten Standardentwürfe für Erzeugnisse abschließend beraten und an die Kommission zur Annahme überwiesen. Die verschiedenen Codes of Practice werden am Beispiel des von einer Arbeitsgruppe revidierten und um HACCP-Prinzipien erweiterten Codes für tiefgefrorene Fischfilets von 7 neu eingesetzten Arbeitsgruppen überarbeitet. Eine Regelung über Richtwerte für Quecksilber in Fischen ist in Aussicht.